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Tottoxxl hat geschrieben: Ich weiß noch, das wir früher in den 80ger Jahren, eine Schaltung hatten, bei der bei anlassen des Motors, automatisch das Abblendlicht an ging.
CJ hat geschrieben:Könnte Ärger geben, solltest du nur vorher wissen. War auch in der DDR nur bei 6-Volt zulässig und durch eine Ausnahmegenehmigung gedeckt.
herr blümel hat geschrieben:Tottoxxl hat geschrieben: Ich weiß noch, das wir früher in den 80ger Jahren, eine Schaltung hatten, bei der bei anlassen des Motors, automatisch das Abblendlicht an ging.
entschuldige meine frage , aber wozu?
Mechanikus hat geschrieben:...
Mit welcher Vorschrift kollidiert es denn?
CJ hat geschrieben:Mechanikus hat geschrieben:...
Mit welcher Vorschrift kollidiert es denn?
Mit Par.49(5) StVZO. Sinngemäß: das Fahrlicht nach vorne muss gemeinsam mit dem Rücklicht eingeschaltet werden. Das galt so auch in der DDR, deswegen gab es auch eine Ausnahmegenehmigung für 6V. Und richtig, die StVO verlangt "nur" das fahren mit Abblendlicht. Daß das Rücklicht dann auch zwangsläufig an ist, ist doch kein Widerspruch.
Lorchen hat geschrieben:Das Abblendlicht muß eingeschaltet sein, mehr nicht.
Sv-enB hat geschrieben:Lorchen hat geschrieben:Das Abblendlicht muß eingeschaltet sein, mehr nicht.
Das kenne ich anders.
Leider wird auch zwischen Motorrad und Auto unterschieden.
Beim Auto darf das Tagfahrlicht vorn allein leuchten.
Wenn Abblendlicht an, dann auch Beleuchtung hinten.
Beim Motorrad darf das Abblendlicht nur mit der Beleuchtung hinten betrieben werden.
Und auch das Tagfahrlicht am Motorrad darf nur mit der Beleuchtung hinten betrieben werden, wobei die Kennzeichenleuchte ausgenommen ist.
https://www.ifz.de/tagfahrleuchten-und-deren-anbau/ Abschnitt 3
Warum man da Unterschiede macht und ob das DDR-Tagfahrlicht (serienmäßig beim S51 Scheinwerfer nur vorn an) heute noch zulässig aufgrund irgendwelcher Verträge ist, sei dahingestellt.
Sv-enB hat geschrieben:...Beim Motorrad darf das Abblendlicht nur mit der Beleuchtung hinten betrieben werden...
Sv-enB hat geschrieben:...Und auch das Tagfahrlicht am Motorrad darf nur mit der Beleuchtung hinten betrieben werden, wobei die Kennzeichenleuchte ausgenommen ist...
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