von mr.compost » 28. Februar 2008 10:47
Ich klinke mich hier mal ein:
Ich möchte bei meiner TS ebenfalls Ochsenaugenblinker verbauen. Muss ich in jedem Fall die Blinker hintern dranlassen, um TÜV zu bekommen, oder kann man das so umtragen lassen, dass es wie bei ETS oder ES erlaubt ist, nur mit Lenkerendblinkern zu fahren?
MfG
Fabian
"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will."
Fuhrpark: TS 250 Bj. 1976, TS 150 (auf 125 ccm umgerüstet) Bj. 1977, KR 51/2E Bj. 1982