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ventilo hat geschrieben:http://miraculis.de/aw/mz/text/ets1725b/41g.gif
Fahrmeister hat geschrieben:......auch ich stehe nun vor der Herausforderung meine mir kürzlich zugelaufene ETS OHNE Blinker auf die Straße zu bringen.
Fahrmeister hat geschrieben:Den originalen DDR-Fahrzeugbrief habe ich. Dieser ist auch nicht entwertet. Werde ich dem Prüfer natürlich auch vorlegen. Darin vermerkt ist auch die Abmeldung der ETS im Jahr 1990. Leider weiß ich nicht ob die Maschine überhaupt jemals eine bundesdeutsche Zulassung hatte. Ich glaube nicht, da ich soweit alles an Unterlagen samt Steuermarken, Konsum-Kaufvertrag und originalem Preisschild erhalten habe.
Viele Grüße
Sebastian
muenstermann hat geschrieben:Fahrmeister hat geschrieben:......auch ich stehe nun vor der Herausforderung meine mir kürzlich zugelaufene ETS OHNE Blinker auf die Straße zu bringen.
hermann27 hat geschrieben:Aber so oft, wie ich in meinem ueber 50-jaehrigen Motorradfahrerleben schon Zusammtentreffen mit PKW's trotz Vorfahrt, geradeso vermeiden konnte , ist
mindestens dreistellig. Und das alles trotz grosser, deutlich leuchtender Blinker!
Ich bin aus Sicherheitsgruenden gegen Miniblinker und auch gegen OHNE.
Man wird einfach viel zu leicht uebersehen.
smokiebrandy hat geschrieben:... mit oder ohne Blinker... an alle Schreiber... könntet ihr mal bitte aufhören von der "Zone" zu sprechen...?
... das war die" DDR" ... egal wie man darüber denkt... aber den ein oder anderen berührt diese Sprechweise nicht gerade positiv...
...ich finde sie überaus abwertend..,das muss man aber gerade in diesem Forum nicht tun...
ETS-Fan hat geschrieben:muenstermann hat geschrieben:Fahrmeister hat geschrieben:......auch ich stehe nun vor der Herausforderung meine mir kürzlich zugelaufene ETS OHNE Blinker auf die Straße zu bringen.
entweder hast du die original Papiere zum Fahrzeug aus der DDR, dann ist die Herkunft nachgewiesen!
Wurden bereits Westpapiere ausgefertigt sollte darin der Eintrag "KTA Betriebserlaubnis" vorhanden sein. Damit wäre auch geklärt, daß es sich um ein zuerst in der Zone zugelassenes Fahrzeug handelt.
Hast du beides nicht -Arschkarte, dann wahrscheinlich Blinker nachrüsten!
Einen gediegenen Prüfer brauchst du.
Meine englische ETS 250 ohne Papiere habe ich auch erst im zweiten Anlauf vorführen können.
Nach Blinkern wurde da nicht mal ansatzweise gefragt.
Ich habe natürlich auch nicht gesagt,dass sie aus dem Ausland reimportiert wurde.
Schön wenn der Prüfer oder der Vorgesetzte des Prüfers selbst alte Zweitakter besitzen.
Gruß Rüdiger
smokiebrandy hat geschrieben:... das war die "DDR" ....
ETS-Fan hat geschrieben:Hab nur nicht richtig zitiert und von "Zone" nichts geschrieben.
Aber jetzt...
Meines Wissens gab es da doch noch drei weitere Zonen.
Darum für mich nicht befremdlich.
Gruß
Rüdiger
zweitakt hat geschrieben:ein Paar Hella-Ochsenaugen werten doch das Erscheinungsbild einer MZ auf.
Guesi hat geschrieben:Tja, der Einigungsvertrag gilt aber nur für in der DDR ZUGELASSENE Fahrzeug, nicht für in der DDR produzierte Fahrzeuge.
Und wenn es eine Neckermann ETS war, dann hatte die eben Blinker. Die Ostausführung hatte keine.
Der Sterni hat geschrieben:Wärst du so freundlich und würdest mir die Rechtsgrundlage nennen laut der man an einem völlig von Fahrtrichtungsanzeiger freiem KFZ diese für die Warnblinkfunktion nachrüsten muss?
Sieht man wieder, wie wichtig richtiges wording ist. Ich schrieb "Blinker", korrekt ist aber natürlich "Fahrtrichtungsanzeiger". Also auch Winker eingeschlossen.Dicker Onkel hat geschrieben:...dieses Auto.Bj 1941.Was musste er nachrüsten trotz vorhandener Winker ? Eine Warnblinkanlage....
...Und im Oktober 2003 wurde die Regelung einschließlich der Übergangsbestimmung ersatzlos wieder einkassiert, da dies mit der geltenden EU-RiLi zur Typgenehmigung kollidierte und somit für die Masse der Neuzulassungen ohnehin gegenstandslos wurde. Für Solo-Motorräder gibt es nach wie vor keine Pflicht für Warnblinker. Für neue Gespanne (L4e) -ich meine ab 2016- nach VO(EU)3/2014 schon.Rossi1979 hat geschrieben:...Gerade nochmal in den Übergangsvorschriften zu 53a StVZO gewühlt. Warnblinker an Krafträdern sind auch erst mit der 31. Änderungsverordnung Pflicht. Also erst seit 17.06.2003. Vorher ist kein Warnblinker am Krad erforderlich...
Dicker Onkel hat geschrieben:...Warum schreibt man nicht Wortlaut sondern Wording ???...
Dicker Onkel hat geschrieben:Wäre es möglich deutsche Wörter zu benutzen ? Warum schreibt man nicht Wortlaut sondern Wording ?? Oder erscheint man da cool wenn man sowas schreibt ?
Dicker Onkel hat geschrieben:Das ist mein Equipment auf Arbeit
Feuereisen hat geschrieben:zweitakt hat geschrieben:ein Paar Hella-Ochsenaugen werten doch das Erscheinungsbild einer MZ auf.
Der Westkrempel aus einer der 3 kapitalistischen Zonen hat an einer in der (ehemaligen) DDR hergestellten und in Betrieb befindlichen MZ NICHTS zu suchen sondern verschandelt das realsozialistische und von studierten Designern in sozialistischem Geiste geschaffene antiimperialistische Gesamtkunstwerk.
Pfui Spinne !!
je125sx hat geschrieben:SPOILER:
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