ich habe mir einen Scheunenfund zugelegt. Eine MZ ES 175 / 1 in Lachsrot.
Nun interessiert mich der Vorgang, wie ich sicher gehen kann, dass ich die Karre zugelassen bekomme.
Da sie nicht fahrfähig ist, kann ich sie keinem TÜV vorführen. Motor fest und etliche Fehlteile.
Ich habe einen Kaufvertrag gemacht und in dem steht, dass die Papiere nicht vorhanden sind.
Heute war ich als erstes bei der Polizei und habe die Rahmennummer überprüfen lassen, indem ich denen meinen Kaufvertrag gegeben hatte. Ist nicht geklaut.
Etwas schriftliches habe ich nicht von der Polizei erhalten.
Nun weiß ich nicht wo ich mich mit welchen Dokumenten melden soll.
Ich habe etwas von einer Aufbietung gelesen, was man tun sollte, bevor man Geld in das Fahrzeug steckt. Das ist auch in meinem Interesse.
Ich hoffe mir kann jemand mit diesem ausufernden Bürokratiewahnsinn helfen.
(Ja, ich weiß man kauft keine Fahrzeuge ohne Papiere um das zu vermeiden, ich wollte aber genau diese Karre haben
 )
 )MfG Steven







 ). Meines Wissens nach, ist die Aufbietung ohne vorherige 21er bzw. TÜV gar nicht möglich. Und die Mitarbeiter der ZLS bzw. Landratsamt waren mir keine Hilfe (Nuller!).
 ). Meines Wissens nach, ist die Aufbietung ohne vorherige 21er bzw. TÜV gar nicht möglich. Und die Mitarbeiter der ZLS bzw. Landratsamt waren mir keine Hilfe (Nuller!).



 
 






 Abs.5 wird durch Abs.6 sogar für stillgelegte Fahrzeuge für ungültig erklärt, ich würde deine Aussage gern verstehen wollen. Ich selbst bin 2014 auch den mehrfach beschriebenen Weg gegangen, weil anders gar nichts ging. Ich denke ein Fahrzeug ohne Papiere das bisher nicht in der Bundesrepublik zugelassen war ist vermutlich mit einem offiziell außer Betrieb gesetzten Fahrzeug gleichzusetzen, wobei die fehlenden Papiere noch ein verwaltungstechnisches Sahnehäubchen oben drauf setzen.
 Abs.5 wird durch Abs.6 sogar für stillgelegte Fahrzeuge für ungültig erklärt, ich würde deine Aussage gern verstehen wollen. Ich selbst bin 2014 auch den mehrfach beschriebenen Weg gegangen, weil anders gar nichts ging. Ich denke ein Fahrzeug ohne Papiere das bisher nicht in der Bundesrepublik zugelassen war ist vermutlich mit einem offiziell außer Betrieb gesetzten Fahrzeug gleichzusetzen, wobei die fehlenden Papiere noch ein verwaltungstechnisches Sahnehäubchen oben drauf setzen.


