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BeitragVerfasst: 20. Mai 2025 15:54 
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Guten Tag,

ich habe heute bei einer Prüfstelle angerufen, um mich bezüglich einer Eintragung für den Bing 53/24/202 an meiner MZ ES 125 BJ. 77 zu erkundigen. Mir wurde am Telefon mitgeteilt, dass eine Eintragung nur mit Teilegutachten o. Ä. möglich wäre (ohne Teilegutachten müsste alles gleich sein. Düsen, Nadeln etc.). Auf Nachfrage bei Bing wurde mir mitgeteilt, dass es sowas nur für die kleineren Vergaser (17) gibt. Jetzt stehe ich da, und kann diesen Vergaser nicht eintragen lassen?! Habt ihr einen Rat? Der alte BVF 22N1 hatte die bekannten Probleme und lies sich nicht mehr vernünftig einstellen.

Liebe Grüße und danke schonmal!


Fuhrpark: MZ Typ/Baujahr, MZ Typ/Baujahr, ...

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BeitragVerfasst: 20. Mai 2025 15:58 
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Das ist natürlich Unfug. Man kann jeden beliebigen Vergaser, der sinnvoll anzubauen und einzustellen ist auch eintragen lassen. Wenn der Prüfer es nicht machen will, mußt Du bei einem anderen vorstellig werden.


Fuhrpark: MZ TS 150 GS-Umbau Bj 1983; DKW NZ 250 Bj. 1938; Simson S51 Umbau Bj.1980; NSU Quick-Umbau Projekt Bj.1936; Trial-Projekt mit MZ-Motor; Eigenbau-Simmi mit Starrrahmen und MZ Motor; Phänomen Bob Projekt Bj.1941; IFA DKW RT-0 Projekt, DKW NZ 350/ISH Umbau Projekt

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BeitragVerfasst: 20. Mai 2025 16:12 
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Davon bin ich auch ausgegangen und habe nie etwas anderes gelesen - daher auch meine Verwunderung.

D.h. ich kann ohne irgendwelche Formulare den Bing eintragen lassen?


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BeitragVerfasst: 20. Mai 2025 16:25 
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Major Tom hat geschrieben:
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Davon bin ich auch ausgegangen und habe nie etwas anderes gelesen - daher auch meine Verwunderung.

D.h. ich kann ohne irgendwelche Formulare den Bing eintragen lassen?


Leistung und Geräusch dürfen nicht verändert werden, das Abgas ist bei Fahrzeugen vor 1999 nicht relevant.


Fuhrpark: TS150 (125ccm) Bj. 1984
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Sommer Diesel SD516 #363
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BeitragVerfasst: 20. Mai 2025 16:32 
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Vor 1989...

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Gruß Uwe.
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Ich habe nur dieses Leben und das will ich leben!!!
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BeitragVerfasst: 20. Mai 2025 16:56 
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Nordlicht hat geschrieben:
Vor 1989...


Euro 1 wurde mit EZ ab 17.06.1999 eingeführt. (Wikipedia)


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BeitragVerfasst: 20. Mai 2025 17:07 
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zweitakt hat geschrieben:
Nordlicht hat geschrieben:
Vor 1989...


Euro 1 wurde mit EZ ab 17.06.1999 eingeführt. (Wikipedia)
Die Abgasuntersuchung kam 1989..darum ging es doch

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BeitragVerfasst: 20. Mai 2025 17:21 
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Wow. Vielen Dank für die ganzen Antworten. Ich hoffe, dass die Prüfer bei einer anderen Prüfstelle das auch so sehen.
Der Prüfer am Telefon meinte auch, dass die Vergaser woanders abgenommen werden, aber im Falle eines Falles (Unfall) man dann trotzdem blöd dastehen kann. Eventuell war er sehr pflichtbewusst. Im Forum hier habe ich auch gelesen, dass manche einen 24er BVF, Mikuni usw. verbaut haben und die Eintragung nie ein Problem war. Schon komisch...


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BeitragVerfasst: 20. Mai 2025 18:25 
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Warum überhaupt eintragen lassen??


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BeitragVerfasst: 20. Mai 2025 18:28 
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Nordlicht hat geschrieben:
zweitakt hat geschrieben:
Nordlicht hat geschrieben:
Vor 1989...


Euro 1 wurde mit EZ ab 17.06.1999 eingeführt. (Wikipedia)
Die Abgasuntersuchung kam 1989..darum ging es doch


Die Abgasuntersuchung hat mit der Abgasklasse nichts zu tun.
Abgasuntersuchung für KRAD kam ab EZ 1989, das ist richtig.
Ab EZ 1999 kamen die Abgasvorschriften für Krafträder.
Vorher war das Abgasverhalten egal.
Daher kann man in Rahmen mit EU vor 17. Juni 1999 auch munter
jeden Motor einbauen, zumindest was das Abgas betrifft.
Das Abgas wurde, zumindest im Westen, auch in den 70er Jahren schon im Rahmen der HU gemessen,
der CO-Gehalt durfte max. 4% (+0,5% Toleranz) betragen.


Fuhrpark: TS150 (125ccm) Bj. 1984
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Sommer Diesel SD516 #363
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BeitragVerfasst: 20. Mai 2025 18:29 
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Major Tom hat geschrieben:
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Davon bin ich auch ausgegangen und habe nie etwas anderes gelesen - daher auch meine Verwunderung.

D.h. ich kann ohne irgendwelche Formulare den Bing eintragen lassen?


Man muß natürlich den genauen Typ des Vergasers parat haben.


Fuhrpark: MZ TS 150 GS-Umbau Bj 1983; DKW NZ 250 Bj. 1938; Simson S51 Umbau Bj.1980; NSU Quick-Umbau Projekt Bj.1936; Trial-Projekt mit MZ-Motor; Eigenbau-Simmi mit Starrrahmen und MZ Motor; Phänomen Bob Projekt Bj.1941; IFA DKW RT-0 Projekt, DKW NZ 350/ISH Umbau Projekt

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BeitragVerfasst: 20. Mai 2025 20:27 
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zweitakt hat geschrieben:
Vorher war das Abgasverhalten egal.
...
der CO-Gehalt durfte max. 4% (+0,5% Toleranz) betragen.

Ein Widerspruch in sich...


Fuhrpark: TS 250/1 EZ 04/1978 mit Extras:
3.50-18 vorne wie hinten
VAPE-Zündung
AWO-Tank
NVA Einzelsitz
/0 Zylinderdeckel
E10-Betrieb seit > 14.000km

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BeitragVerfasst: 20. Mai 2025 20:30 
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Zum eintragen lassen: da die Betriebserlaubnis erlischt, wenn ich den Bing Vergaser in die ES baue und fahre. Bei mir steht der BVF22 N1-3 in den Papieren (Schein) drin. So habe ich das zumindest überall gelesen. Liege ich damit falsch und kann einfach so fahren? Der Vergaser ist zumindest 2mm größer im Durchmesser. Aber das hat sicherlich keine Auswirkung auf Leistung oder Lautstärke.

Den Typ bzw. das Datenblatt von der Website habe ich dabei :).

Ich habe mich auch nochmal schlau gemacht. Für Teile ohne ABE/ Teilegutachten gibt es ja extra die Einzelabnahme. Das müsste ich dann machen. Komisch, dass mir der Herr das nicht als Option genannt hatte.

Grüße


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BeitragVerfasst: 20. Mai 2025 21:28 
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Genau so wird es laufen. Ist der Vergaser gut eingestellt, gibt's keine Hudeleien bei der Eintragung. Mir ist es gelungen, an meiner TS einen deutlich älteren Vergaser eingetragen zu bekommen und habe sogar Bedenken wegen möglicherweise schlechterer Abgaszusammensetzung komplett entkräften können (durch einen Vergleich beider Vergasermodelle anhand mitgebrachter zerlegter Exemplare beider Typen; gute Vorbereitung ist alles!).


Fuhrpark: MZ TS 150 GS-Umbau Bj 1983; DKW NZ 250 Bj. 1938; Simson S51 Umbau Bj.1980; NSU Quick-Umbau Projekt Bj.1936; Trial-Projekt mit MZ-Motor; Eigenbau-Simmi mit Starrrahmen und MZ Motor; Phänomen Bob Projekt Bj.1941; IFA DKW RT-0 Projekt, DKW NZ 350/ISH Umbau Projekt

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BeitragVerfasst: 20. Mai 2025 22:53 
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Mal aus Neugier gefragt: Wie ist denn das mit der Leistung? Darf man einfach annehmen, dass bei gleichem/ähnlichem Durchmesser die Leistung nicht nennenswert steigt? Oder macht der TÜV dann sicherheitshalber eine Leistungsmessung?

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Ratracer.de


Fuhrpark: Piaggio Ciao, Aermacchi Harley Davidson M65, 2x Hercules Liliput, MZ ES 250/2 Lastengespann, MZ TS 250/1 "Ratracer", BMW R75/6, Honda VFR750, EMW R35 Traktor

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BeitragVerfasst: 20. Mai 2025 23:53 
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Wo soll denn bei gleichem Durchlaß mehr Leistung herkommen? Ja, das kann man so annehmen. Es sei denn, man ersetzt wirklich sehr unterschiedliche Vergaser wie beispielsweise einen Registervergaser durch einen Nadeldüsenvergaser. Dann wäre ein höherer Luftdurchsatz anzunehmen und damit eine Leistungssteigerung. Aber selbst die ältesten Vorkriegsvergaser Bauart Nadeldüse sind den modernsten Typen derselben Bauart in der Funktion so sehr ähnlich, daß es leistungsmäßig keine spürbaren Unterschiede gibt.
Das Beschleunigungsverhalten läßt sich freilich mit einem anderen Vergaser durchaus günstig beeinflussen, wie zum Beispiel beim Einbau eines Vergasers mit Beschleunigerpumpe. Aber auch das ist unproblematisch bei der Eintragung, denn auch hier ändert sich die Höchstleistung grundsätzlich erstmal nicht.


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BeitragVerfasst: 21. Mai 2025 02:53 
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Läßt ihr auch eine andere Zündkerze eintragen?

Welch ein Blödsinn.

Aber wenn was passiert....mit nem Mikuni....oder Bing. Das ist lächerlich, sorry.

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"Check ignition and may God's love be with you"
Bowie


Fuhrpark: MZ ES 250 Baujahr 1957, MZ ES 250/2 Bj.1970, SC59 Track only, EMW R35, K100 CR, R60/7 CR, AWO T Gespann, Guzzi Cali3

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BeitragVerfasst: 21. Mai 2025 03:30 
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Mr. Maultasche

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jens-cbr-184 hat geschrieben:
Läßt ihr auch eine andere Zündkerze eintragen?

Welch ein Blödsinn.

Aber wenn was passiert....mit nem Mikuni....oder Bing. Das ist lächerlich, sorry.



Wenn Du im "goldenen" Westen in den späten 70ern Mofa oder Mockik gefahren wäres, wüstest Du, warum bei jemanden, der das getan hat, Urängste vor Sheriffs, die als erstes nach dem Vergaser schauen hat, allerdings auch weiß, das man GLEICH AUSSEHENDE Vergaser nur noch mit der richtigen Nummer beschriften muß und dann die Angst kleiner wird.
Aber wenn da ein "Bing 1/14-99 " serienmäßig eingebaut war, hätte ich nicht mit einem passenden DelOrto, oder Mikuni-Vergaser erwischt werden wollen.
Mit einem Bing17 der die richtige Nummer hatte, ging es schon eher - bis sie Rollenprüfstände auf den Anhängern mitbrachten....

_________________
Gruß aus Wüstenrot, wohnen, wo Andere Urlaub machen...
Zwei Takte sind genug, alles Andre ist Betrug!

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:schlaumeier: Mein Fuhrpark ist sowieso rein und komplett von Vernunft geprägt!
Denn vernünftig ist was Freude macht!

( Zitat von TS-Jens 13.04.2020)

seit Sosa `09 OT- Maultaschenpartisane
Seit Lehesten 2011 günstig erkaufter Nörgelmod
Gründer des "Flacheisenreiter-Fanclubs"
Gransee 2011 - ich war dabei und es war schön
Besucher am Schlagbaum der EU-Außengrenze - namentlich erfaßt am 21.07.2013
Mitglied Nr. 011 im Rundlampenschweinchenliebhaberclub
Ebenfalls Gründungs-Mitglied im GKV - Granseer Krawattenträgervereins


Fuhrpark: 1XMZ ES300 Personengespann, 1X ETZ251 Personengespann, 2X ETZ250 Solo, 2X TS250, 1X ES175, 1X TS150, 1X Kreidler RS65, 1-2X Keeway125 Bonsai-Chopper, 1X Hyosung XRX125, 1X BMW R100,1X BMW R1100LT, 1X BMW K75RT, 1X BMW K75S, 1X K75 C, 1X K75RT mit EML-Beiwagen 1X K100, 1X K100RS 4V, 1X BMW K1100LT, 1X Trabi-Kabrio, 1X Fiat/Maybach Seicento, 1X Ford-Escort-Kabrio 1X Qek Junior.

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BeitragVerfasst: 21. Mai 2025 07:16 
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Ich habe ein halbes Dutzend MZs und bei keiner ist eine Vergaserbezeichnung in den Papieren eingetragen.
Wo ist die Vorschrift in der StVZO zu finden, die die Eintragung eines vom Serientyp abweichenden Vergasers
zwingend erforderlich macht?

Gruß
Lothar

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MZ-Elektrik * Rahmennummernsammlung ES125/150 * Bulgarien 2024
Wie nennt man eigentlich Verschwörungstheoretiker, deren Theorie sich nach angemessener Zeit als richtig herausstellt?


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BeitragVerfasst: 21. Mai 2025 08:35 
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Ich hatte das vor ein paar Jahren mal beim Prüfer angefragt und der hat dann den 24er Bing mit aufgenommen. War eine Abnahme Umbau von 150er auf 125er. Gab kein Problem. Seitdem steht der Bing in den Papieren drin. Ist aber nicht meine Maschine.

_________________
Grüße

Frank


Fuhrpark: MZ mit 6 Volt, zeitweise eine mit 12 V in Pflege

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BeitragVerfasst: 21. Mai 2025 09:14 
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So ist es bei mir auch: Umbau von 150er auf 125er (sorry im Text oben steht es falsch, da es korrekt eine 150er ist). Durch die damalige Einzelabnahme steht der Zylinder, Ansaugstutzen (mm125/2) sowie der Vergaser genau gekennzeichnet in den Papieren. Sehr deutsch...aber so muss es wohl sein.

Update: heute habe ich einen Termin abgemacht sowie ein erstes Gespräch mit einem Prüfer geführt. Es wird wohl alles passen und der Vergaser wird dann eingetragen.


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BeitragVerfasst: 21. Mai 2025 10:21 
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lothar hat geschrieben:
Ich habe ein halbes Dutzend MZs und bei keiner ist eine Vergaserbezeichnung in den Papieren eingetragen.
Wo ist die Vorschrift in der StVZO zu finden, die die Eintragung eines vom Serientyp abweichenden Vergasers
zwingend erforderlich macht?
Gruß
Lothar

:top: :top:
Wir haben es hier mit Zeitgenossen zu tun, die auf der Hauptstraße bremsen und einen Mofafahrer aus der Nebenstraße reinwinken ... :lach:


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BeitragVerfasst: 21. Mai 2025 11:03 
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lothar hat geschrieben:
Ich habe ein halbes Dutzend MZs und bei keiner ist eine Vergaserbezeichnung in den Papieren eingetragen.
Wo ist die Vorschrift in der StVZO zu finden, die die Eintragung eines vom Serientyp abweichenden Vergasers
zwingend erforderlich macht?

Gruß
Lothar


Nein, Hersteller und Typ vom Vergaser stehen u.U. in den Dokumenten zur Betriebserlaubnis (Fahrzeug-ABE)
So etwas haben wahrscheinlich die meisten von Euch noch nie gesehen.
Eine Änderung könnte die ABE zum Erlöschen bringen und eine Eintragung nötig machen.
Thema Versicherung / Unfall: Die Versicherung kann Euch natürlich nur in Regress nehmen, wenn
die Änderung des Vergasers ursächlich für ein Unfallgeschehen ist.


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BeitragVerfasst: 21. Mai 2025 11:05 
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Genau so ist das Lothar, ich habe an meinen Fahrzeugen nur noch andere Vergaser.
Selbst, bei denen mit Vollabnahme wurde nie ein Vergaser eingetragen, dafür wurde aber die Lautstärke eingetragen.
Lasst ihr eure neuen Nachbau Auspuffanlagen auch eintragen?


Noch etwas, ich habe vor vielen Jahren eine TS 250 auf Scheibenbremse umgebaut.
Und wollte sie eintragen lassen, da spricht der Prüfer zu mir, was ich hier wollte, es wäre doch keine Bremse eingetragen.
Sie bekommt bis heute TÜV, ohne Probleme.


Fuhrpark: MZ ETZ 250 Baujahr 1985
MZ ETZ 125 Baujahr 1989
IFA RT 125/1 Baujahr 1954
Simson SR4-1 Spatz Baujahr 1966
Zündapp DB 200 Baujahr 1937

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BeitragVerfasst: 21. Mai 2025 11:29 
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wie immer- unterschiedliche Meinungen.
Aber zu jedem Fahrzeug gibt es ein Datenblatt,das hat natürlich niemand- sollte aber eine Vollabnahme stattfinden, so wird diese anhand des Daten- oder Typenblattes gemacht. Dort stehen solche Daten drin und die besorgt sich der Prüfer und vergleicht .


Fuhrpark: mz es 175/1 , Zastava 1100, AUDI A 5 Sportback, BMW 1502

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BeitragVerfasst: 21. Mai 2025 12:14 
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Was mich immer wieder beeindruckt ist die "Willigkeit" alles eintragen zu lassen. Ja ich weiß, erlöschen der BE und Regress als Unfallverursacher. (Meines Wissen nur bis 5000 Euro, aber das sei dahin gestellt)
Ja, der RICHTIGE Weg ist die Eintragung.

Wiederum überlege ich, wie oft (auch blutigen Laien) erklärt wird wie Bowdenzüge gelötet werden, Bremsbeläge aufgeklebt, Hauptbremszylinder aufbereitet, Leistung erhöht und Schweißarbeiten am Rahmen ausgeführt werden sollen.

Ist das eine nicht konträr zum anderen? Zum einen die Angst angehalten zu werden und am Vergaser steht eine andere Bezeichnung und zum anderen "bastel" ich an Sicherheitsrelevanten Teilen und freue mich des Lebens? :wink:


Fuhrpark: 2005 - jetzt => zwei MZ 1000 SF (eine kompletter Neuaufbau aus Teilen!)
1987 - 1998 mehrere ETZ250 und ES250/2 (auch mit Personenseitenwagen)

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BeitragVerfasst: 21. Mai 2025 13:34 
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Es kann durchaus sein, dass im Zuge der Eintragung von Mehrleistung der Vergaser als Teil der Leistungssteigerung eingetragen wird, ebenso bei einer Drosselung. Aber nur zum Selbstzweck wird keine Vergasertype eingetragen. Vermutlich hat der Prüfingenieur den Deliquenten deshalb vom Hof gejagt ...


Fuhrpark: MZ ES 175/0 '62

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Es erlischt doch sonst auch bei jeder kleinen Abweichung vom Serienzustand die Betriebserlaubnis. Eingriff in die Ansauganlage war doch auch so ein Thema. Wäre natürlich interessant, ab welcher Maßnahme es als Eingriff bzw. Veränderung zählt.
Bei einem Vorkriegsmotorrad würde ich mir die Mühe auch nicht machen. Da kennt sich eh niemand aus.


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Mechanikus hat geschrieben:
Es erlischt doch sonst auch bei jeder kleinen Abweichung vom Serienzustand die Betriebserlaubnis. Eingriff in die Ansauganlage war doch auch so ein Thema. Wäre natürlich interessant, ab welcher Maßnahme es als Eingriff bzw. Veränderung zählt.
Bei einem Vorkriegsmotorrad würde ich mir die Mühe auch nicht machen. Da kennt sich eh niemand aus.


Meine Sommer-Diesel z.B. ist in der ABE sehr enthaltsam beschrieben,
Motorrad, Länge, Breite, Höhe, Gewicht und das Vorhandensein von ein
Paar notwendigen Komponenten. Nix mit Nummern und Daten.
Das macht die Sache dann einfacher. :wink:


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zweitakt hat geschrieben:

Nein, Hersteller und Typ vom Vergaser stehen u.U. in den Dokumenten zur Betriebserlaubnis (Fahrzeug-ABE) ...
Eine Änderung könnte die ...

Zeig mal her die ABE von der MZ, bitte.
Hörensagen "könnte" ist kein Beweis.
Erlöschen und zwingende Eintragung trifft nur zu bei Leistungsänderung /Tuning. Dazu brauchts dann auch den Leistungsprüfstand bzw. genormt und bestätigte Teile.


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BeitragVerfasst: 21. Mai 2025 21:27 
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Fuhrpark: alles mögliche

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BeitragVerfasst: 21. Mai 2025 21:36 
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Danke! Ok, der Vergaser steht drin. Aber wo steht, dass man eine Änderung eintragen lassen muss, wenn sich die Leistung des Motors, die im Fahrzeugschein aufgeführt ist, nicht ändert?


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BeitragVerfasst: 21. Mai 2025 21:59 
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dscheto hat geschrieben:
Danke! Ok, der Vergaser steht drin. Aber wo steht, dass man eine Änderung eintragen lassen muss, wenn sich die Leistung des Motors, die im Fahrzeugschein aufgeführt ist, nicht ändert?

§21 StVZO.
Da muss jede Veränderung eines zugelassenen Fahrzeugtyps, die zur Erlöschung der BE führt, begutachtet werden. Egal ob Leistungsveränderung oder nicht.

Bei einer Veränderung am Vergaser ist damit zu rechnen, dass das Abgasverhalten verschlechtert wird, was nach §19.2 StVZO zum Erlöschen der BE führt. Also braucht es einen Nachweis dass das nicht passiert.
Und derartige Nachweise muss der Fahrzeughalter liefern, nicht der Prüfer.
So einen Nachweis könnte der Fahrzeug- oder der Vergaserhersteller bereitstellen. Oder ein (risikobereiter) Prüfer sagt, dass es keine Verschlechterung gibt. Was er dann als Nachweise hinterlegt, ist sein Risiko (deswegen wird das wohl kaum noch ein Prüfer riskieren).


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BeitragVerfasst: 22. Mai 2025 05:52 
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Nach meinem Verständnis ist der Vergaser eingetragen, weil es eine 150er ist, die auf 125 ccm umgebaut wurde. Es ist also gar nicht nötig, sich über die Eintragung des Vergasers zu echauffieren. Wobei es zweifellos hilfreich gewesen wäre, diese Info schon im Ausgangspost zu erwähnen.


Major Tom hat geschrieben:
So ist es bei mir auch: Umbau von 150er auf 125er (sorry im Text oben steht es falsch, da es korrekt eine 150er ist). Durch die damalige Einzelabnahme steht der Zylinder, Ansaugstutzen (mm125/2) sowie der Vergaser genau gekennzeichnet in den Papieren. Sehr deutsch...aber so muss es wohl sein.

Update: heute habe ich einen Termin abgemacht sowie ein erstes Gespräch mit einem Prüfer geführt. Es wird wohl alles passen und der Vergaser wird dann eingetragen.

_________________
Schönen Tag noch

Ulf


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BeitragVerfasst: 22. Mai 2025 07:52 
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Enz-Zett hat geschrieben:
§21 StVZO.
Da muss jede Veränderung eines zugelassenen Fahrzeugtyps, die zur Erlöschung der BE führt, begutachtet werden. Egal ob Leistungsveränderung oder nicht.

Mir ist es schon immer schwer gefallen, §§ lesend zu verstehen. Ich erkenne das aus dem §text21 nicht so direkt,
aber das mag an meiner juristischen Legasthenie liegen ...

Ich halte das aber für uns hier im Forum schon für eine wichtige, allgemein interessierende Frage.
Vielleicht haben wir hier DEKRA-, TÜV- oder Zulassungsexperten an Bord, die da mal Klarheit reinbringen können.

Was ist notwendig, was ist Ermessensfrage ?

Beispiel einer fiktiven ETZ150:

Die erneuerten Bowdenzüge wurden von der Bowdenzug Manufaktur bleifrei gelötet. Eintragungspflichtig?
Anstatt DDR-Papierluftfilter ist ein K&N im Einsatz. Eintragungspflichtig?
Der verschlissene BVF 24N2-2 wurde durch einen Bing53 ersetzt. Eintragungspflichtig?
Die Bremsbacken wurden von der bekannten (ex)Firma Hanstein mit unbekanntem Material beklebt. Eintragungspflichtig?
Anstatt der originalen Stahlspeichen wurden die Räder mit Edelstahlspeichen eingespeicht. Eintragungspflichtig?
Verwendet wird ein Nachbauauspuff MZA 15098? Eintragungspflichtig?
Anstatt des hinteren unzuverlässigen Bremslichtschalters in der Trommel externer Universal-Brems-Schalter. Eintragungspflichtig?
Anstatt VK79 jetzt E10. Eintragungspflichtig?

OK, der letzte Punkt war ein Scherz ...
Wer bringt Licht in die Graubereiche ???
Sollte die ETZ besser unverzüglich stillgelegt werden?

Gruß
Lothar

_________________
MZ-Elektrik * Rahmennummernsammlung ES125/150 * Bulgarien 2024
Wie nennt man eigentlich Verschwörungstheoretiker, deren Theorie sich nach angemessener Zeit als richtig herausstellt?


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BeitragVerfasst: 22. Mai 2025 08:19 
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Die Zeiten haben sich drastisch geändert und
die Ings. und Verwalter müssen sich behaupten,
werden u. U. dazu angehalten.

Früher ja, viel früher hat mir ein TÜVer mal geraten:
Lass nicht alles eintragen was möglich ist.
Denn das kann dann auch alles geprüft werden.

Aber er hat mir bei verschiedene BMW und MZ,
weil keine Markenbindung, auf den Serienfelgen,
alle möglichen Bereifungsbreiten eingetragen
die möglich waren.
Ohne für jede Zeile X DM zu berechnen.


Ja früher, wir sprachen alle die gleiche Sprache.

Gruß Klaus

Lothar entschuldige bitte, dass ich dir da reingefuscht habe.


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Fuhrpark: habe

Zuletzt geändert von Klaus P. am 22. Mai 2025 08:37, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 22. Mai 2025 08:36 
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Ist nicht genau das, was den Deutschen ausmacht? Die "Vollkaskomentalität"? :biggrin: Alles akkurat und im voraus gedacht :ja:

Sollte man nicht selbst entscheiden WAS man eintragen lässt? Kann ein Vergaser zum Regress führen, wenn man einen Unfall verursacht? Oder anders, wo ist die Kausalität?
Kann es nicht sein das man "schlafende Hunde weckt" und, hätte man es nicht angesprochen, sogar dem Prüfer egal gewesen wäre?

Ja, die Gesetze sind richtig und wichtig und ich bin dafür diese einzuhalten, ABER:

Tausende User dieses Forum schrauben in Eigenregie an Ihren Fahrzeugen. Mit Profiwissen und hochwertigen Werkzeug oder mit Youtube-Wissen und 5 Euro-Nüssen aus dem Diskounter. :oops:

Ist es nicht IMMER so wenn man (von Aufklebern mal abgesehen :lach: ) am KFZ-Schraubt und die 150kg oder 2500kg verletzen einen anderen Menschen, das man haftbar ist?

Ich selbst sehe die Regresspflicht bei einem laienhaft gelötetem Bowdenzugnippel höher wenn das Gespann Beifahrer oder Ausenstehnde verletzt höher, als ein Vergaser der 0,1% mehr Abgase generiert.

Nochmal, ich bin nicht für "Ich mache was ich will"!! Regularien sind richtig und wichtig. Aber wäre ein gewisses Augenmaß nicht angebracht?

Kann aber auch sein das ich vollkommen falsch liege. Nur so ein Gedanke am Morgen ... :D


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BeitragVerfasst: 22. Mai 2025 09:06 
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Alles so ne Geschichte. Bei mir ist es, wie bei Lothar. Nirgendwo ein Eintrag. In der ETZ ein Bing verbaut und in der TS ein Mikuni.
Noch nie Probleme beim TÜV oder Verkehrskontrolle

Prost 🥳🍺🤘🏻

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BeitragVerfasst: 22. Mai 2025 09:08 
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Ich denke, was wie wichtig oder wie unwichtig ist (juristisch gesehen, nicht moralisch), kann man in etwa aus der möglichen Verwarn- / Bußgeldhöhe oder Strafmaß ablesen.

StVO und BKatV helfen da weiter.


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BeitragVerfasst: 22. Mai 2025 09:27 
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Das wird dann bei einem Delikt wohl im Einzelfall betrachtet werden.
Ein Austausch einer Baugruppe (Vergaser) welcher nach 50 oder 70 Jahren nicht mehr verfügbar ist, bei gleichbleibenden Motorleistung…..
Wäre da eine Umrüstung auf 12V nicht auch abnahmepflichtig?

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BeitragVerfasst: 22. Mai 2025 10:20 
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Nein. Die Umrüstung auf 12V hat sicher keinen Einfluss auf Leistung und Emissionen. Beim Vergaser ist das im Bereich des Möglichen, aus Perspektive des Gesetzgebers sogar des Wahrscheinlichen.


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BeitragVerfasst: 22. Mai 2025 10:53 
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Enz-Zett hat geschrieben:
dscheto hat geschrieben:
Danke! Ok, der Vergaser steht drin. Aber wo steht, dass man eine Änderung eintragen lassen muss, wenn sich die Leistung des Motors, die im Fahrzeugschein aufgeführt ist, nicht ändert?

§21 StVZO.
Da muss jede Veränderung eines zugelassenen Fahrzeugtyps, die zur Erlöschung der BE führt, begutachtet werden. Egal ob Leistungsveränderung oder nicht.
Bei einer Veränderung am Vergaser ist damit zu rechnen, dass das Abgasverhalten verschlechtert wird, was nach §19.2 StVZO zum Erlöschen der BE führt. Also braucht es einen Nachweis dass das nicht passiert...

Es gibt in dem Wisch überhaupt keine Abgaswerte! Da wurden meines Wissens irgendwann Grenzwerte Pi mal Daumen für 2-Takter-(Motorräder) festgelegt, die lange hinfällig sind, aber für Oldtimer gelten.
Außerdem hat dort jede Glühlampe eine Kennziffer (nicht nur die Leuchte selbst), wird die ausgetauscht ohne diese Kennung weil sie durchbrennt, erlischt dann die Zulassung??


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BeitragVerfasst: 22. Mai 2025 11:34 
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Eigentlich wollte ich so eine Diskussion gar nicht lostreten. Ich sehe es auch wie viele andere hier: damals habe ich an meiner Simson einen original nachgebauten BVF 16N1-11 einfach angebaut. Bei der MZ gibt es aber einen solchen original nachgebauten Vergaser nicht mehr. Und weil es leider in den Papieren steht, muss es umgeschrieben werden, sonst wäre ich genau so vorgegangen wie viele weiter oben geschrieben haben (einfach verbauen und Spaß haben). Der Aufwand den ich habe + die Kosten stehen für mich auch in keinem Verhältnis für einen Vergasertaussch.Bekanntlich sind die Bing Vergaser sogar sparsamer im Verbrauch. Es ist schon alles sehr kompliziert.
Ich habe der Prüfstelle (die erste, welche auch im ersten Post von mir erwähnt wurde) noch einmal per Email geschrieben und das gleiche gefragt (damit eine andere Person noch einmal einen Blick drauf werfen kann) Und mir wurde noch einmal per Email bestätigt, dass sie nur etwas mit Teilegutachten einbauen. wie soll das gehen...Das muss man sich Mal vorstellen....
Ein Glück habe ich bei einer anderen Prüfstelle einen vernünftigen Prüfer.


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BeitragVerfasst: 22. Mai 2025 15:07 
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lothar hat geschrieben:
...Wo ist die Vorschrift in der StVZO zu finden, die die Eintragung eines vom Serientyp abweichenden Vergasers
zwingend erforderlich macht?...

In der StVZO findest du, wie in den meisten Gesetzen, nur einen abstrakten Sachverhalt. Hier im §19(2) Nr.3 StVZO.
Die Konkretisierung findet sich im sog. Beispielkatalog. Eine Diskussion über die Verbindlichkeit hatten wir hier schon mal. Auf jeden Fall ist es die gängige Orientierungshilfe und Anhalt für Prüfer und Behörden.
Dateianhang:
Ausschnitt Beispielkatalog.jpg


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BeitragVerfasst: 22. Mai 2025 15:31 
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CJ hat geschrieben:
lothar hat geschrieben:
...Wo ist die Vorschrift in der StVZO zu finden, die die Eintragung eines vom Serientyp abweichenden Vergasers
zwingend erforderlich macht?...

In der StVZO findest du, wie in den meisten Gesetzen, nur einen abstrakten Sachverhalt. Hier im §19(2) Nr.3 StVZO.
Die Konkretisierung findet sich im sog. Beispielkatalog. Eine Diskussion über die Verbindlichkeit hatten wir hier schon mal. Auf jeden Fall ist es die gängige Orientierungshilfe und Anhalt für Prüfer und Behörden.
Dateianhang:
Ausschnitt Beispielkatalog.jpg


Immer schön, wenn ein schwieriges Thema einen kompetenten Abschluß findet.

@CJ
Wie wird Abgas und EMV bei älteren Fahrzeugen behandelt?
Kann man sagen, daß bei Fahrzeugen, für die es bei der Typisierung
noch keine Abgas- und EMV-Vorschriften gab, auch keine Nachweise zu erbringen sind
wenn andere Vergaser bzw. Abgasanlagen eingetragen werden sollen?


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BeitragVerfasst: 22. Mai 2025 15:33 
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CJ hat geschrieben:
lothar hat geschrieben:
...Wo ist die Vorschrift in der StVZO zu finden, die die Eintragung eines vom Serientyp abweichenden Vergasers
zwingend erforderlich macht?...

In der StVZO findest du, wie in den meisten Gesetzen, nur einen abstrakten Sachverhalt. Hier im §19(2) Nr.3 StVZO.
Die Konkretisierung findet sich im sog. Beispielkatalog. Eine Diskussion über die Verbindlichkeit hatten wir hier schon mal. Auf jeden Fall ist es die gängige Orientierungshilfe und Anhalt für Prüfer und Behörden.
Dateianhang:
Ausschnitt Beispielkatalog.jpg


Danke für diesen Beitrag. Da steht (wenn ich es richtig interpretiert habe) drin, dass ohne Teilegutachten eine Einzelabnahme stattfinden muss. Dann wurde ich falsch beraten...?!


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BeitragVerfasst: 22. Mai 2025 18:13 
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dscheto hat geschrieben:
Enz-Zett hat geschrieben:
dscheto hat geschrieben:
Danke! Ok, der Vergaser steht drin. Aber wo steht, dass man eine Änderung eintragen lassen muss, wenn sich die Leistung des Motors, die im Fahrzeugschein aufgeführt ist, nicht ändert?

§21 StVZO.
...

Es gibt in dem Wisch überhaupt keine Abgaswerte!

Nach Abgaswerten hast du auch nicht gefragt. Sondern nach eintragungspflichtigen Änderungen.

Was du weißt, weiß ich nicht. Aber wenn die Diskussion immer mehr ins Klein-Klein geht, um Wortklaubereien und eigene Meinung oder hab-mal-gehört, dann weiß ich auch nicht was das Ziel der Diskussion ist. Vielleicht Diskutieren um des Diskutierens willen?


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BeitragVerfasst: 22. Mai 2025 18:20 
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Hi!
Ich schreib mal was ich so erlebt habe, vor 7 Jahren bei der AWO.

Ich hab die also aus Schrott neu aufgebaut,
etwas umgebaut, und es war so eine erweiterte Prüfung nach § 21 nötig. Mit vielen Einzelabnahmen und Sondereintragungen.
Iss nicht mehr original...

Den Prüfer hab ich etwas gekannt, das war der Chef der Dekra-Prüfstelle.

Ich hab dem gleich gesagt, bitte alles rechtlich absolut sauber machen,
ich arbeite als LKW-Fahrer, und will mir nicht wegen solchen Spässchen unnötig Punkte in Flensburg einsammeln.

Also den neuen Dell Orto Vergaser hat er völlig ignoriert,
er hat mit nur den Pilz-Luftfilter eingetragen. (ich hab da auch nicht blöd nachgefragt, ehrlich gesagt).

Zum Auspuff war auch eindeutige Ansage:
Entweder ich baue einen originalen Auspuff ran,
oder es wird auf der Messtrecke eine Geräuchmessung gemacht.
So um die 350 € soll das kosten, Motorrad mit dem Transporter hinbringen usw.
Keinen Bock darauf gehabt.

Ich hab dann von der FEZ so einen Nachbau-Auspuff rangebaut, der gilt als Originalersatzteil.
Der Prüfer wollte dann die Rechnung vom Auspuff sehen,
ja, OK, gilt als Originalersatzteil.
Das hat er sich abfotografiert,
und damit war die Auspuff- Sache auch erledigt.

_________________
Grüße, Steffen !


Fuhrpark: BK 350, ETZ 150, AWO,
Golf IV TDI, VW T4,
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BeitragVerfasst: 22. Mai 2025 20:52 
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Enz-Zett hat geschrieben:
...
Nach Abgaswerten hast du auch nicht gefragt. ...

Bitte verdreh jetzt nicht die Tatsachen und Du hast meine entsprechende Antwort darauf nicht entsprechend zitiert oder verstanden.
Die Abgaswerte hast Du in Deinem Beitrag ins Spiel gebracht zur Erlöschung der BE. Ich habe darauf verwiesen, das darin keine zu finden sind, Du hattest Dich aber darauf berufen.


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dscheto hat geschrieben:
Enz-Zett hat geschrieben:
...
Nach Abgaswerten hast du auch nicht gefragt. ...

Bitte verdreh jetzt nicht die Tatsachen und Du hast meine entsprechende Antwort darauf nicht entsprechend zitiert oder verstanden.
Die Abgaswerte hast Du in Deinem Beitrag ins Spiel gebracht zur Erlöschung der BE. Ich habe darauf verwiesen, das darin keine zu finden sind, Du hattest Dich aber darauf berufen.

An keiner Stelle habe ich Abgaswerte ins Spiel gebracht. Ich habe lediglich die StVZO zitiert, die keine Verschlechterung des Abgasverhaltens zulässt.
Und du hattest klar nachlesbar zuerst von Leistung gesprochen, dann von Abgaswerten.
Kann sich jeder selbst ein Bild davon machen, wer hier Tatsachen verdreht und falsch zitiert oder versteht.


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