von retnuk1408 » 11. Februar 2025 17:59
Nach erfolgreicher und langwieriger Zulassung meiner "Juliska" (Ungarn-Reimport) frage ich mich, was ich denn mitführen muss. Reicht die "Bescheinigung über die Einzelgenhmigung gem. $4 Abs. 5 FZV - für zulassungsfreie Fahrzeuge lt. § 3 Abs. 2 Nr.1 und 2 FZV"

aus oder muss ich auch das DEKRA-Gutachten mitschleppen?
Strecken, Stauchen, Schweißen, Löten hilft dem Pfusch aus allen Nöten und was dann des Meisters Ehr nicht ziert, wird mit Farb` und Kit verschmiert.
Fuhrpark: Adelheid: MZ ES175/2 - Baujahr 1969
Juliska: Simson SR50 - Baujahr 1990