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Dieter hat geschrieben:Die alten Zweitakter haben damit kein Problem solange die originale Reifengröße gefahren wird. Da gibt es keine Reifenbindung.
Gruß
Dieter
Dieter hat geschrieben:Die alten Zweitakter haben damit kein Problem solange die originale Reifengröße gefahren wird. Da gibt es keine Reifenbindung.
MHL-Jürgen hat geschrieben:Dieter hat geschrieben:Die alten Zweitakter haben damit kein Problem solange die originale Reifengröße gefahren wird. Da gibt es keine Reifenbindung.
Gruß
Dieter
Hallo Dieter... Du meinst, wenn die Reifendimentionen incl. Last- und Geschwindigkeitsindex laut Zulassung eingehalten werden, ist der Reifen legal den ich fahre und unabhängig vom Reifenhersteller?
Grüße
Dieter hat geschrieben:MHL-Jürgen hat geschrieben:Dieter hat geschrieben:Die alten Zweitakter haben damit kein Problem solange die originale Reifengröße gefahren wird. Da gibt es keine Reifenbindung.
Gruß
Dieter
Hallo Dieter... Du meinst, wenn die Reifendimentionen incl. Last- und Geschwindigkeitsindex laut Zulassung eingehalten werden, ist der Reifen legal den ich fahre und unabhängig vom Reifenhersteller?
Grüße
Genau so. Und nicht von irgendwelchen kruden Aussagen verwirren lassen. Es gibt leider auch einige Prüfer die das Thema missverstehen. Bei meiner ETZ hat das Amt bei der letzten Änderung auch eine soche Fabrikatsbindung laut Hersteller eingetragen. Und das, obwohl es eine solche nie gegeben hat.
Auf die Diskussion bin ich schon gespannt..
Gruß
DIeter
Enz-Zett hat geschrieben:Dieter hat geschrieben:Die alten Zweitakter haben damit kein Problem solange die originale Reifengröße gefahren wird. Da gibt es keine Reifenbindung.
Bitte nicht Reifenbindung (Reifengröße) mit Fabrikatsbindung (Hersteller, Typ) verwechseln!
Es soll schon Fälle gegeben haben, dass ein Prüfer eine Änderungsabnahme verlangt hat, weil der Kunde mit irgendwelchen chinesischen Pellen in Originalgröße angerückt ist. Prüfer-Kommentar: "Die Marke gab es damals noch gar nicht, kann also in der Typprüfung nicht erfasst sein".
Nur die richtige Originalgröße drauf zu haben, schützt also nicht sicher vor unnötigen und sinnlosen Diskussionen.
Enz-Zett hat geschrieben:Dieter hat geschrieben:Die alten Zweitakter haben damit kein Problem solange die originale Reifengröße gefahren wird. Da gibt es keine Reifenbindung.
Bitte nicht Reifenbindung (Reifengröße) mit Fabrikatsbindung (Hersteller, Typ) verwechseln!
Es soll schon Fälle gegeben haben, dass ein Prüfer eine Änderungsabnahme verlangt hat, weil der Kunde mit irgendwelchen chinesischen Pellen in Originalgröße angerückt ist. Prüfer-Kommentar: "Die Marke gab es damals noch gar nicht, kann also in der Typprüfung nicht erfasst sein".
Nur die richtige Originalgröße drauf zu haben, schützt also nicht sicher vor unnötigen und sinnlosen Diskussionen.
zweitakt hat geschrieben:Enz-Zett hat geschrieben:Dieter hat geschrieben:Die alten Zweitakter haben damit kein Problem solange die originale Reifengröße gefahren wird. Da gibt es keine Reifenbindung.
Bitte nicht Reifenbindung (Reifengröße) mit Fabrikatsbindung (Hersteller, Typ) verwechseln!
Es soll schon Fälle gegeben haben, dass ein Prüfer eine Änderungsabnahme verlangt hat, weil der Kunde mit irgendwelchen chinesischen Pellen in Originalgröße angerückt ist. Prüfer-Kommentar: "Die Marke gab es damals noch gar nicht, kann also in der Typprüfung nicht erfasst sein".
Nur die richtige Originalgröße drauf zu haben, schützt also nicht sicher vor unnötigen und sinnlosen Diskussionen.
Da würde ich ihn zuerst einmal darauf hinweisen, daß die Typgenehmigung keine Fabrikatsbindung enthält, also auch nicht mit bestimmten Fabrikaten geprüft wurde.
Wenn das nicht hilft, würde ich ihn auf das Regelwerk für HUs hinweisen.
Wenn auch das nicht hilft würde ich ihm den Prüfauftrag entziehen und seiner Prüforganisation Mitteilung machen.
siggi_f hat geschrieben:Hier:
PDF vom ADAC
Hallo siggi, genau da liegt meine Verwirrung, in den alten DDR Herstellern. Mein TS250 ist Baujahr 1974.
Steht's völlig ausführlich.
In Kürze:
- EU Zulassung ab ~ BJ 2000 kein Problem mit den Fabrikaten.
- Nationale Zulassung bis ~ 1990 auch kein Problem, da in der Betriebserlaubnis ( s.a. alter Fzg. Brief) keine Fabrikate eingetragen.
- Nationale Zulassung dazwischen: kommt drauf an, Ursprungs BE einsehen.
Die Jahre sind Daumenwerte, es gab Übergangsfristen.
Die Formulierung "Reifenfabrikate Bindung gemäss BE beachten" wurde inflationär und eventuell völlig Sinnfrei in den Papieren aufgenommen. Egal wie: nix in der BeE, nix zu beachten. Ist was in der BE hat der Bock leider keine Zulassung mehr. Heißt : es gibt einen Schrieb vom Fzg. Hersteller, der das als obsolete deklariert (siehe Suzuki) geht ein kurzer Weg. Rückt der Hersteller so was nicht raus oder es gibt ihn nicht mehr: Einzelabnahme nach $21.
Erst dann ist auch wieder legal eine HU möglich.
Wie das speziell mit den ex-DDR Herstellern ist weiss ich nicht, will sagen, welche BE da zieht. Grade die letzten MZen oder frühen MuZen fallen ev. in die Übergangfristen.
VG
Siggi
MHL-Jürgen hat geschrieben:zweitakt hat geschrieben:Enz-Zett hat geschrieben:Dieter hat geschrieben:Die alten Zweitakter haben damit kein Problem solange die originale Reifengröße gefahren wird. Da gibt es keine Reifenbindung.
Bitte nicht Reifenbindung (Reifengröße) mit Fabrikatsbindung (Hersteller, Typ) verwechseln!
Es soll schon Fälle gegeben haben, dass ein Prüfer eine Änderungsabnahme verlangt hat, weil der Kunde mit irgendwelchen chinesischen Pellen in Originalgröße angerückt ist. Prüfer-Kommentar: "Die Marke gab es damals noch gar nicht, kann also in der Typprüfung nicht erfasst sein".
Nur die richtige Originalgröße drauf zu haben, schützt also nicht sicher vor unnötigen und sinnlosen Diskussionen.
Da würde ich ihn zuerst einmal darauf hinweisen, daß die Typgenehmigung keine Fabrikatsbindung enthält, also auch nicht mit bestimmten Fabrikaten geprüft wurde.
Wenn das nicht hilft, würde ich ihn auf das Regelwerk für HUs hinweisen.
Wenn auch das nicht hilft würde ich ihm den Prüfauftrag entziehen und seiner Prüforganisation Mitteilung machen.
Mir geht es darum, ich fuhr bisher immer Heidenau 3,50x16 K33. Zu DDR Zeiten hatten wir ja Pneumant drauf. Haben diese Reifen nun eine Genehmigung für mich? Oder gibt es irgend eine "Kleingedruckte oder versteckte" Kennziffer auf dem Reifen im Bezug auf Fahrbahrkeit,Nutzbarkeit, Genehmigung wie es auch immer genannt wird?
-- Hinzugefügt: 20. April 2025 11:57 --siggi_f hat geschrieben:Hier:
PDF vom ADAC
Hallo siggi, genau da liegt meine Verwirrung, in den alten DDR Herstellern. Mein TS250 ist Baujahr 1974.
Steht's völlig ausführlich.
In Kürze:
- EU Zulassung ab ~ BJ 2000 kein Problem mit den Fabrikaten.
- Nationale Zulassung bis ~ 1990 auch kein Problem, da in der Betriebserlaubnis ( s.a. alter Fzg. Brief) keine Fabrikate eingetragen.
- Nationale Zulassung dazwischen: kommt drauf an, Ursprungs BE einsehen.
Die Jahre sind Daumenwerte, es gab Übergangsfristen.
Die Formulierung "Reifenfabrikate Bindung gemäss BE beachten" wurde inflationär und eventuell völlig Sinnfrei in den Papieren aufgenommen. Egal wie: nix in der BeE, nix zu beachten. Ist was in der BE hat der Bock leider keine Zulassung mehr. Heißt : es gibt einen Schrieb vom Fzg. Hersteller, der das als obsolete deklariert (siehe Suzuki) geht ein kurzer Weg. Rückt der Hersteller so was nicht raus oder es gibt ihn nicht mehr: Einzelabnahme nach $21.
Erst dann ist auch wieder legal eine HU möglich.
Wie das speziell mit den ex-DDR Herstellern ist weiss ich nicht, will sagen, welche BE da zieht. Grade die letzten MZen oder frühen MuZen fallen ev. in die Übergangfristen.
VG
Siggi
-- Hinzugefügt: 20. April 2025 12:52 --
Mir geht es darum, ich fuhr bisher immer Heidenau 3,50x16 K33. Zu DDR Zeiten hatten wir ja Pneumant drauf. Haben diese Reifen nun eine Genehmigung für mich? Oder darf ich nach der neuen Verordnung auch Michelin, Continental fahren?
Fit hat geschrieben:Wie im anderen Threat....
Meine Reifen haben die Größe die in der Zulassung steht und die haben/hatten eine Freigabe vom Hersteller. Wie die ganzen 20 Jahre zuvor.
So! Ich fahre damit. Punkt und ENDE!
Wenn ein Beamter damit bei einen Kontrolle ein Problem hat, möge er mir bitte (und das meine ich nicht ironisch!) vor Ort erklären was ich ändern respektive machen soll. Das vorauseilende Gehorsam geht hier nicht, weil ich gar nich weiß was die EU von mir will....
Da spielt es eine Rolle, dass Reifen gleicher Dimension, aber unterschiedlicher Typ/Hersteller, im Detail doch andere Dimensionen haben können. Früher, als immer genügend Platz war zwischen Reifen, Schutzblech, Gabel/Schwinge, war das egal. Man brauchte den Platz, weil es noch viel Dreck auf der Straße gab.siggi_f hat geschrieben:Warum man derzeit dazu über gegangen ist fixe Reifenfabrikate einzutragen hab ich auch noch nicht mitbekommen, in den 1980er Jahren gab's das jedenfalls noch nicht.
Was ein ernstzunehmender Grund ist. Entgegen den üblichen Autoreifen (Radialreifen) sind Motorradreifen üblicherweise noch Diagonalreifen oder eine Mischbauform (Bias Belt), die abhängig von Druck und/oder Geschwindigkeit noch deutlich ihre Kontur ändern können.Mainzer hat geschrieben:Angeblich, weil in Deutschland deutlich höhere Geschwindigkeiten gefahren werden als im Ausland (Stichwort unbegrenzte Autobahn).
Dieter hat geschrieben:Die alten Zweitakter haben damit kein Problem solange die originale Reifengröße gefahren wird. Da gibt es keine Reifenbindung.
Gruß
Dieter
Matze_2 hat geschrieben:Im "Westen" war sie nie zugelassen, das ergab die Abfrage der Zulassungsstelle.
Chrissy110 hat geschrieben:Ich habe noch im Buch folgendes zu den Herstellervorgaben der Skorpion gefunden.
Ob die Hersteller genau diese in der Tabelle stehenden Reifen noch verkaufen weiß och allerdings nicht.
Ansonsten denke ich, das man mit der Skorpion nur diese fahren dürfte.
Ich habe aktuell die Mitas Sport Force+ drauf 🤷♀️
Mainzer hat geschrieben:Diese Herstellerbindungen sind eh ein deutscher Sonderweg. Angeblich, weil in Deutschland deutlich höhere Geschwindigkeiten gefahren werden als im Ausland (Stichwort unbegrenzte Autobahn).
Enz-Zett hat geschrieben:Dass doch eine Fabrikatsbindung eingetragen wurde, verstehe ich so dass mal eine "Vollabnahme" gemacht wurde und der Prüfer das Fabrikat eingetragen hat was er bei der Prüfung gesehen hat.
Der Sterni hat geschrieben:@alexander
Was du da als Scan hast ist nicht die Betriebserlaubnis, sondern nur ein Auszug derer.
Die originale BE umfasst je nach Fahrzeug ganze Ordner.
alexander hat geschrieben:kann es sein dass du typgenehmigung meinst?
resp. das was der hersteller oder der importeur dem kba vorlegen muss?
auf dessen grundlage dann die BE erteilt wird?
alexander hat geschrieben:Der Sterni hat geschrieben:@alexander
Was du da als Scan hast ist nicht die Betriebserlaubnis, sondern nur ein Auszug derer.
Die originale BE umfasst je nach Fahrzeug ganze Ordner.
Hm🤔, interessant.
Wie hab ich dann dieses Dokument zu verstehen?
- liegt hiet als original vor
- besteht nur aus diesem blatt. (rückseite oben)
- sieht abgeschlossen aus und nicht wie ein teil von …. .
kann es sein dass du typgenehmigung meinst?
resp. das was der hersteller oder der importeur dem kba vorlegen muss?
auf dessen grundlage dann die BE erteilt wird?
-- Hinzugefügt: 23.04.2025, 02:55 --
Was Du da hast ist die "Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug".
Das ist eine andere Angelegenheit.
Worum es geht:
Wenn ein Hersteller ein Fahrzeug serienmäßig fertigen und in Verkehr bringen möchte
beantragte er früher (national) eine Allgemeine Betriebserlaubnis. (Fahrzeug-ABE)
Dann erbrachte er Nachweise für verschiedene Prüfungen durch technische Dienste
sowie eine ausführliche Beschreibung des Fahrzeugs. Auf dieser Grundlage erteilte das KBA / KTA
die Betriebserlaubnis für diesen Fahrzeugtyp und der Hersteller konnte die Fahrzeuge serienmäßig
fertigen. Bei der Zulassung durch das Straßenverkehrsamt ist die Fahrzeug-ABE der Nachweis, daß
das Fahrzeug zulassungsfähig ist.
Heutzutage werden die Fahrzeuge nach EU-Regeln (Fahrzeugzulassungsverordnung) zugelassen
und sie bekommen statt einer ABE eine Typgenehmigung, die dann EU-weit gilt.
Die Fahrzeug-ABE kann tatsächlich einige Ordner Umfang haben.
Die ABE wurde früher vom Hersteller im Brief bestätigt.
Nach FZV genehmigte Fahrzeuge haben die EU-Konformitätsbescheinigung, welche der Erwerber ausgehändigt bekommt.
berndy:
wenn sich was als falsch oder gefährlich herausstellt wird es geändert.
da gibts dann nen stichtag und ab dem ist es „plötzlich“.
HIER drängt sich mir aber auch auf dass bezuglose regelwut am werke war. die behörde sich permanent selbst legitimieren will/ muss.
(da wo sicherheit gebraucht würde ist sie oft nicht herstell-/ erreichbar. also versucht man auf nebenkriegsschauplätzen zu glänzen. ist im stübl ja auch leichter als „auf der strasse“)
Dieter hat geschrieben:Noch einmal. Für die MZ 2-Takter gibt es vom Hersteller. MZ, keine Reifenfabrikatsbindung. Der Satz ist also schwachsinn und verwirrt nur. Das haben sie mir bei der Eintragung der Niederquerschnittreifen bei meiner MZ ETZ 250 auch eingetragen. Bin mal gespannt ob da irgendwer auf den Klops kommt das ich nachweisen soll, das es diese Reifenfabrikatsbindung nicht gibt.![]()
Bei meiner GN 250 steht zum Beispiel Reifen nur von einem Hersteller.
Gruß
Dieter
Dieter hat geschrieben:Bei meiner GN 250 steht zum Beispiel Reifen nur von einem Hersteller.
Gruß
Dieter
Konstantin hat geschrieben:Aber Schwachsinn ist die Regelung allemal. Wenn Reifengröße und Lastindex eingehalten werden, dann reicht das doch allemal...
Enz-Zett hat geschrieben:Konstantin hat geschrieben:Aber Schwachsinn ist die Regelung allemal. Wenn Reifengröße und Lastindex eingehalten werden, dann reicht das doch allemal...
Nur weil man's nicht begreift, ist es Schwachsinn? Junge, solche Statements verraten viel über dich...
Schau dir gerne mal Reifen verschiedener Hersteller an. Gleiche Reifengröße, gleicher Lastindex. Und trotzdem gibt es erstaunlich große Unterschiede. Das Beispiel Enduroreifen ist da nur ein Extrembeispiel dieser Varianz. Auch sonst gibt es Reifen von Hersteller A, die mit Neuprofil kleiner sind als Reifen vom Hersteller B bei Mindestprofil.
Dann schau dir gerne mal an, wie eng es bei so manchem Motorrad im Bereich Schwinge / Gabel / Schutzblech zugeht.
Wenn da nun ein Fahrzeughersteller oder Gutachter nur mit Reifen vom Hersteller A die Freigängigkeit prüft und auf dieser Basis sagt, dass alle Reifen der Dimension XY passen, kann es durchaus vorkommen dass neue Reifen von Hersteller B irgendwo an Gabel, Schwinge oder Schutzblech scheuert. Wenn deswegen der Reifen (schlagartig?) seine Luft verliert und der Fahrer (auf der Autobahn) einen Sturz hinlegt - wer haftet dann dafür? Der Gutachter? Der Reifenhersteller? Der Fahrzeughersteller? Der Fahrer selbst?
Für einen begrenzten geistigen Horizont, der nur seine eigenen Motorräder kennt und die ihm der Nabel der Welt sind, mag es vielleicht wie Schwachsinn erscheinen.
dscheto hat geschrieben:Den letzten beiden Beitragserstellern möchte ich Mäßigung anraten, es werden Äpfel mit Birnen verglichen. Bei MZ gab es niemals eine Fabrikatsbindung, nur eingetragene Dimensionen. Da ist alles andere egal, solange die stimmen und nirgendwo etwas schleift gibt es keine Probleme.
Enz-Zett hat geschrieben:Für einen begrenzten geistigen Horizont, der nur seine eigenen Motorräder kennt und die ihm der Nabel der Welt sind, mag es vielleicht wie Schwachsinn erscheinen.
berndy hat geschrieben:Bis auf den letzten Satz stimme ich vollkommen zu. Warum sollte ich aber für das Unwissen zuständiger Personen bezahlen müssen? Ist es nicht deren Aufgabe sich entsprechend weiterzubilden oder einfach mal jemanden zu fragen, der es weiß?
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