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BeitragVerfasst: 27. Mai 2022 09:28 
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Vor 2 Tagen wurde ich mit einem Kunden PKW, Romänisches Kennzeichen, während einer Probefahrt von der Polizei angehalten. Das ganze ca. 700 Meter weg von der Werkstatt.

Führerschein Fahrzeugschein bitte.
Ich gestand den Fleppen nicht dabei zu haben.
Der Beamte war fest davon überzeugt,dass ich den Fahrzeugschein dabei zu haben habe. Der Reparaturauftrag fand keinerlei Beachtung.Vebandkasten, Warndreieck und Warnweste sollte ich auch zeigen. Weste fand ich keine.
Trotz meinem Angebot den Führerschein zu Fuß zu holen wurde ich zur Kasse gebeten.
10 Euro für Führerschein und 15 für Fahrzeugschein oder Warnweste, kann ich nicht mehr genau sagen. Habe nur eine kleine Quittung für die Kartenzahlung bekommen.
Wenn ich nicht sofort bezahlt hätte , wäre es wohl zu einem Datenermittlungsverfahren gekommen und es wären 50 Euro geworden.

Nun die Frage, kennt sich jemand mit den Vorschriften aus?
Muss ich von jedem Kunden den Fahrzeugschein dabei haben? Kann aufsummiert werden. Führerschein plus Fahrzeugschein? Führerschein plus Warnweste?

Ich habe noch mal geschaut. Mir wurde fehlende Warnweste und fehlender Führerschein zur Last gelegt.

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BeitragVerfasst: 27. Mai 2022 09:41 
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Sieh einfach in den Bußgeldkatalog. Dann wirst du feststellen, dass du nur für den nicht mitgeführten Führerschein (10€) und die fehlende Warnweste (15€) zur Kasse gebeten wurdest. Die 10€ für den nicht mitgeführten Teil I hat man dir nicht aufgedrückt. Da hat der Reparaturauftrag wohl doch geholfen. Mengenrabatt gibt`s meiner Kenntnis nach nicht.

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BeitragVerfasst: 27. Mai 2022 10:15 
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Für das Mitführen der Fahrzeugpapiere, des Führerscheins und der Fahrzeugausstattun ist es völlig unerheblich
ob das Fahrzeug Dir, einem Kunden oder sonst wem gehört. Auch der Zweck der Fahrt ist egal.
Und Vorsicht wenn das Fahrzeug von außerhalb der EU ist. Dann steht noch Steuer- und Zollhinterziehung im Raum.
Dann darf das Fahrzeug nur der, der es auf der Reise nach Deutschland gebracht hat, führen.
(Das hat einmal bei uns einem Studi, der mal schnell ein Fahrzeug überführen sollte, richtig strafrechtlichen Streß eingebracht.)


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BeitragVerfasst: 27. Mai 2022 11:22 
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Ich als Fahrzeugführer bin auch für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeug verantwortlich.
Wenn es danach geht ist jedes achte Auto nicht Verkehrssicher. Demnach nicht im Straßenverkehr zu bewegen.
Wie soll das im Werkstattaltag überprüft werden?
Und sich dann noch Betriebswirtschaftlich rentieren?
Wenn ich sage, ich mache keine Probefahrt mehr, bin ich meinen Job los.

Ich bin der Meinung, man wird nur für das schwerwiegendere Vergehen verantwortlich gemacht, demnach die Warnweste.
Es kann sich summieren wenn eine Tatmehrheit vorliegt, so steht es im Bußgeldkatalog, aber was ist eine Tatmehrheit?

Dass ich drauf hingewiesen werde, dass es teurer wird, wenn ich nicht sofort bezahlen könnte ist auch ein Unding meiner Meinung nach.

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BeitragVerfasst: 27. Mai 2022 11:41 
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Du kannst es drehen und wenden wie du magst. Du darfst halt nur mit sicheren Fahrzeugen, die auch vollständig sind, in den Verkehr. Und mit dem billiger werden: die Bearbeitungsgebühr fällt weg. Hast du gespart. Du hättest auch vor Ort ein Widerspruch einlegen können. Zum Thema Papiere, deine Werkstatt sollte die Zulassungsbescheinigung mit dem Auto entgegen nehmen. Da zählt dann auch nicht das der Meister sie braucht um den Papierkram zu erledigen.


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BeitragVerfasst: 27. Mai 2022 11:48 
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Bearbeitungsgebühren fallen nur bei Bußgeldern an, jedoch nicht bei Verwarngeldern.

Bitte mal jemand mit Sachkenntniss seinen Senf dazu geben.

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BeitragVerfasst: 27. Mai 2022 11:54 
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Sofort bezahlen scheint für den netten Beamten einfacher zu sein.
Die Tat ist dann zugegeben und er hat weniger Schreibkram.
Das hatte ich mal auf der Autobahn,
als die netten Beamten mich mit der Kelle zu einem Gespräch auf dem Standstreifen einluden.
Sie drohten auch mit dem höheren Preis.
Aber ich blieb dabei, dass ich auf der Straße nichts unterschreiben.
Dann bekam ich die Anhörung nach Hause und es war der gleiche Preis.

Gruß
Mell


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BeitragVerfasst: 27. Mai 2022 11:58 
Der Meister macht Pause, der Zündschlüssel verblieb im Auto, die Werkstatttür offen. Ein böser Mann kommt und klaut den Wagen, wird 700m weiter von der Polizei gestoppt.
Keine Papiere?
Egal, so ein Gesicht lügt nicht, "Gute Fahrt!".

Kundenauto weg, Polizei war aber nett.


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BeitragVerfasst: 27. Mai 2022 12:10 
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Als ich noch jung war, hatten wir einen Dorfpolizisten der überkorrekten Art. Augen zudrücken oder sowas gabs bei dem nicht, der Ermessensspielraum wurde immer voll ausgenutzt, und der Kerl war wirklich immer überall. Seitdem weiß ich, dass man vor einem abgesenkten Randstein nicht parken darf, auch wenns da keine Einfahrt, sondern nur eine Hecke gibt. Auch dann nicht, wenns meine eigene Einfahrt ist. Und entgegen der Fahrtrichtung zu parken, in der Sackgasse wo ich der einzige Anwohner bin, kostet ziemlich viel, selbst bei weniger als 5min.
Seit der vor +30 Jahren in den Ruhestand ging, interessiert das alles keine Sau mehr.
Will sagen: In Deinem Fall war das wohl mehr ein Problem von "zur falschen Zeit am falschen Ort", oder so...
Gruß
Hans


Fuhrpark: Viel zu viele verschiedene Mopeds...

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BeitragVerfasst: 27. Mai 2022 12:11 
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smartsurfer81 hat geschrieben:

Ich habe noch mal geschaut. Mir wurde fehlende Warnweste und fehlender Führerschein zur Last gelegt.

Fehlende Warnweste wäre der Job des Kunden gewesen, insofern darf der gern dafür blechen, hier gegen Vorschriften verstoßen zu haben. Würde ich mir in diesem Fall als Werkstatt vom Kunden wieder holen. Sprich mit auf die Rechnung.
Die Papiere wären jetzt allerdings tatsächlich Deine Aufgabe.

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BeitragVerfasst: 27. Mai 2022 12:12 
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Deine 3 Verstöße ergeben eine Tatmehrheit, da die Verstöße einzeln verschiedene Gesetze tangieren.

Führerschein nicht mitgeführt - Verstoß gegen Fahrerlaubnisverordnung
Fahrzeugschein nicht mitgeführt - Verstoß gegen Fahrzeugzulassungsverordnung
Warnweste nicht mitgeführt - Verstoß gegen die StVO

Der Beamte war also nett und hat Dir eine Verwarnung erlassen.

Martin H. hat geschrieben:
Fehlende Warnweste wäre der Job des Kunden gewesen, insofern darf der gern dafür blechen, hier gegen Vorschriften verstoßen zu haben. Würde ich mir in diesem Fall als Werkstatt vom Kunden wieder holen. Sprich mit auf die Rechnung

Was für ein Nonsens. Die Schuld liegt hier eindeutig beim TE, denn er hat vor Fahrtantritt nicht die vorgeschriebene Ausrüstung kontrolliert bzw. die fehlende Warnweste ignoriert. Es ist ja noch nichtmal sicher, daß sie wirklich gefehlt hat. Der TE meinte ja nur, er hat sie im Auto nicht gefunden. Bedeutet aber nicht zwingend, daß sie nicht an Boad war.


Fuhrpark: viel zuviel, man hat schließlich nur einen Arsch

Zuletzt geändert von Treibstoff am 27. Mai 2022 12:24, insgesamt 1-mal geändert.

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Auch wenn es vielleicht übertrieben ist, wenn ich Probefahrten zu machen hätte, täte ich eine kleine Tasche neben die Werkbank stellen wo Weste, Warndreiecke und Sanikasten drin ist. (Denke in Summer 20 Euro)

Bei jeder Probefahrt würde ich die mitnehmen. So würde ICH (!!) es machen um nicht im Kundenauto nach diesen Dingen wühlen zu müssen....


Fuhrpark: 2005 - jetzt => zwei MZ 1000 SF (eine kompletter Neuaufbau aus Teilen!)
1987 - 1998 mehrere ETZ250 und ES250/2 (auch mit Personenseitenwagen)

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BeitragVerfasst: 27. Mai 2022 12:29 
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Genau! Und diese Tasche kann der Arbeitgeber bezahlen. Ich bezweifle auch, daß ein Arbeitgeber heutzutage in Zeiten immer dramatischer werdenden Fachkräftemangels wegen Peanuts noch jemanden entläßt.


Fuhrpark: viel zuviel, man hat schließlich nur einen Arsch

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BeitragVerfasst: 27. Mai 2022 12:33 
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Die Sache mir

Die Sache mir dem kleinen Täschchen wäre eine Möglichkeit, es zusätzliche Arbeit ist, dann wird es im Auto vergessen usw.

Im Auto wühlen ist keine Möglichkeit, der Kunde bringt sein Auto wegen einer Motorstörung und bekommt hinterher mit, es liegt nicht alles an Ort und Stelle wo es vorher war.

Was ist wenn ich eine Probefahrt mache und im Kofferraum liegen Leichenteile, oder Rauschgift?
Da sagt der Beamte auch, sie sind als FZG Führer dafür verantwortlich.

Oder es geht ein Bremslicht nicht. Soll ich vor jeder Fahrt das Licht durchschalten?
Wo sind die Grenzen....

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BeitragVerfasst: 27. Mai 2022 12:43 
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Martin H. hat geschrieben:
Fehlende Warnweste wäre der Job des Kunden gewesen, insofern darf der gern dafür blechen, hier gegen Vorschriften verstoßen zu haben. ...


:?: :?: :?:

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Das Licht am Ende des Tunnels könnte auch ein entgegenkommender Zug sein! Gregor Gysi

ich hab eingeladen:
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BeitragVerfasst: 27. Mai 2022 13:42 
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Oder es geht ein Bremslicht nicht. Soll ich vor jeder Fahrt das Licht durchschalten?
Wo sind die Grenzen....


Natürlich! Die Grenzen sind in der StVO bzw. der StVZO definiert.
Du bist Führer eines Kfz. Damit hast Du Pflichten, egal warum Du fährst.


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BeitragVerfasst: 27. Mai 2022 14:21 
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smartsurfer81 hat geschrieben:
...
Was ist wenn ich eine Probefahrt mache und im Kofferraum liegen Leichenteile, oder Rauschgift?
Da sagt der Beamte auch, sie sind als FZG Führer dafür verantwortlich.
...

Zunächst erstmal ein eindeutiges ja! ? Bis dann halt der wahre Sachverhalt ermittelt wurde. Kannst aber auch gern an Ort und Stelle gestehen.

smartsurfer81 hat geschrieben:
...
Oder es geht ein Bremslicht nicht. Soll ich vor jeder Fahrt das Licht durchschalten?
Wo sind die Grenzen....

Wie schon richtig gesagt wurde, die Grenzen werden durch den Gesetzgeber in Form der StVO und StVZO gezogen. Bei Dir ist die Fahrschule auch schon recht lange her!? Du hast Dich vor Fahrtantritt vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges zu überzeugen. Da gehört normalerweise auch eine Bremsprobe dazu. Ich kann Dir gern mal die Liste zeigen, die ich als Berufskraftfahrer jedes mal vor Schichtbeginn abarbeiten muß. Nennt sich Abfahrtkontrolle.


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Zuletzt geändert von Treibstoff am 27. Mai 2022 14:28, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 27. Mai 2022 14:23 
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smartsurfer81 hat geschrieben:
Oder es geht ein Bremslicht nicht. Soll ich vor jeder Fahrt das Licht durchschalten?
Wo sind die Grenzen....


Ja, dazu ist man vor Fahrtantritt bei jedem Fahrzeug verpflichtet.

Warum sollte eine Probefahrt mit fremdem Auto da ne Ausnahme machen?


Fuhrpark: 3x S50N/75, S50(110)N/77,Spatz mit M54/65, Sperber/69, Habicht/73, ES 250/2 /71, KTM EGS 200/99, Touareg 4,2 und noch einiges mehr...

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BeitragVerfasst: 27. Mai 2022 14:29 
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BeitragVerfasst: 27. Mai 2022 14:36 
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zweitakt hat geschrieben:
Soll ich vor jeder Fahrt das Licht durchschalten?

Ob du das glaubst oder nicht aber unser Fahrlehrer, des Walper Hänneschen, hat uns das so beigebracht. :ja: Ab und an mach ich das sogar heute noch. :oops: zu selten, zugegeben.


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BeitragVerfasst: 27. Mai 2022 18:15 
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Treibstoff hat geschrieben:
Martin H. hat geschrieben:
Fehlende Warnweste wäre der Job des Kunden gewesen, insofern darf der gern dafür blechen, hier gegen Vorschriften verstoßen zu haben. Würde ich mir in diesem Fall als Werkstatt vom Kunden wieder holen. Sprich mit auf die Rechnung

Was für ein Nonsens. Die Schuld liegt hier eindeutig beim TE, denn er hat vor Fahrtantritt nicht die vorgeschriebene Ausrüstung kontrolliert bzw. die fehlende Warnweste ignoriert. Es ist ja noch nichtmal sicher, daß sie wirklich gefehlt hat. Der TE meinte ja nur, er hat sie im Auto nicht gefunden. Bedeutet aber nicht zwingend, daß sie nicht an Boad war.

In Deutschland gilt die Pflicht, pro Auto eine Warnweste mitzuführen... heißt jedenfalls für mich, der Fahrzeughalter ist hier erst mal in der Pflicht, sein Auto mit sowas auszustatten. Natürlich musst Du auch als Fahrer überprüfen, ob soweit alles passt, aber der Halter (und das ist in diesem Fall der rumänische Kunde) ist hier keineswegs außen vor. Und ob die Weste nun tatsächlich gefehlt hat oder nicht, sie war wohl so gut versteckt, daß sie nicht ohne weiteres auffindbar war.
Die Warnwestenpflicht ist soweit ich weiß in Rumänien noch strenger als bei uns (Warnwesten für alle Insassen), insofern gelten hier auch keine Ausflüchte.
Also zumindest ansprechen würde ich das beim Kunden schon. Vielleicht findet sich die Weste ja noch.

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bist du angestellt ?
Was sagt dein Scheffe dazu ?

Gruß Klaus


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BeitragVerfasst: 27. Mai 2022 18:43 
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Die Warnwestenpflicht ist soweit ich weiß in Rumänien noch strenger als bei uns (Warnwesten für alle Insassen),

Gilt in Deutschland auch für Firmenwagen.


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Ob die Warnweste drin ist oder nicht spielt keine Rolle mehr. Ich habe bezahlt und der Rumäne ist vorhin vom Hof gefahren.

Ja ich bin angestellt, Meister und Chef habe ich es vorgetragen, vom einen kam nur "Schweinerei" und vom Meister nur" ja ich als Fahrer bin in der Pflicht"

Hier mal ein Bild vom Kofferraum der Rumänenkiste.

Heute kam ein Ford Transit mit Ungarischem Kennzeichen.
Beanstandung, keine Bremsunterstützung, Hydraulik ausgefallen.

Hochgenommen, das Servoöl hat sich an der rechten Fahrzeugseite verteilt, Druckleitung an der Pumpe wackelte lose in der Verschraubung.
Bremse: auf einer Seite hat innen der Belag komplett gefehlt und gebremst wurde mit den beiden Kolben vom Sattel.


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Martin H. hat geschrieben:
...
In Deutschland gilt die Pflicht, pro Auto eine Warnweste mitzuführen... heißt jedenfalls für mich, der Fahrzeughalter ist hier erst mal in der Pflicht, sein Auto mit sowas auszustatten.
...

Richtig, man muß eine Warnweste mitführen. Genauso einen Verbandskasten oder ein Warndreieck. Eine Ausstattungspflicht des Fahrzeughalters existiert aber nicht. Wenn dem so wäre, müßte es im Gesetz stehen. Tut es aber nicht. Verantwortlich ist einzig und allein derjenige, der das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bewegt.

@smartsurfer81:
Die "Reaktionen" von Chef und Meister sagen einiges über die Mitarbeiterwertschätzung in der Firma aus.


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Treibstoff hat geschrieben:
Richtig, man muß eine Warnweste mitführen. Genauso einen Verbandskasten oder ein Warndreieck. Eine Ausstattungspflicht des Fahrzeughalters existiert aber nicht. Wenn dem so wäre, müßte es im Gesetz stehen. Tut es aber nicht. Verantwortlich ist einzig und allein derjenige, der das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bewegt.


Quatsch.

„ 2.4 Vorschriftsmäßigkeit von Fahrzeug, Zug oder Gespann
Der Halter ist verpflichtet für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs vor Fahrtantritt zu sorgen. Dies muss vor Fahrtantritt geschehen.“

https://daubner-verkehrsrecht.info/2021 ... flip-flops

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Treibstoff hat geschrieben:
@smartsurfer81:
Die "Reaktionen" von Chef und Meister sagen einiges über die Mitarbeiterwertschätzung in der Firma aus.

Ich weiß ja nicht, wo du da Kritik am Meister angebracht siehst.
Es ist pure Eigenverantwortung, der ganze Thread ist Panne. Wenn man ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt, vergewissert man sich, ob alles nötige an Bord ist, und, ob es auch funktioniert. Was erwartet ihr vom Meister? Mal in den Arm nehmen? Wertschätzung einfordern? Die sinkt eher, wenn man wegen Eigenverschulden in der Firma nen Larry macht.

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BeitragVerfasst: 28. Mai 2022 10:37 
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Naja, wenn meinen.
Dann braucht er aber min 5 Minuten Zeit zum Prüfen der Vorgaben und eine 2. Person bei der Lichtkontrolle.
15 € aus der Kaffekasse o. privat hatte ich ihm schon ersetzt.


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BeitragVerfasst: 28. Mai 2022 10:42 
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Täte ich als Meister nicht.
Bissel Eigenverantwortung einzufordern schadet nicht. Mancher denkt sich dann vielleicht auch, och, die Zeche zahlt ja die Firma, was juckts denn?

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Martin H. hat geschrieben:
Treibstoff hat geschrieben:
Richtig, man muß eine Warnweste mitführen. Genauso einen Verbandskasten oder ein Warndreieck. Eine Ausstattungspflicht des Fahrzeughalters existiert aber nicht. Wenn dem so wäre, müßte es im Gesetz stehen. Tut es aber nicht. Verantwortlich ist einzig und allein derjenige, der das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bewegt.


Quatsch.

„ 2.4 Vorschriftsmäßigkeit von Fahrzeug, Zug oder Gespann
Der Halter ist verpflichtet für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs vor Fahrtantritt zu sorgen. Dies muss vor Fahrtantritt geschehen.“

https://daubner-verkehrsrecht.info/2021 ... flip-flops


Womit wir bei der Frage sind wer ist gerade der Halter?

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BeitragVerfasst: 28. Mai 2022 11:01 
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BeitragVerfasst: 28. Mai 2022 11:07 
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mutschy hat geschrieben:
Der Rumäne, natürlich.

Gruss

Mutschy

Gut das du das so sicher bist, denn nach dem verlinkten text …

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Martin H. hat geschrieben:
Treibstoff hat geschrieben:
Richtig, man muß eine Warnweste mitführen. Genauso einen Verbandskasten oder ein Warndreieck. Eine Ausstattungspflicht des Fahrzeughalters existiert aber nicht. Wenn dem so wäre, müßte es im Gesetz stehen. Tut es aber nicht. Verantwortlich ist einzig und allein derjenige, der das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bewegt.


Quatsch.

„ 2.4 Vorschriftsmäßigkeit von Fahrzeug, Zug oder Gespann
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Halter und Fahrzeugführer sind verantwortlich.
Beim Fahrzeugführer ist bei der Kontrolle offensichtlich das etwas fehlt.
Zu diesem Zeitpunkt ist beim Halter aber nicht eindeutig festzustellen,
daß er das Fahrzeug nicht vorschriftsgemäß ausgerüstet hat.
Er könnte es ja ausgerüstet haben und jemand hat die Gegenstände entfernt.
Sollte er sich aber zum unterlassen der Ausrüstungspflich bekennen wäre auch hier eine Maßnahme fällig.
In der Praxis: Wer auffällt zahlt. :wink:


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Luzie hat geschrieben:
Womit wir bei der Frage sind wer ist gerade der Halter?

Jedenfalls nicht Smartsurfer. :wink: Der war Fahrer. Für gerade mal 10 Minuten oder so.

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Martin H. hat geschrieben:
Der war Fahrer. Für gerade mal 10 Minuten oder so.

Benötigt man für 10min Auto fahren eigentlich einen passenden Führerschein? :P

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Luzie hat geschrieben:
Martin H. hat geschrieben:
Treibstoff hat geschrieben:
Richtig, man muß eine Warnweste mitführen. Genauso einen Verbandskasten oder ein Warndreieck. Eine Ausstattungspflicht des Fahrzeughalters existiert aber nicht. Wenn dem so wäre, müßte es im Gesetz stehen. Tut es aber nicht. Verantwortlich ist einzig und allein derjenige, der das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bewegt.


Quatsch.

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Womit wir bei der Frage sind wer ist gerade der Halter?


Derjenige, der bei der zuständigen Behörde die Zulassung des Fahrzeuges zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr auf seinen Namen beantragt hat.
Wird ihm die Zulassung erteilt übernimt er auch die Pflichten als Halter aus STVo, STVZo, Straßenverkehrsgesetz etc. So nach deutschem Recht.


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zweitakt hat geschrieben:
Luzie hat geschrieben:
Martin H. hat geschrieben:
Treibstoff hat geschrieben:
Richtig, man muß eine Warnweste mitführen. Genauso einen Verbandskasten oder ein Warndreieck. Eine Ausstattungspflicht des Fahrzeughalters existiert aber nicht. Wenn dem so wäre, müßte es im Gesetz stehen. Tut es aber nicht. Verantwortlich ist einzig und allein derjenige, der das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bewegt.


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Derjenige, der bei der zuständigen Behörde die Zulassung des Fahrzeuges zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr auf seinen Namen beantragt hat.
Wird ihm die Zulassung erteilt übernimt er auch die Pflichten als Halter aus STVo, STVZo, Straßenverkehrsgesetz etc. So nach deutschem Recht.


Nach diesem verlinkten Text eben nicht!

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zweitakt hat geschrieben:
Luzie hat geschrieben:
Martin H. hat geschrieben:
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Richtig, man muß eine Warnweste mitführen. Genauso einen Verbandskasten oder ein Warndreieck. Eine Ausstattungspflicht des Fahrzeughalters existiert aber nicht. Wenn dem so wäre, müßte es im Gesetz stehen. Tut es aber nicht. Verantwortlich ist einzig und allein derjenige, der das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bewegt.


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Derjenige, der bei der zuständigen Behörde die Zulassung des Fahrzeuges zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr auf seinen Namen beantragt hat.
Wird ihm die Zulassung erteilt übernimt er auch die Pflichten als Halter aus STVo, STVZo, Straßenverkehrsgesetz etc. So nach deutschem Recht.


Nach diesem verlinkten Text eben nicht!


Halter ist man nicht "gerade" sondern so lange bis ein neuer Halter erfaßt ist.
Das der Halter oben genannte Pflichten hat ist richtig, dann führt bitte auch die Pflichten des Fahrers auf.
Da fehlt die Vollständigkeit.


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Gehen wir mal davon aus, Mama kauft Sohnemann ein Auto, meldet es auf ihren Namen an und Sohnemann fährt das Auto und übernimmt alle anfallenden Kosten. Dann ist nach dem verlinkten Text nicht Mama Halter, sondern Sohnemann.

Aber einfach mal zurück zum eigentlichen Fall.
Einigen wir uns doch einfach mal darauf, der Rumäne ist Halter, die zur Fahrzeugreparatur beauftragte Werkstatt war zwischen Fahrzeugübernahme vom Rumänen bis zur Fahrzeugübergabe an den Rumänen Verfügungsberechtigter und Smartsurfer war der vom Verfügungsberechtigten beauftragte Fahrer.

In dieser Konstellation kann ich keine Pflicht des Rumänen (Halter) erkennen, das Fahrzeug mit Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste auszurüsten. Deshalb ist die Ansicht von Martin H., der Halter hätte hier quasi eine Schadenersatzpflicht und müßte die Kosten des "Knöllchens" bzgl. einer nicht vorhandenen bzw. im Fahrzeug während der Kontrolle nicht auffindbaren Warnweste tragen, eindeutig falsch.


Fuhrpark: viel zuviel, man hat schließlich nur einen Arsch

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BeitragVerfasst: 28. Mai 2022 14:02 
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Gehen wir mal davon aus, Mama kauft Sohnemann ein Auto, meldet es auf ihren Namen an und Sohnemann fährt das Auto und übernimmt alle anfallenden Kosten.
Dann ist nach dem verlinkten Text nicht Mama Halter, sondern Sohnemann.


Falsch! Halter ist wer als Halter durch die Behörde festgestellt wurde. Das kann man nicht weiter schieben.
Leute, dieses Thema artet langsam im Wettkampf der 1/4- bis 1/2-halbwissenden aus.
Lest Euch doch mal in die Materie ein.
Ich glaube, der Kollege Witzel rollt sich langsam auf dem Teppich vor lachen. :P


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BeitragVerfasst: 28. Mai 2022 14:59 
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Treibstoff hat geschrieben:
...
In dieser Konstellation kann ich keine Pflicht des Rumänen (Halter) erkennen, das Fahrzeug mit Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste auszurüsten.


es gelten jeweils die vorschriften des herkunftslandes des Fahrers?
auf nach usa!!
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Überflüssig diese Halterdiskussion. Die Verwarnung kassiert hier der Fahrer. Nach §69a (3) Nr.19 StVZO handelt ordnungswidrig (vorsätzlich oder fahrlässig), wer das Fahrzeug in Betrieb nimmt. Also der Fahrer. Ob auch der Halter herangezogen werden kann oder könnte ändert daran nichts.

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Denken-Drücken-Sprechen - in dieser Reihenfolge (alte Sprechfunkregel)


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Zuletzt geändert von CJ am 29. Mai 2022 07:30, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 28. Mai 2022 18:52 
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Anderer Fall von Verkehrskontrolle:

Innenstadt
Schild: Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h
darunter: Mo-Fr, 7-17 Uhr
darunter: Schule

Zeitpunkt: Donnerstag, 26.Mai 2022 (bei uns Feiertag Christi Himmelfahrt), 16 Uhr
...
...
BLITZ
...
beim Fahrzeug vor mir
geschätzte Geschwindigkeit, stadtübliche 50 km/h
:lach: :lach: :lach: :lach:

Der/Sie dachte auch, ein Donnerstag ist kein Donnerstag, wenn er gleichzeitig ein Feiertag ist.

Grüßle
Manfred


Fuhrpark: MZ ES 150/1 Bj 69, MZ ES 250/1 Gespann Bj 66, IWL Berlin Bj 61, Simson KR50, Barkas B1000 Bj 87

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BeitragVerfasst: 29. Mai 2022 18:02 
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Zum ersten Thema. Im besten Fall werden beide zur Kasse gebeten, da beide Fehler gemacht haben. Passiert sehr oft bei gewerblichen LKW und PKW. Bei Bedarf bekommen auch beide Punkte.

Über den letzten Fall habe ich am Donnerstag auch nachgedacht. Aber wenn konkrete Wochentage angegeben sind dann gilt das auch so. Also mal wieder Pech gehabt.

Gruß
Dieter


Fuhrpark: ES 150/1(BJ 1975 seit 1999), ETZ250 (BJ 1984 seit 2004), ES250/2 (BJ 1968 seit 2007) mit Super Elastik, GN 250 (BJ 1998 seit 2000), VX800 A Gespann mit GT2000 (BJ 1997 seit 2012), VX 800 B (BJ 1996 seit 2018)

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BeitragVerfasst: 29. Mai 2022 18:41 
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Matze_2 hat geschrieben:
Benötigt man für 10min Auto fahren eigentlich einen passenden Führerschein? :P

Was benötigt man zum fahren? Ein funktionierendes Fahrzeung und Sprit. :mrgreen:


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Heute im Lokalblatt gelesen:
https://www.sueddeutsche.de/bayern/krim ... -99-452753
Gruß
Hans


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BeitragVerfasst: 30. Mai 2022 08:50 
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Noch mal abschließend zu dieser Geschichte...
Treibstoff hat geschrieben:
Gehen wir mal davon aus, Mama kauft Sohnemann ein Auto, meldet es auf ihren Namen an und Sohnemann fährt das Auto und übernimmt alle anfallenden Kosten. Dann ist nach dem verlinkten Text nicht Mama Halter, sondern Sohnemann.

In diesem Fall ja; daher ja meine Betonung auf "er war grad mal für 10 Minuten der Fahrer". :wink: Denn dadurch wird er garantiert nicht zum Halter!
Treibstoff hat geschrieben:
In dieser Konstellation kann ich keine Pflicht des Rumänen (Halter) erkennen, das Fahrzeug mit Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste auszurüsten.

Doch, eben die Pflicht als Halter.
Treibstoff hat geschrieben:
Deshalb ist die Ansicht von Martin H., der Halter hätte hier quasi eine Schadenersatzpflicht und müßte die Kosten des "Knöllchens" bzgl. einer nicht vorhandenen bzw. im Fahrzeug während der Kontrolle nicht auffindbaren Warnweste tragen, eindeutig falsch.

Ich schrieb nirgends was von "Schadenersatzpflicht". Nur daß eben beide - Fahrer UND Halter - mit verantwortlich sind und man daher ruhig mal den Halter darauf ansprechen könne. Aber hat sich ja eh erledigt.
CJ hat geschrieben:
Überflüssig diese Halterdiskussion. Die Verwarnung kassiert hier der Fahrer. Nach §69a (3) Nr.19 StVZO handelt ordnungswidrig (vorsätzlich oder fahrlässig), wer das Fahrzeug in Betrieb nimmt. Also der Fahrer. Ob auch der Halter herangezogen werden kann oder könnte ändert daran nichts.

Völlig richtig, denn die Polizei hat wohl weder Zeit noch Nerven, hier auseinanderzuklamüsern, wer Halter und wer Fahrer ist - im Regelfall haben sie den Fahrer erwischt und der blecht, oder er verweigert es halt und es wäre, wie Smartsurfer schon schrieb, zu einem deutlich teureren Datenermittlungsverfahren gekommen.
Ich an seiner Stelle hätte vermutlich auch an Ort und Stelle geblecht und zukünftig meine Konsequenzen draus gezogen - sprich, der Kunde wird im Vorfeld gefragt, ob er seinen Kram in Ordnung hat, wenn nicht, gibt´s keine Probefahrt.

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Martin H. hat geschrieben:
... der Kunde wird im Vorfeld gefragt, ob er seinen Kram in Ordnung hat, wenn nicht, gibt´s keine Probefahrt.
:rofl: :rofl: :rofl: :arrow: :hallo:

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BeitragVerfasst: 30. Mai 2022 16:14 
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Auch eine gute Lösung. Aber wenn er wieder kommen soll überlegt man sich eine solche Maßnahme sicher. Dann ist ein eigenes Päckchen sicher sinvoller und kundenfreundlicher, denn man verärgert ihn nicht. Hab ich mir bisher auch noch keine Gedanken zu gemacht wenn ich mal ein fremdes Auto gefahren habe.

Gruß
Dieter


Fuhrpark: ES 150/1(BJ 1975 seit 1999), ETZ250 (BJ 1984 seit 2004), ES250/2 (BJ 1968 seit 2007) mit Super Elastik, GN 250 (BJ 1998 seit 2000), VX800 A Gespann mit GT2000 (BJ 1997 seit 2012), VX 800 B (BJ 1996 seit 2018)

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