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Schumi1 hat geschrieben:Im Endeffekt wird er dir wohl eine Geräuschmessung überhelfen wollen.
Schumi1 hat geschrieben:Ich würde da einfach einen anderen Prüfer aufsuchen. Zumal gerade für ETZ alle Daten bei den Vereinen vorliegen.
g-spann hat geschrieben:von daher werden die Geräuschwerte im Fahrbetrieb auch andere sein..
P-J hat geschrieben:Standgeräusch 88P
Fahrgeräusch 81E wobei niemand weis was "E" bedeutet...
CJ hat geschrieben:P-J hat geschrieben:Standgeräusch 88P
Fahrgeräusch 81E wobei niemand weis was "E" bedeutet...
Na denn antwortet niemand mal![]()
Beide Buchstaben kennzeichnen Messverfahren zur Standgeräuschmessung, von daher sicher falsch der Eintrag als Fahrgeräusch.
"E" ist die Angabe im Fahrzeugschein wenn die Messung nach EG-Richtlinie 78/1015/EWG erfolgt.
Die Messung erfolgt 50 cm von der Auspuffmündung, 45 +/-10 Grad seitlich zum Abgasstrom, Mikrofon auf Höhe der Auspuffmündung, jeder Auspuff ist einzeln zu messen, der höchste Messwert ist das Meßergebnis, Messung erfolgt bei ein Viertel der Nenndrehzahl
Dieselbe Angabe gibt es bei Fahrzeugen mit KTA-BE. Hier wurde nach der TGL 39-852/10 gemessen.
Und jetzt kommts; im Rahmen der Internationalisierung der Standards entsprechen sowohl die EG-Richtlinie 78/1015/EWG, als auch die TGL 39-852/10 der ECE R 41-0 und sind damit exakt das gleiche Messverfahren.![]()
"P" steht für "Proximité" und bezeichnet den Vergleichswert für die Verkehrsüberwachung oder bei Einzelgenehmigungen. Also immer dann, wenn nachträglich eine Standgeräuschmessung fällig ist. Da das Messverfahren gleich ist, bezeichnen beide Werte im Grunde dasselbe.
Beide Angaben gibt es seit Mitte / Ende der 70er; Pflicht wurde "E" 1981.
CJ hat geschrieben:Für neue Typengenehmigungen nur bis 1981, aber bei Nachträgen gab es noch bis 1983 eine Übergangsfrist.![]()
Die alten Angaben kann man auch umrechnen, da gibt es dann Zuschläge, aber das müsste man raussuchen. Irgendwo im Verkehrsblatt in den 70ern war da was.
Matschke hat geschrieben:Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten.
Die Antwort vom Prüfer:Geräuschdaten von anderen Zulassungsdokumenten dürfen nicht verwendet werden, wenn deren Herkunft nicht belegt ist.
Super ich könnte kotzen. Also müsste ich zur Vollabnahme sogar noch eine Geräuschabnahme machen lassen.
Nie wieder eine Maschine ohne Papieren kaufen. Vorallem in Bayern ist das ein riesen Zenoper überhaupt mal ne Unbedenklichkeitserklärung zu bekommen. Ich habe nur die Fahrgestellnummer die mit den Rahmen übereinstimmt ansonsten nichts.
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