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BeitragVerfasst: 14. Oktober 2021 08:56 
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Ich weiß nicht, ob wir das schon mal als Thema hatten. Ich denke mir, dass in diesem Thread interessante - vielleicht
auch skurrile Situationen locker diskutiert werden könnten.

Um den Überblick zu behalten, falls noch mehr lustige Beispiele zusammenkommen, sollten die Diskutanten immer das Datum
des Beitrages ihrem Text voranstellen, um den es geht. Also in meinem Beispiel "14.10.2021 - 8:55 Uhr"

Ich fang mal an:

"14.10.2021 - 8:55 Uhr"
Frage: Steht der Skoda im Vordergrund im Halteverbot?
Dateianhang:
DSCI2785.JPG


Gruß
Lothar


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Wie nennt man eigentlich Verschwörungstheoretiker, deren Theorie sich nach angemessener Zeit als richtig herausstellt?


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BeitragVerfasst: 14. Oktober 2021 09:02 
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"14.10.2021 - 8:55 Uhr"
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BeitragVerfasst: 14. Oktober 2021 09:08 
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"14.10.2021 - 8:55 Uhr"
Erstmal wünsche ich dem Fahrer des Skoda eine Politesse mit Humor :lol:

Mit einigermaßen gesundem Menschenverstand würde ich sagen ja, er steht im Halteverbot: Das vordere Schild steht vor dem anderen (direkt und nicht ein paar Meter), und das Datum ist aktueller.
Trotzdem sollte (oder muss?!) über das hintere Schild eine Tüte kommen oder es mit Klebestrefen unkenntlich gemacht werden.

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Viele Grüße,
Marcus

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BeitragVerfasst: 14. Oktober 2021 09:15 
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"14.10.2021 - 8:55 Uhr"

Liebe Kollegen, eine Begründung eurer Meinung wäre jeweils hilfreich.

Ich selbst sehe hinter dem Skoda als erstes ein Schild, dass das Ende des Halteverbotsbereiches anzeigt.
M.E. bin ich nicht verpflichtet, mir Gedanken darüber zu machen, wie der Schilderwald als Gesamtheit zu interpretieren ist,
und ob die Kollegen Aufsteller einen höheren Sinn damit verfolgten, den ich herauszufinden verpflichtet bin und danach
beachten muss ...

Gruß
Lothar

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BeitragVerfasst: 14. Oktober 2021 09:24 
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Ich sehe ein zeitlich begrenztes Halteverbot zwischen den beiden Schildern.
Der Skoda steht folglich richtig.

Der Aufsteller mag etwas anderes gemeint haben. aber das letzte Schild vor dem Skoda ist die Aufhebung des Halteverbotes.

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BeitragVerfasst: 14. Oktober 2021 09:43 
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"14.10.2021 - 8:55 Uhr"

Man achte aber auch auf das dritte Schild, welches in nicht weitem Abstand steht und besagt, daß vor ihm Halteverbot besteht (vorausgesetzt, die Zusatzschilder zeigen das selbe wie beim ersten Schild).
Hier könnte einem ein Strick draus gedreht werden, ähnlich wie bei zugeschneiten Schildern, wo man anhand der Form das Schild erraten kann.

Das heißt also, der Skoda steht da regelwidrig.

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BeitragVerfasst: 14. Oktober 2021 10:02 
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Auch wenn der tolle Schilderwald ein für Dresden typisches Bild zeigt, so steht der Skoda meiner Meinung nach trotzdem im Halteverbot.

Begründung: $39 STVO: 1 Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. 2 Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. 3 Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.

Nach meiner Interpretation hebt somit das 2. Schild nur das Halteverbot mit der Begründung Baustelle ab ... auf. Da das erste Schild durch das Zusatzzeichen anders begründet ist bleibt das Halteverbot trotz dem 2. Schild gültig. Dieses Halteverbot würde somit nur mit einem Schild ohne, oder mit dem gleichen Zusatzzeichen aufgehoben.

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BeitragVerfasst: 14. Oktober 2021 10:15 
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lothar hat geschrieben:
"14.10.2021 - 8:55 Uhr"

Liebe Kollegen, eine Begründung eurer Meinung wäre jeweils hilfreich.

Ich selbst sehe hinter dem Skoda als erstes ein Schild, dass das Ende des Halteverbotsbereiches anzeigt.
M.E. bin ich nicht verpflichtet, mir Gedanken darüber zu machen, wie der Schilderwald als Gesamtheit zu interpretieren ist,
und ob die Kollegen Aufsteller einen höheren Sinn damit verfolgten, den ich herauszufinden verpflichtet bin und danach
beachten muss ...

Gruß
Lothar


Korrekt, das ist auch meine Rechtsauffassung. Sobald man eine Regelung für den „Regelbrecher“ interpretieren kann, und auch keine Gefährdung Anderer vorliegt, ist für den Regelbrecher zu Urteilen. Dabei sind Schilder immer in Fahrtrichtung und von unten nach oben zu lesen. Somit steht der Škoda korrekt, da das Halteverbot zum betreffenden Zeitpunkt aufgehoben wurde.

Gruß
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BeitragVerfasst: 14. Oktober 2021 10:27 
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Ralle hat geschrieben:
Auch wenn der tolle Schilderwald ein für Dresden typisches Bild zeigt, so steht der Skoda meiner Meinung nach trotzdem im Halteverbot.

Begründung: $39 STVO: 1 Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. 2 Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. 3 Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.

Nach meiner Interpretation hebt somit das 2. Schild nur das Halteverbot mit der Begründung Baustelle ab ... auf. Da das erste Schild durch das Zusatzzeichen anders begründet ist bleibt das Halteverbot trotz dem 2. Schild gültig. Dieses Halteverbot würde somit nur mit einem Schild ohne, oder mit dem gleichen Zusatzzeichen aufgehoben.


Interessante Interpretation, wenngleich ich auch die Verhaltensanweisung "Halteverbotsbereich Ende + Baustelle ab den(sic) 20.9."
als zeitlichen Beginn und nicht als Beendigung ansehe. Nach dem von dir zitierten § handelt es sich auch nicht um ein gültiges
Zusatzzeichen, da der schwarze Rand fehlt. Wenn wir schon Krümel kacken, dann aber richtig ... :rofl:

Gruß
Lothar

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BeitragVerfasst: 14. Oktober 2021 10:27 
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DWK hat geschrieben:
"14.10.2021 - 8:55 Uhr"
Ja.

Sorry, dass ich die Begründung vergessen habe.
Unweit vor dem Skoda ist ein weiteres Schild, welches ihm das Parken untersagt.

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BeitragVerfasst: 14. Oktober 2021 10:33 
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lothar hat geschrieben:
Ralle hat geschrieben:
Auch wenn der tolle Schilderwald ein für Dresden typisches Bild zeigt, so steht der Skoda meiner Meinung nach trotzdem im Halteverbot.

Begründung: $39 STVO: 1 Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. 2 Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. 3 Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.

Nach meiner Interpretation hebt somit das 2. Schild nur das Halteverbot mit der Begründung Baustelle ab ... auf. Da das erste Schild durch das Zusatzzeichen anders begründet ist bleibt das Halteverbot trotz dem 2. Schild gültig. Dieses Halteverbot würde somit nur mit einem Schild ohne, oder mit dem gleichen Zusatzzeichen aufgehoben.


Interessante Interpretation, wenngleich ich auch die Verhaltensanweisung "Halteverbotsbereich Ende + Baustelle ab den(sic) 20.9."
als zeitlichen Beginn und nicht als Beendigung ansehe. Nach dem von dir zitierten § handelt es sich auch nicht um ein gültiges
Zusatzzeichen, da der schwarze Rand fehlt. Wenn wir schon Krümel kacken, dann aber richtig ... :rofl:

Gruß
Lothar


Ja, die Ausführung des Zusatzzeichens ist nicht korrekt, da der Rand überklebt wurde. Außerdem sagt die Vorschrift:

Eine individuelle Beschriftung ist ebenfalls möglich. Falls die Zusatzschilder im Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung eingesetzt werden sollen, ist jedoch bei der Gestaltung darauf zu achten, dass die Verständlichkeit der Schilder immer gewährleistet bleibt.

Wäre es verständlich gäbe es die Diskussion hier nicht. :mrgreen: Kann man dazu nicht direkt die zuständige Behörde befragen? Kutt hatte ähnliches schon mal wegen der Vorfahrt beim Wenden am OBI auf der Bodenbacher gemacht. Aber die Antwort würde sicher auch nur allgemeines Geschwafel bringen, vermute ich.

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BeitragVerfasst: 14. Oktober 2021 10:40 
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DWK hat geschrieben:
DWK hat geschrieben:
"14.10.2021 - 8:55 Uhr"
Ja.

Sorry, dass ich die Begründung vergessen habe.
Unweit vor dem Skoda ist ein weiteres Schild, welches ihm das Parken untersagt.

Ich kenn den Wortlaut der StVO nicht auswendig, deshalb wäre es interessant zu wissen, ob ich bei Parken/Halten
nach hinten ODER nach vorn laufen muss, um mich über die Situation zu informieren. Theoretisch könnte ja
auch das "weitere Schild" einige hundert oder tausend Meter außerhalb der Sichtbarkeit voraus sein. Welche Entfernung
wäre dann für ein Weiterfahren zumutbar, um das herauszufinden? (Laufen darf ich ja nicht, da ich ggf. in einem
Haltverbot stehen könnte).

Zwischenstand: 4 gegen 3 für den Skoda

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BeitragVerfasst: 14. Oktober 2021 11:00 
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"14.10.2021 - 8:55 Uhr"

Ich find´s ein echt gutes Thema, hätte aber ehrlich gesagt auch nicht gedacht, dass es zu dieser Situation "große" Diskussionen gäbe. Dass die Schilder zumindest zur Irritation führen, ist nachvollziehbar. Und dass es unglücklich ist, dass die (meiner Ansicht nach) nicht mehr geltenden Schilder nicht abgedeckt sind, ist auch keine Frage. Im Falle eines Knöllchens könnte man mit Sicherheit auch mit einem Rechtsverdreher erfolgreich dagegen an gehen, weil die Beschilderung u.U. nicht eindeutig genug ist. Darauf würde ich mich aber nicht verlassen wollen :wink:

Denn mal ehrlich: Wenn ich mit dem Auto darauf zu fahre, sehe ich das vordere Zeichen, was womöglich das (geschätzt 1-max.2m dahinter) stehende Schild mehr oder weniger verdeckt. Da würde ich gar nicht erst überlegen, ob ich da überhaupt halten dürfte oder nicht.

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BeitragVerfasst: 14. Oktober 2021 20:06 
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Hab hier auch ein Beispiel für völligen Unsinn:
Als ich einen Tages nach Hause kam, standen in meinem Hof ergo auf dem Mieterparkplatz 4 Halteverbotsschilder. Das ist allersdings ein Privatgrundstück und ich der Hausmaestro/ Hausverwalter.
Mehr "aus Langerweile" habe ich mich dann durchtelefoniert angefangen beim Ordnungsamt, über das Grünflächeamt bis hin zu einem Gartenbaubetrieb mir der Frage, ob den hier jemand auf unserem Hof einen Verkehrsgarten einrichten wolle.
Nach Auffassung des Gartenbaubetriebes letztendlich war es zu teuer, den Besitzer des Grundstücks zu ermitteln, um ihn über notwendige Arbeiten im übernächsten Grundstück zu informieren und um sein Einverständnis zur Nutzung des Hofes zu bitten. Wir haben übrigens ein normale Klingelschild mit Namen neben der Haustür....
Letztendlich habe ich es über mich ergehen lassen, bringt ja dann doch nix.

Dateianhang:
Baumarbeiten.jpg


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Ich habe einen Fahrlehrer gefragt, laut zweitem Schild steht der Skoda nicht im Halteverbot. (Und es wäre ein Fall für die Auto-Bild. ?)


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BeitragVerfasst: 14. Oktober 2021 20:47 
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Hallenser hat geschrieben:
Ich habe einen Fahrlehrer gefragt, laut zweitem Schild steht der Skoda nicht im Halteverbot. (Und es wäre ein Fall für die Auto-Bild. ?)


Auch hier wäre interessant wie er das begründet. Fahrlehrer und die Bild sind auch nicht immer ein Garant für glaubwürdige Informationen ;D

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BeitragVerfasst: 14. Oktober 2021 21:03 
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Weil das 2.Schild,dass erste aufhebt. Allerdings beendet das dritte Schild ein Halteverbot was durch das zweite Schild nicht mehr anfängt.


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BeitragVerfasst: 14. Oktober 2021 23:09 
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Der Aufsteller beherrscht einfach die Straßenverkehrsordnung nicht. Das Schild zwei Meter weiter aufgestellt, der beabsichtigte Sinn wäre erreicht , die Situation eindeutig und alles in Ordnung. Armes Deutschland.


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BeitragVerfasst: 15. Oktober 2021 09:14 
Die Schildersammlung oben könnte einen unzulässigen Eingriff in den Straßenverkehr darstellen.


Willy


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BeitragVerfasst: 15. Oktober 2021 10:53 
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Ich denke der PKW Fahrer hat das mobile Schild einfach hinter das fest aufgestellte gezogen.

Haben wir zu Schulzeiten auch oft gemacht ;)

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BeitragVerfasst: 15. Oktober 2021 11:28 
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Also wenn ich eine Genehmigung der Stadt/Gemeinde habe, kommt da auch in meinem Fall eine dritte mobile Halteverbotszone dazu(hab ich letzte Woche auch so gestellt).
Die Zonen überschneiden sich manchmal und auch weiß ich nicht ,ob die vorhandenen HV-zonen einfach nur noch nicht abgeräumt wurden.
Es werden manchmal mehrfach Genehmigungen für ein und die selbe Hausnummer von den Gemeinden erteilt .
Dann sieht es wie hier aus
Egal ich habe die Genehmigung und der Skoda -Fahrer weiß es auch nicht besser.
Nach den Schildern zu urteilen steht er im absoluten Halteverbot.
Das zeitliche Ende des Halteverbotes ist offen und kein Schild hebt die Gültigkeit des anderen auf.
Das gibt es meiner Meinung nach gar nicht.
Den Schilderwald würde ich als PKW-Fahrer meiden,da es hier für mich keine Rechtsicherheit gibt. :wink:
Gruß
Rüdiger


Fuhrpark: MZ Typ/Baujahr, ...ETS 250/Bj.69/71/72/72,ETS 125/Bj.81!,2xTS 150,TS 125,ES 175/Bj.56(Rahmen verk.)ES 250/0 Bj.61,ES 250/0 Bj.57,Neckermann TS 150/Bj.?

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BeitragVerfasst: 15. Oktober 2021 11:34 
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Alternativ das Ordnungsamt oder die Freunde und Helfer rufen, man möchte sich ja an die Gesetze halten.

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Ekki


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BeitragVerfasst: 15. Oktober 2021 18:08 
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kutt hat geschrieben:
Ich denke der PKW Fahrer hat das mobile Schild einfach hinter das fest aufgestellte gezogen.

Haben wir zu Schulzeiten auch oft gemacht ;)


Du Schlingel.
Die Schilder sind allerdings alle mobil :lupe:


Fuhrpark: MZ ...

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BeitragVerfasst: 15. Oktober 2021 19:09 
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kutt hat geschrieben:
Ich denke der PKW Fahrer hat das mobile Schild einfach hinter das fest aufgestellte gezogen.
kutt, diese auf mich zielende Unterstellung weise ich auf das Schärfste zurück! :box:

Ekki hat geschrieben:
Alternativ das Ordnungsamt oder die Freunde und Helfer rufen, man möchte sich ja an die Gesetze halten.
Spielverderber! Dann wäre doch diese unterhaltsame Diskussion hier abrupt zu Ende ...

Gruß
Lothar

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Aha! gebissene Hunde bellen :D

Dann frag doch mal im Ordnungsamt nach. Hab ich damals auch mal gemacht, als es um die Kreuzung mit Ampel für Linksabieger und unbel. grünem Pfeil ging. Die Antwort kam recht schnell...

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BeitragVerfasst: 16. Oktober 2021 11:22 
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Hallo Leute,

die Baumpflanzaktion ist nahezu beendet, ein Teil der Schilder ist weg.
Die Diskussion hat Spaß gemacht, danke.

Vieleicht hat einer der Foristi ein neues Problem zur Fortsetzung hier im Thread zu bieten...

Gruß
Lothar

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BeitragVerfasst: 16. Oktober 2021 14:34 
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Ich habe vor vielen Jahren dieses Schild entdeckt und konnte nur schmunzeln. Der Weg hört nach 50 Metern auf.


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BeitragVerfasst: 16. Oktober 2021 17:01 
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lothar hat geschrieben:
Hallo Leute,

die Baumpflanzaktion ist nahezu beendet, ein Teil der Schilder ist weg.
Die Diskussion hat Spaß gemacht, danke.

Vieleicht hat einer der Foristi ein neues Problem zur Fortsetzung hier im Thread zu bieten...

Gruß
Lothar


Leider wurde deine Frage noch nicht endgültig beantwortet, auch wenn das Problem für dich jetzt beseitigt wurde. Anbei noch 2 Fotos die ich gerade beim nachmittäglichen Schnupfenauskurierspaziergang gemacht habe. Ich sehe in diesen meine Gedanken von weiter vorn halbwegs bestätigt.
Man sieht hier ein Halteverbotsschild mit Zusatzschild und weiter hinten ein fest installiertes Halteverbotsschild, welches sich sowieso durch die kommende Kreuzung aufhebt.

Dateianhang:
$matches[2]


Dahinter kommt allerdings nochmals ein zu ersten, temporären, Halteverbotsschild passendes- mit dem gleichen Zusatzschild darunter. Hier ist das vermutlich so nötig, weil das erste Schild mit der Begründung darunter mit dem gleichen Grund aufgehoben werden muss, oder vielleicht auch nur weil die Baufirma 2 Schilder bezahlt hat :mrgreen:

Dateianhang:
IMG_0080.jpeg


2 Straßen weiter gab es übrigens eine weitere Baustelle, wo sowohl Anfang und Ende des Halteverbots mit dem gleichen Zusatzschild bestückt waren, also könnte es schon sein das dies für die Aufhebung eines Schildes mit Zusatzschild Vorschrift ist. Ist denn keiner hier im Forum bei den Schildbürgern beschäftigt und weiß Genaueres? :versteck:


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BeitragVerfasst: 16. Oktober 2021 23:38 
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Ich .... ;D arbeite nebenberuflich bei den Schildbürgern.
Da bekomme ich einen Auftrag vom Kunden und die Genehmigung von der Gemeinde/Stadt ,dann stell ich auch die Schilder auf.
Dafür bekomme ich mein Geld.
Gerade für Bauvorhaben ist es wichtig,dass die Straßen frei von parkenden Fahrzeugen sind und da wird eben auch einfach noch zu vorhandenen Schildern unsere mobilen Schilder angeordnet.
Wie in Großstädten teilweise kaotisch geparkt wird , trotz Geldstrafen,brauche ich sicher nicht zu erklären.
Doppelte Schilder sorgen dafür,dass es ernst gemeint ist mit dem Halteverbot :lach:
Gruß
Rüdiger


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BeitragVerfasst: 17. Oktober 2021 09:29 
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Moin, hier ist Erläuterndes dazu - wusste ich bisher auch nicht :oops:

http://www.rsa-95.de/14/Haltverbot/Haltverbote.htm

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Schöne Grüße
Jens

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BeitragVerfasst: 17. Oktober 2021 10:02 
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BeitragVerfasst: 17. Oktober 2021 10:42 
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Astenbeeken hat geschrieben:
Moin, hier ist Erläuterndes dazu - wusste ich bisher auch nicht :oops:

http://www.rsa-95.de/14/Haltverbot/Haltverbote.htm



Danke 8) Der Abschnitt "überlappende Verbotsbereiche" sollte somit die anfängliche Frage von Lothar beantwortet haben. Lothar, der Skoda durfte da stehen :wink: Außerdem wäre die Beschilderung für die Baumpflegearbeiten über die Frechheit hinweg ein Privatgrundstück ungefragt zu nutzen selbst auf einem öffentlichen Platz ungültig gewesen. Die von mir gestern fotografierten Schilder sind ebenfalls fragwürdig, da das Aufhebungsschild für die Baumaßnahme das stationäre Schild aufhebt. Jetzt könnte jemand sagen an Kreuzung und Einmündungen gilt ja sowieso ein Parkverbot im Bereich von 5m, bzw. 8m davor. Aber auch hier scheint der Teufel im Detail zu liegen, parken darf man dort nicht, in meinem Beispiel könnte vielleicht mindestens ein Smart zum Be- und Entladen halten :mrgreen:

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