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mutschy hat geschrieben:Kann man den alten Lappen wieder mitnehmen? Von mir aus entwertet, aber trotzdem...?
Gruss
Mutschy
y5bc hat geschrieben:es ist aber dran zu denken, das der schein bis 7,5 tonnen dann auch nur 5 jahre gültig ist und verlängert werden muss
AHO hat geschrieben:y5bc hat geschrieben:es ist aber dran zu denken, das der schein bis 7,5 tonnen dann auch nur 5 jahre gültig ist und verlängert werden muss
Das stimmt aber nur für Berufskraftfahrer, die wegen der Module nach fünf Jahren einen neuen Schein benötigen.
Nordlicht hat geschrieben:Mein Führerschein ist in NL ja schon 2 mal erneuert worden..Gültigkeit seid langem immer 10 Jahre..durfte am Anfang ja auch alles fahren..DDR Fahrerlaubniss hatte ich mi Klasse 1 und 5..jetzt darf ich bis 3,5t fahren..reicht mir mit 65 auch..
klar..sogar mit Wohnhaus drann?g-spann hat geschrieben:Nordlicht hat geschrieben:Mein Führerschein ist in NL ja schon 2 mal erneuert worden..Gültigkeit seid langem immer 10 Jahre..durfte am Anfang ja auch alles fahren..DDR Fahrerlaubniss hatte ich mi Klasse 1 und 5..jetzt darf ich bis 3,5t fahren..reicht mir mit 65 auch..
Dann guck mal nach, ob du noch mit Anhänger fahren darfst (ein Unding, ein Holländer, und sei es ein Beute-Holländer, ohne Anhänger-Erlaubnis!), wenn nicht, darfst du nicht mal ein Auto abschleppen...
Nordlicht hat geschrieben:g-spann hat geschrieben:...noch mit Anhänger fahren darfst ...
klar..sogar mit Wohnhaus drann?
y5bc hat geschrieben: ...
privat muss auch nach 5 jahren verlängern, brauchen aber kein ... ticket vom arzt. ...
zweitaktschraubaer hat geschrieben:Aber alle verlieren definitiv etwas mit dem Tausch:
Das noch nicht-biometrische, zumeist einen wundersam jungen und gut frisierten Menschen zeigende Foto.
Mit einem echten Lächeln.
Ich hatte einen 19-jährigen schlanken Typ im alten Lappen,
das neue Foto ist... irgendwie breiter, aber das Gesicht ist auch höher...
Luzie hat geschrieben:y5bc hat geschrieben: ...
privat muss auch nach 5 jahren verlängern, brauchen aber kein ... ticket vom arzt. ...
Doch, macht ja sonst auch gar keinen Sinn ich weis das weil ich schon hinter mir habe!
Lorchen hat geschrieben:In meiner Fleppen steht drin, Gültigkeit unbefristet. Es entspricht dem Staatsgebaren, sowas jetzt einfach zu befristen.
fränky hat geschrieben:"Nur" MZ wäre nix für mich - i ess au net jedn Dag Spätlza
oder anders gesagt, ich will MZ fahren, muss es aber nicht.
y5bc hat geschrieben:AHO hat geschrieben:y5bc hat geschrieben:es ist aber dran zu denken, das der schein bis 7,5 tonnen dann auch nur 5 jahre gültig ist und verlängert werden muss
Das stimmt aber nur für Berufskraftfahrer, die wegen der Module nach fünf Jahren einen neuen Schein benötigen.
jeder lkw-schein ist auf den neuen karten nur 5 jahre gültig. unabhängig von beruf oder privat.
berufskraftfahrer müssen nach 5 jahren zusätzlich module und ticket vom arzt vorlegen.( wobei ich bei meiner verlängerung keinen arzt gesehen habe. hat alles die sprechstundenhilfe gemacht )
privat muss auch nach 5 jahren verlängern, brauchen aber keine module oder ticket vom arzt.
schaut mal drauf auf euren neuen führerschein bzw. plastikkarte. da steht ein datum hinter.
Fahrerlaubnisverordnung hat geschrieben:Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder einer ihr entsprechenden Fahrerlaubnis, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden ist, brauchen sich, soweit sie keine in Klasse CE fallenden Fahrzeugkombinationen führen, keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einer Umstellung ihrer Fahrerlaubnis werden die Klassen C1 und C1E nicht befristet. Zusätzlich wird die Klasse CE mit Beschränkung auf bisher in Klasse 3 fallende Züge zugeteilt. Die Fahrerlaubnis dieser Klasse wird bis zu dem Tag befristet, an dem der Inhaber das 50. Lebensjahr vollendet. Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Geltungsdauer ist § 24 entsprechend anzuwenden. Fahrerlaubnisinhaber, die bis zum 31. Dezember 1998 das 50. Lebensjahr vollenden, müssen bei der Umstellung der Fahrerlaubnis für den Erhalt der beschränkten Klasse CE ihre Eignung nach Maßgabe von § 11 Absatz 9 und § 12 Absatz 6 in Verbindung mit den Anlagen 5 und 6 nachweisen. Wird die bis zum 31. Dezember 1998 erteilte Fahrerlaubnis nicht umgestellt, darf der Inhaber ab Vollendung des 50. Lebensjahres keine in Klasse CE fallende Fahrzeugkombinationen mehr führen.
g-spann hat geschrieben:Richtig, Andreas! Der CE ist befristet, läuft erstmal mit dem 50. Geburtstag ab und kann nach Augenuntersuchung verlängert werden...
TS Paul hat geschrieben:Was steht den unter 5. und 6. .?
schraubi hat geschrieben:g-spann hat geschrieben:Richtig, Andreas! Der CE ist befristet, läuft erstmal mit dem 50. Geburtstag ab und kann nach Augenuntersuchung verlängert werden...
Eine Augenuntersuchung reicht nicht.
Es ist auch eine Untersuchung beim Allgemeinarzt nötig.
Also müssen 2 Ärzte besucht werden und man darf 2x zahlen. 180-200 Euro
Robert K. G. hat geschrieben:TS Paul hat geschrieben:Was steht den unter 5. und 6. .?
5. ist die Führerscheinnummer, 6. gibt es nicht! Was möchtest du? ?
Gruß
Robert
Sandmann hat geschrieben:Wenn du gewerblich und/oder CE fahren möchtest ist das richtig.
beerdrinker hat geschrieben: so alle 5 bis 10 Jahre
kutt hat geschrieben:beerdrinker hat geschrieben: so alle 5 bis 10 Jahre
Ich glaub so ist es in Spanien. Da ist der Lappen 10 Jahre gültig. Ab 65 muß man alle 5 Jahre verlängern. Kosten liegen um die 65€. Wenn man mal so rechnet, daß ein PKW um die 6..10€ pro Tag kostet (das man damit einen Kilometer gefahren ist), wäre das 3,5 Cent/Tag für den Führerschein ab 65 Jahre, sonst die Hälfte davon.
Ich verliere ja auch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, nur weil mein Reisepass abgelaufen ist.
Robert K. G. hat geschrieben:Um es mal klar zu stellen: bis 3,5 t (plus 3,5t Anhänger) ist in Deutschland nichts beschränkt. Man muss lediglich einen neuen Führerschein beantragen und das Passbild aktualisieren.
Lorchen hat geschrieben: Fleppen
Rossi1979 hat geschrieben:Damit darfst du dann kein E-Auto fahren, ist ja nur für Fahrzeuge mit "Verbrennungsantrieb"....
P-J hat geschrieben:Rossi1979 hat geschrieben:Damit darfst du dann kein E-Auto fahren, ist ja nur für Fahrzeuge mit "Verbrennungsantrieb"....
stimmt, das ist meiner Frau auch schon aufgefallen.
CJ hat geschrieben:Seit 01.04.1986 gibt es grundsätzlich diese Beschränkung nicht mehr.
Robert K. G. hat geschrieben:Deine „Identität“ beweist du über die Geburtsurkunde. Diese kann nicht ablaufen. Damit kannst du dir dann alle weiteren Papiere ausstellen lassen (z. B. nach Verlust)
Sandmann hat geschrieben:Aber ab 1997 oder 98 nur noch bis 750Kg ohne extra Anhängerprüfung. Davor war bis 7,5T und Anhänger bis 3,5T ohne zusätzlichen Führeschein und das bleibt auch im neuen so eingetargen.
Aber zu kontrollieren macht sinn beim abholen, hab da auch schon gehört das mal was vergessen wurde.
fränky hat geschrieben:"Nur" MZ wäre nix für mich - i ess au net jedn Dag Spätlza
oder anders gesagt, ich will MZ fahren, muss es aber nicht.
daniel_f hat geschrieben:Robert K. G. hat geschrieben:Deine „Identität“ beweist du über die Geburtsurkunde. Diese kann nicht ablaufen. Damit kannst du dir dann alle weiteren Papiere ausstellen lassen (z. B. nach Verlust)
Fast richtig. Als wir heiraten wollten, legte ich siegessicher meine Geburtsurkunde vor, welche in einem Staat ausgestellt wurde, der nicht mehr existiert. Daraufhin wollte mir die Standesbeamtin für Geld eine neue ausstellen, weil die alte wäre ja nicht mehr gültig. Habe dann erklärt, daß ich ja auch nicht mehr lebendig wäre, blabla. Sie kennt mich ja, geheiratet haben wir dann trotzdem, auch ohne neue Urkunde
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