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BeitragVerfasst: 12. Februar 2025 12:39 
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Moin liebe Garagennutzer

Da ich nur eine über 10 Jahre alte Konversation zu dem Thema gefunden habe und lange nicht mehr im Forum war, mache ich ein neues auf.
Falls ich bei der Suche ein aktuelles übersehen habe,
bitte zusammen legen.
Ich würde gerne von euch wissen wie ihr eure eigenen oder gemieteten Garagen nutzt/nutzen dürft.
In letzter Zeit wird hier in den Medien immer wieder davor gewarnt, mehr als nur motorisierte Fahrzeuge darin abzustellen.
Hintergrund ist wohl die Parkplatzsituation in vielen Städten.
Anscheinend werden schon existierende Vorschriften genauer ausgelegt und kontrolliert, allerdings wohl auch nicht in jedem Bundesland, jeder Kommune gleich.

Gruß aus Lippe

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Fuhrpark: MZ : Silverstar Gespannmaschine (Bj.96), (wahlweise Nutzung eingetragen) mit Superelastik- und Lastenseitenwagen.
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VW : T3 Doka Saugdiesel (Bj.89), sehr sparsamer, nicht zu schneller Lastesel.
Skoda : Oktavia Kombi Diesel (Bj.2011), gutes Drehmoment, urlaubstauglich und sparsam.

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BeitragVerfasst: 12. Februar 2025 12:41 
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Hier ist es so, daß nur KFZ und deren Zubehör und Ersatzteile gelagert werden dürfen. Das Unterstellen von Möbeln oder die Nutzung als Materiallager für ein Gewerbe ist untersagt.

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BeitragVerfasst: 12. Februar 2025 12:48 
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Niedersächsische Bauordnung:
Nur Nutzung zur Abstellung von Fahrzeugen, Zubehör und Kraftstoff in Höchstmenge.
Keine Nutzung als Werkstatt.
War schon immer so, wo kein Kläger da kein Richter.
Und mit seinem Vermieter macht man das stillschweigend aus. ;-)


Fuhrpark: TS150 (125ccm) Bj. 1984
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Sommer Diesel SD516 #363
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BeitragVerfasst: 12. Februar 2025 12:55 
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Dabei geht es wohl um die Parkplatzproblematik. Immer mehr unerwünschte Autos werden im öffentlichen Parkraum abgestellt, oder der öffentliche Parkraum wird weniger, da wird dann schon mal verschärft auf die Garagennutzung geschaut.

Offiziell darf in einer Garage nur ein PKW und Zubehör abgestellt werden. Einige wollen wohl auch keine Motorräder da drin sehen. Man sieht und hört immer mal wieder verschiedene Berichte darüber. Vor allem Neubaugebiete ohne ausreichende Stellplätze sind da wohl ein größeres Problem. In Innenstädten auch immer wieder. Aber man sollte das Gerede klein und die Garagen zu lassen. Man muss ja keine schlafenden Hunde wecken.

Es gibt inzwischen schon Wohnblocks in denen Autos kompett verpöhnt sind und dort nichts zu suchen haben.

Wenn es einen trifft hat er halt Pech gehabt. Er ist dann fast immer chancenlos. Es gibt halt in vielen Gegenden zu wenige Parkplätze auf privaten Flächen.


Gruß
Dieter


Fuhrpark: ES 150/1(BJ 1975 seit 1999), ETZ250 (BJ 1984 seit 2004), ES250/2 (BJ 1968 seit 2007) mit Super Elastik, GN 250 (BJ 1998 seit 2000), VX800 A Gespann mit GT2000 (BJ 1997 seit 2012), VX 800 B (BJ 1996 seit 2018)

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BeitragVerfasst: 12. Februar 2025 12:56 
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zweitakt hat geschrieben:
Niedersächsische Bauordnung:
Nur Nutzung zur Abstellung von Fahrzeugen, Zubehör und Kraftstoff in Höchstmenge.
Keine Nutzung als Werkstatt.
War schon immer so, wo kein Kläger da kein Richter.
Und mit seinem Vermieter macht man das stillschweigend aus. ;-)

Das war bisher auch mein Wissensstand

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BeitragVerfasst: 12. Februar 2025 13:02 
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Das ist wohl in den meisten Kommunen recht ähnlich.

Wobei niemand verpflichtet ist, sein Auto in der Garage zu parken; aber er müsste jederzeit in der Garage parken können, ohne z. B. erst den ganzen Müll, Möbel etc. rausräumen zu müssen.

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BeitragVerfasst: 12. Februar 2025 13:03 
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Dieter hat geschrieben:

Einige wollen wohl auch keine Motorräder da drin sehen. Man sieht und hört immer mal wieder verschiedene Berichte darüber. Vor allem Neubaugebiete ohne ausreichende Stellplätze sind da wohl ein größeres Problem. In Innenstädten auch immer wieder. Aber man sollte das Gerede klein und die Garagen zu lassen. Man muss ja keine schlafenden Hunde wecken.

Wenn es einen trifft hat er halt Pech gehabt. Er ist dann fast immer chancenlos. Es gibt halt in vielen Gegenden zu wenige Parkplätze auf privaten Flächen.


Gruß
Dieter


Das trifft wohl in einigen Teilen NRWs zu.

Gruß Wulf

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BeitragVerfasst: 12. Februar 2025 13:12 
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Hier ist es gut beschrieben.

https://www.adac.de/rund-ums-haus/wohne ... n-nutzung/

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BeitragVerfasst: 12. Februar 2025 13:25 
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Die Regel aus dem Baugesetz gelten übrigens auch für die Garage im Eigentum.
Da müßte man dann beim Bauamt eine Umnutzung beantragen.


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BeitragVerfasst: 12. Februar 2025 13:35 
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Moin!
Wir mussten letztes Jahr unsere rheinland-pfälzische Garage beräumen.
Mit dem Hausmeister hatte ich beim Mietvertrag-Unterzeichnen besprochen, dass ich KFZ-spezifische Teile wie z.B. Entenkotflügel, das Enten-Queue, Wagenheber, Auffahrrampen (alles nicht brennbar und PKW-Bezug) lagern darf. Zum Wohnwagen und zur HuFu.
Dann kam ein Brief, dass in den Garagen nur noch KFZ oder Fahrzeuge stehen dürfen und max. ein Satz Räder. Sonst Kündigung. Es gab wohl eine baupolizeiliche Brandschutzbegehung (so oder so ähnlich). Und einige Garagen waren mit Möbeln oder Baumaterialen voll gestellt - ohne dass da ein Fahrzeug zu sehen war.
Nun haben wir uns in Frankfurt auf der Mainzer Landstraße ein Lagerabteil angemietet. Da dürfen aber keine Verbrennungsmotore rein oder leere Benzintanks, -kanister, Motorölbehälter usw.

Parallel reißen wir jetzt zuhause unseren Ziergarten ab und stellen einen Doppelcarport hin. Dann fallen zukünftig 2x 65 EUR Stellplatzmiete in F-Höchst und in F-Zeilsheim weg. Und der Gartencontainer 2x3x2m weicht einer 30 m³ Gartenhütte.
Dann kann das Self Storage Abteil wieder aufgegeben werden.
Herzliche Grüße aus Frankfurt am Main
"Tigerente" Jörn

P.S. Den Rasenmäher kann ich nun gegen eine Kehrmaschine eintauschen. :mrgreen:


Fuhrpark: Bester Freund sucht nach 2 Schicksalsschlägen eine ETZ 251. Vielleicht will ein Foristi seinen Fuhrpark verkleinern?

TS150 Bj.1985 Billiardgrün
Bye bye: Triumph Tiger955i (2001), bleibt da: Citroen 2CV6 (1975) => Tigerente :-)
Opel Mokka (2015), Trebbiner TP1325 (1999), Paradiso 325 V (1989)

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BeitragVerfasst: 12. Februar 2025 15:34 
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Wird viel heiße Luft sein und auf Dörfern niemand interessieren.


Fuhrpark: MZ TS250/1, 81, MZ ETZ250, 82
Simson S50B1, S50B2, AWO Sport mit Superelastik (original),
MZ BK350
MZ ES175/1 (lachsrot)

Golf3 1.8 91

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BeitragVerfasst: 12. Februar 2025 15:46 
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Wann ist eigendlich ein Raum eine Garage???
Wenn ein "Garagentor" drann ist???
In meinem Bauplan steht jetzt halt Garage drinn. Wenn das jetzt aber keine Garage wäre sondern ein Abstellraum dürfte ich warscheins kein Fahrzeug reinstellen. Man kann es drehen und wenden wie man will.

_________________
Gruss JOE


Fuhrpark: MZ TS150 79´
MZ TS150 73´ noch in Teilen
Yamaha XVS1100 01´
Suzuki LS650 91´

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BeitragVerfasst: 12. Februar 2025 16:24 
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So steht es beim Grundeigentümerverband für Schleswig Holstein

Erlaubte Gegenstände:

Fahrräder, Roller und andere Fortbewegungsmittel
Handwerkzeug, Rasenmäher, verschiedene Gartengeräte
Autopflegeprodukte, sonstige Reinigungsmittel können dort gelagert werden, wenn sie sicher verschlossen und vor Hitze geschützt sind
Regale und Schränke zur Aufbewahrung von Kleinteilen und Zubehör, wenn der Stellplatz des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt wird
Ersatzreifen/ saisonale Reifensätze.

Unerlaubte/bedenkliche Gegenstände:

Benzin-/Reservekanister, Propangasflaschen oder andere leicht entzündliche Materialen oder Chemikalien oder Brennstoffe nur in sehr geringen Mengenund ggf. unter Beachtung spezieller Sicherheitsvorkehrungen
Lebensmittel sollten wegen häufig bestehenden Temperatur-/und Feuchtigkeits-schwankungen möglichst nicht in Garagen gelagert werden; Gefahr von schnellem verderben und anlocken von Ungeziefer
Möbel/Textilien/Elektronische Geräte könnten in Garagen Feuchtigkeitsschäden erleiden und/oder Schimmel ausbilden, da Garagen oft schlecht isoliert sind und zu Feuchtigkeit neigen

Damit kann ich leben, wenn der Kühlschrank mit Bier nicht zum unerlaubten zählt :lol:


Fuhrpark: MZ TS 150/ 1984,
SIMSON S51 / 1984,
HONDA CBR1000F / 1994
SIMSON AWO 425S / 1957
IWL Berlin SR59 / 1960

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BeitragVerfasst: 12. Februar 2025 16:31 
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Wenn das jetzt aber keine Garage wäre sondern ein Abstellraum dürfte ich warscheins kein Fahrzeug reinstellen.

Richtig!
Nutzung so wie genehmigt, ansonsten Antrag auf Umnutzung.

-- Hinzugefügt: 12. Februar 2025 16:33 --

Mell hat geschrieben:
So steht es beim Grundeigentümerverband für Schleswig Holstein

Erlaubte Gegenstände:

Fahrräder, Roller und andere Fortbewegungsmittel
Handwerkzeug, Rasenmäher, verschiedene Gartengeräte
Autopflegeprodukte, sonstige Reinigungsmittel können dort gelagert werden, wenn sie sicher verschlossen und vor Hitze geschützt sind
Regale und Schränke zur Aufbewahrung von Kleinteilen und Zubehör, wenn der Stellplatz des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt wird
Ersatzreifen/ saisonale Reifensätze.

Unerlaubte/bedenkliche Gegenstände:

Benzin-/Reservekanister, Propangasflaschen oder andere leicht entzündliche Materialen oder Chemikalien oder Brennstoffe nur in sehr geringen Mengenund ggf. unter Beachtung spezieller Sicherheitsvorkehrungen
Lebensmittel sollten wegen häufig bestehenden Temperatur-/und Feuchtigkeits-schwankungen möglichst nicht in Garagen gelagert werden; Gefahr von schnellem verderben und anlocken von Ungeziefer
Möbel/Textilien/Elektronische Geräte könnten in Garagen Feuchtigkeitsschäden erleiden und/oder Schimmel ausbilden, da Garagen oft schlecht isoliert sind und zu Feuchtigkeit neigen

Damit kann ich leben, wenn der Kühlschrank mit Bier nicht zum unerlaubten zählt :lol:


Das ist dann aber eine private Hausordnung, kein Gesetz.
Der Rasenmäher ist für die Gemeinde evtl. schon grenzwertig.


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BeitragVerfasst: 12. Februar 2025 17:11 
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Rein rechtlich ist die Sache klar, wie schon geschrieben wurde. Spannend ist, wie es mit der Umsetzung in der Praxis ausschaut. Mir ist kein einziger Fall bekannt, wo das wirklich angemahnt oder vollzogen wurde. Ich kenne nur 1-2 Fälle aus den Medien.

Insofern: Nicht verrückt machen und abwarten. :ja:

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Ratracer.de


Fuhrpark: Piaggio Ciao, Aermacchi Harley Davidson M65, 2x Hercules Liliput, MZ ES 250/2 Lastengespann, MZ TS 250/1 "Ratracer", BMW R75/6, Honda VFR750, EMW R35 Traktor

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BeitragVerfasst: 12. Februar 2025 17:22 
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Ysengrin hat geschrieben:
Rein rechtlich ist die Sache klar, wie schon geschrieben wurde. Spannend ist, wie es mit der Umsetzung in der Praxis ausschaut. Mir ist kein einziger Fall bekannt, wo das wirklich angemahnt oder vollzogen wurde. Ich kenne nur 1-2 Fälle aus den Medien.

Insofern: Nicht verrückt machen und abwarten. :ja:


1. Tür zu
2. Wenn offen, dann aufgeräumt.
3 Bei Fragen: Ist eine momentane Zwischenlagerung, meine andere Garage wird gerade saniert.


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Unsere "Garagengeinschaft" hat ca. 400 Garagen. Aus meiner Beobachtung heraus ist hier alles vertreten: Farblager vom Malerbetrieb, Zeitungssortierter, Hobby-Schreiner, MZ- und DDR-PKW-Liebhaber, "Russenstützpunkte" (Spätumsiedler) und natürlich gibt es auch aktuelle Fahrzeuge.
Aktuell hat der Vorstand "verboten" an Interessenten außerhalb des Wohnbezirkes zu "veräußern", da die Garagengemeinschaft ja für die Erstellung von Parkraum für Ansässige entstanden ist. Wir sprechen übrigens rein vom Nutzungsrecht, die Garagen stehen auf Gemeinde-Grund und Boden, ergo Pacht. Ist allerdings kein Bauland, da Altbergbaugebiet :twisted: .
Ja nun kann man schwadronieren, was man darf, bei 400 Garagen kann das wohl keiner mehr checken. Und von den Garagengemeinschaften gibt es vor Ort drei...

Also Gesetz ist schon ok, aber wohl kaum in der Breite kontrollierbar.

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Strecken, Stauchen, Schweißen, Löten hilft dem Pfusch aus allen Nöten und was dann des Meisters Ehr nicht ziert, wird mit Farb` und Kit verschmiert.


Fuhrpark: Adelheid: MZ ES175/2 - Baujahr 1969
Juliska: Simson SR50 - Baujahr 1990

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BeitragVerfasst: 12. Februar 2025 20:54 
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Man kann in Foren auch schlafende Hunde wecken, da gibt es noch mehr Themen, Feuerstätten, Heizöfen in Reihengaragen usw. ...


Fuhrpark: Jawa 555 Pionyr, Simson Star, MZ ES 150 /66, MZ TS 250/1A /77, BMW R60/7 /79, Simson KR51 K

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BeitragVerfasst: 12. Februar 2025 21:28 
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Dieter hat geschrieben:
Offiziell darf in einer Garage nur ein PKW und Zubehör abgestellt werden. Einige wollen wohl auch keine Motorräder da drin sehen.
Gruß
Dieter



Da wäre ich aber sowas von vor Gericht :evil: Ja, das man in einer Garage keinen Partyraum oder einer Schreinerei betreibt ist selbstredend. Aber eine Garage wo ein oder mehrere Motorräder stehen? Zu was zählen die denn? Deko? Alter .... :twisted:


Fuhrpark: 2005 - jetzt => zwei MZ 1000 SF (eine kompletter Neuaufbau aus Teilen!)
1987 - 1998 mehrere ETZ250 und ES250/2 (auch mit Personenseitenwagen)

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BeitragVerfasst: 12. Februar 2025 21:51 
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Sehe ich genau so wie du. Hab es aber auch schon gehört und halte es auch nicht für wirklich tragbar.

Gruß
Dieter


Fuhrpark: ES 150/1(BJ 1975 seit 1999), ETZ250 (BJ 1984 seit 2004), ES250/2 (BJ 1968 seit 2007) mit Super Elastik, GN 250 (BJ 1998 seit 2000), VX800 A Gespann mit GT2000 (BJ 1997 seit 2012), VX 800 B (BJ 1996 seit 2018)

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BeitragVerfasst: 12. Februar 2025 23:15 
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Wie traurig.

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Fuhrpark: MZ ES 250 Baujahr 1957, MZ ES 250/2 Bj.1970, SC59 Track only, EMW R35, K100 CR, R60/7 CR, AWO T Gespann, Guzzi Cali3

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BeitragVerfasst: 12. Februar 2025 23:36 
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Naja, ich wage mal fast zu behaupten dass die ganze Regelung nur dann zum Verhängnis wird wenn man in der Nachbarschaft WIRKLICH unbeliebt ist..

_________________
Joker hat geschrieben:
Gewaltig ist des Schlossers Kraft,
wenn er mit Verlängerung schafft


Fuhrpark: Neckermann MZ TS 150 | Baujahr 1976
Yamaha Virago 535 | Baujahr 1992
Kawasaki GPZ500D | Baujahr 1995

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BeitragVerfasst: 13. Februar 2025 08:13 
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Das scheint man nicht überall so eng zu sehen:
Klick


Fuhrpark: MZ RT 125-3, MZ Baghira, ETS 250

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BeitragVerfasst: 13. Februar 2025 08:56 
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Moin,
ein schöner Beitrag in der Richtung ausgleichende Realität.
Der Ausgangspunkt meiner Frage war auch meine Erfahrung mit meinen angemieteten Garagen in der Stadt. im sonst anonymen Umfeld ergaben sich immer nette Begegnungen und Gespräche mit Nachbarn und Passanten beim Schrauben in der offenen Garage.
Es gab eigentlich keine Bemerkungen zum Parkraumverlust,
sondern eher Nachbarn die auch mal Tipps oder Hilfe für Fahrrad/Moped haben wollten.
Allerdings kamen in der Großstadt doch in den letzten Jahren immer öfter die Frage, weshalb ich nicht mein Auto in die Garage stelle,
sondern Motorräder und Fahrräder.
Das es Regeln zum Beispiel für brennbares Material und Sperrmüll gibt ist nachvollziehbar.
Das aber Motorräder, Fahrräder und Rasenmäher dort nicht mehr stehen und gewartet werden dürfen, empfinde ich als weiteren Entzug an Autonomie im Alltag.
Passt lückenlos zur Aussicht auf selbsteinparkende und autonom fahrende Autos.
Gruß Wulf

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Zuletzt geändert von silverwulf am 13. Februar 2025 23:07, insgesamt 1-mal geändert.

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Geht vielleicht übers Thema hinaus, aber in 50 Jahren dürfen
Werkzeuge, Betriebsmittel etc. nur noch an Betriebe mit
Nutzungsberechtigung verkauft werden.
Also nix mit Schraubenzieher und Nähmaschinenöl im Haushalt.
Das gehört dann nur noch in die Hände der entspr. Handwerker.
Der Sicherheit wegen!


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NSU Quickly N Bj. 1956

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BeitragVerfasst: 13. Februar 2025 09:18 
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Moin,
das eine ist das Recht, was anscheinend Bundesland-entsprechend variieren kann.
Das andere ist, was der Vermieter daraus macht.

In die Tiefgarage in F-Höchst darf ich keinen Wohnwagen stellen (ich denke wegen Gasflaschen (was mein Paradiso gar nicht hat)). In andere Parkhäuser dürfen Stromer nicht abgestellt werden.

Interessant finde ich, dass ich ein KFZ mit gefülltem Kraftstofftank abstellen darf, einen gefüllten 5L-Reservekanister ab er nicht. Der muss dann in den Keller. Das dürften dann aber nur max. 4 Mieter machen, weil ansonsten der Keller bei >20 L zum Gefahrgutlager würde. :lach:

Herzliche Grüße aus Frankfurt am Main
"Tigerente" Jörn


Fuhrpark: Bester Freund sucht nach 2 Schicksalsschlägen eine ETZ 251. Vielleicht will ein Foristi seinen Fuhrpark verkleinern?

TS150 Bj.1985 Billiardgrün
Bye bye: Triumph Tiger955i (2001), bleibt da: Citroen 2CV6 (1975) => Tigerente :-)
Opel Mokka (2015), Trebbiner TP1325 (1999), Paradiso 325 V (1989)

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BeitragVerfasst: 22. Mai 2025 08:37 
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Bei uns in der Nachbarschaft geht aktuell ab Montag ein Großvermieter gegen die Falschnutzung von Garagen vor. Ich bin mal gespannt was dabei herauskommt.

https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgeb ... n-100.html


Gruß
Dieter


Fuhrpark: ES 150/1(BJ 1975 seit 1999), ETZ250 (BJ 1984 seit 2004), ES250/2 (BJ 1968 seit 2007) mit Super Elastik, GN 250 (BJ 1998 seit 2000), VX800 A Gespann mit GT2000 (BJ 1997 seit 2012), VX 800 B (BJ 1996 seit 2018)

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BeitragVerfasst: 22. Mai 2025 19:23 
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Die gemeine dänische Garage ist voll“gemüllt“ mit allem möglichen und davor parkt das Auto 🤣🤣🤣

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Luzie

Vi er dem de andre ikke må lege med ...

Herzlichen Glueckwunsch all den heutigen Geburtstagskindern, skål !!!

Gründungsmitglied des GKV - Granseer Kravattenträgerverein / Chapter Danmark

Mitglied im magsd-Fanklub - Die kleinen Wölfe

Das Licht am Ende des Tunnels könnte auch ein entgegenkommender Zug sein! Gregor Gysi

ich hab eingeladen:
Möhlau ´o9 -´1o -´11 -´12
Ejby -´12 -´13 -´14 -´15
ich war dabei:
Angrillen -´16 -´18 -´23 -´24 -´25
Abgrillen -´13 -´14 -´15 -´16 -´17 -´18 -´19 -´2o -´21 -´22 -´23 -´24
Adventsgrillen -´1o -´12 -´13 -´14 -´15 -´16 -´18 -´19 -´21 -´22 -´23 -´24
Weihnachtsgrillen -´21 -´22


Fuhrpark: Make Love no War !!!

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BeitragVerfasst: 22. Mai 2025 22:31 
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gibts bei uns nich ... sind alle Eigentumsgaragen mit Grundstücksbesitz :ja:

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man liest sich - Gruß Tilo Bild

OT-Partisanenzwerg
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"Ich habe einfach keine Zeit mehr für Arschlöcher in meinem Leben"- Horst Lichter Bild

* überzeugter RT 125 - Fahrer seit Anno 1978
* Gründungsmitglied im GKV - Granseer Krawattenträgerverein
* Mitglied im Bergbau-Technik-Park e.V. ⚒️
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* RT-Liste-593 * RT-Telegabelhilfe * RT-Gruppe * AWO-Rubrik * SR 2 - Freunde * ZÜNDAPP Rekord 200


Fuhrpark: RT 125/3, Bj. 60; SR 2 E, Bj. 62; AWO Sport SEL Gespann, Bj. 60/63; ZÜNDAPP Rekord 200, Bj. 30 in Arbeit; NSU- Herren - Fahrrad, Bj. 57 - im Museum
DDR - Kinderroller - rot; Kawasaki VN 1500, Classic-Tourer, Bj. 2001 - Cruisingdampfer; VW Caddy, Bj. 2008 - WoMo mit Mausehaken

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BeitragVerfasst: 23. Mai 2025 05:54 
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RT-Tilo hat geschrieben:
gibts bei uns nich ... sind alle Eigentumsgaragen mit Grundstücksbesitz :ja:

Die Bestimmungen gelten auch für deine Eigentumsgarage. Schon traurig dass man vorgeschrieben bekommt was man in sein Eigentum stellen darf. Ist die "Garage" nur ein Hobbyraum dürfen wiederum keine Fahrzeuge rein wegen Brandschutz.

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Gruss JOE


Fuhrpark: MZ TS150 79´
MZ TS150 73´ noch in Teilen
Yamaha XVS1100 01´
Suzuki LS650 91´

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BeitragVerfasst: 23. Mai 2025 06:32 
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Luzie hat geschrieben:
Die gemeine dänische Garage ist voll“gemüllt“ mit allem möglichen und davor parkt das Auto 🤣🤣🤣


Stimmt! Das auto falls man sowas hat muss draussen bleiben.


Fuhrpark: RT125 ,ES150 ,TS250(ETZ technik) ,ETZ250. Fremdmarken: handvoll BMW , Kawasaki, DKW
Hatte mal: Honda, Suzuki, Yamaha

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BeitragVerfasst: 23. Mai 2025 06:46 
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Auto hat draussen zu stehen...hat ja schließlich sein eigenes Dach...ich stell das Gerätehäuschen im Garten ja auch nicht in den Schuppen :-)

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Go into the woods and help yourself !!!...Wolfsschanze 2014-2023 .....2017 neuer Rekord 1014km an einem Tag !!!!
19x Teilnehmer Wintertreffen AUGUSTUSBURG 1998 bis 2007... 2009 bis 2017
Rundlampenschweinchenliebhaber-Clubmitglied Nummer 001...und großer Vorsitzender


Fuhrpark: Wartburg 311 1958 mit Faltschiebedach; ; MZ ES 175/0 Bj.60 "die Patinamaschine"; MZ ES 175 Bj.60 "die Alltagshure" ;Yamaha 3CX Bj. 91; SUZUKI GS550M Katana Bj. 82;Opel Omega B; Simson Habicht (Bj. 74); SIMSON Star SR4-2,MIFA Klapprad!!!!!!
STANDPARK:
MZ TS 250/1 Neckermann-Gespann '81, Chemnitzia Sport 1937, Möve-Rad ca. 1955, 4x MZ ES 175/0 (Bj. 57-61), MZ ES 175/1 (Bj. 64), 4x MZ ES 250/0 (Bj.58-61),2x MZ ES 250/1 (Bj. 64/65),4x MZ ES 300 (Bj. 62-63), MZ TS 150 (Bj. 75 mein 1. Motorrad) Yamaha FJ1200 '86; 2x Simson Star (Bj: 71/72) CSEPEL 250 '55;3xPannonia TLT '56; Pannonia TLT 250 '57,5 weitere Pannonias von 58 bis 61, Duna Seitenwagen

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BeitragVerfasst: 23. Mai 2025 08:05 
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Wer Wohnraum schafft, muss auch entsprechende Parkmöglichkeiten nachweisen. Wenn dann jeder seine Garage als Rumpelkammer nutzt und keiner mehr einen Parkplatz findet, dann halte ich es für völlig legitim, dass der Vermieter oder die Stadt mal freundlich daran erinnert, wozu Garagen eigentlich da sind.

Und wer seine Garage unbedingt als Lagerraum nutzen will, kann die Fläche ja entsprechend "umwidmen" lassen. Ich weiß allerdings nicht, was da alles dranhängt. Meines Wissens sind Garagen aus den genannten Gründen (Parkraum schaffen) steuerlich irgendwie privilegiert. Für einen Lagerraum gelten dann vielleicht andere bauliche Vorschriften, Steuersätze etc. Und man muss sicher auch nachweisen, dass der Parkraum nicht benötigt wird, sonst sagt das Amt vermutlich (zu recht) "Nix da."

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Ratracer.de


Fuhrpark: Piaggio Ciao, Aermacchi Harley Davidson M65, 2x Hercules Liliput, MZ ES 250/2 Lastengespann, MZ TS 250/1 "Ratracer", BMW R75/6, Honda VFR750, EMW R35 Traktor

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BeitragVerfasst: 23. Mai 2025 10:18 
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Das Problem ist halt das es immer noch eine Steigerung bei der Anzahl der Fahrzeuge gibt und die Flächen in der Stadt somit immer weniger werden. Dazu kommt auch noch das immer mehr Fahrradwege, Fahrradstraßen und reine Fußgängerbereiche geschaffen werden. Außerdem wird auch öfter gegen Falschparker vorgegangen. Daher wird der nutzbare Parkraum für Fahrzeuge auch immer weniger. Und alle schreien dann danach das das so nicht weitergeht. Somit geraten die Garagen immer mehr ins Blickfeld aller. Es wird dann auch oft neiderfüllt auf die Garagenbesitzer geschaut vor allem wenn dort keine Fahrzeuge drinn stehen und man selber schon 10 Runden einen Parkplatz gesucht hat. Dann gibt es auch schnell mal Tips zur Falschnutzung. Und es gibt halt die Garagenbauverordnung in der auch die Nutzung festgelegt ist. Da werden dann die Eigentümer und Ämter immer öfter genötigt einzuschreiten.


Gruß
Dieter


Fuhrpark: ES 150/1(BJ 1975 seit 1999), ETZ250 (BJ 1984 seit 2004), ES250/2 (BJ 1968 seit 2007) mit Super Elastik, GN 250 (BJ 1998 seit 2000), VX800 A Gespann mit GT2000 (BJ 1997 seit 2012), VX 800 B (BJ 1996 seit 2018)

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