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Major Tom hat geschrieben:Vielen Dank für die schnelle Antwort. Davon bin ich auch ausgegangen und habe nie etwas anderes gelesen - daher auch meine Verwunderung.
D.h. ich kann ohne irgendwelche Formulare den Bing eintragen lassen?
Nordlicht hat geschrieben:Vor 1989...
Die Abgasuntersuchung kam 1989..darum ging es dochzweitakt hat geschrieben:Nordlicht hat geschrieben:Vor 1989...
Euro 1 wurde mit EZ ab 17.06.1999 eingeführt. (Wikipedia)
Nordlicht hat geschrieben:Die Abgasuntersuchung kam 1989..darum ging es dochzweitakt hat geschrieben:Nordlicht hat geschrieben:Vor 1989...
Euro 1 wurde mit EZ ab 17.06.1999 eingeführt. (Wikipedia)
Major Tom hat geschrieben:Vielen Dank für die schnelle Antwort. Davon bin ich auch ausgegangen und habe nie etwas anderes gelesen - daher auch meine Verwunderung.
D.h. ich kann ohne irgendwelche Formulare den Bing eintragen lassen?
zweitakt hat geschrieben:Vorher war das Abgasverhalten egal.
...
der CO-Gehalt durfte max. 4% (+0,5% Toleranz) betragen.
jens-cbr-184 hat geschrieben:Läßt ihr auch eine andere Zündkerze eintragen?
Welch ein Blödsinn.
Aber wenn was passiert....mit nem Mikuni....oder Bing. Das ist lächerlich, sorry.
lothar hat geschrieben:Ich habe ein halbes Dutzend MZs und bei keiner ist eine Vergaserbezeichnung in den Papieren eingetragen.
Wo ist die Vorschrift in der StVZO zu finden, die die Eintragung eines vom Serientyp abweichenden Vergasers
zwingend erforderlich macht?
Gruß
Lothar
lothar hat geschrieben:Ich habe ein halbes Dutzend MZs und bei keiner ist eine Vergaserbezeichnung in den Papieren eingetragen.
Wo ist die Vorschrift in der StVZO zu finden, die die Eintragung eines vom Serientyp abweichenden Vergasers
zwingend erforderlich macht?
Gruß
Lothar
Mechanikus hat geschrieben:Es erlischt doch sonst auch bei jeder kleinen Abweichung vom Serienzustand die Betriebserlaubnis. Eingriff in die Ansauganlage war doch auch so ein Thema. Wäre natürlich interessant, ab welcher Maßnahme es als Eingriff bzw. Veränderung zählt.
Bei einem Vorkriegsmotorrad würde ich mir die Mühe auch nicht machen. Da kennt sich eh niemand aus.
zweitakt hat geschrieben:
Nein, Hersteller und Typ vom Vergaser stehen u.U. in den Dokumenten zur Betriebserlaubnis (Fahrzeug-ABE) ...
Eine Änderung könnte die ...
dscheto hat geschrieben:Danke! Ok, der Vergaser steht drin. Aber wo steht, dass man eine Änderung eintragen lassen muss, wenn sich die Leistung des Motors, die im Fahrzeugschein aufgeführt ist, nicht ändert?
Major Tom hat geschrieben:So ist es bei mir auch: Umbau von 150er auf 125er (sorry im Text oben steht es falsch, da es korrekt eine 150er ist). Durch die damalige Einzelabnahme steht der Zylinder, Ansaugstutzen (mm125/2) sowie der Vergaser genau gekennzeichnet in den Papieren. Sehr deutsch...aber so muss es wohl sein.
Update: heute habe ich einen Termin abgemacht sowie ein erstes Gespräch mit einem Prüfer geführt. Es wird wohl alles passen und der Vergaser wird dann eingetragen.
Enz-Zett hat geschrieben:§21 StVZO.
Da muss jede Veränderung eines zugelassenen Fahrzeugtyps, die zur Erlöschung der BE führt, begutachtet werden. Egal ob Leistungsveränderung oder nicht.
Enz-Zett hat geschrieben:dscheto hat geschrieben:Danke! Ok, der Vergaser steht drin. Aber wo steht, dass man eine Änderung eintragen lassen muss, wenn sich die Leistung des Motors, die im Fahrzeugschein aufgeführt ist, nicht ändert?
§21 StVZO.
Da muss jede Veränderung eines zugelassenen Fahrzeugtyps, die zur Erlöschung der BE führt, begutachtet werden. Egal ob Leistungsveränderung oder nicht.
Bei einer Veränderung am Vergaser ist damit zu rechnen, dass das Abgasverhalten verschlechtert wird, was nach §19.2 StVZO zum Erlöschen der BE führt. Also braucht es einen Nachweis dass das nicht passiert...
lothar hat geschrieben:...Wo ist die Vorschrift in der StVZO zu finden, die die Eintragung eines vom Serientyp abweichenden Vergasers
zwingend erforderlich macht?...
CJ hat geschrieben:lothar hat geschrieben:...Wo ist die Vorschrift in der StVZO zu finden, die die Eintragung eines vom Serientyp abweichenden Vergasers
zwingend erforderlich macht?...
In der StVZO findest du, wie in den meisten Gesetzen, nur einen abstrakten Sachverhalt. Hier im §19(2) Nr.3 StVZO.
Die Konkretisierung findet sich im sog. Beispielkatalog. Eine Diskussion über die Verbindlichkeit hatten wir hier schon mal. Auf jeden Fall ist es die gängige Orientierungshilfe und Anhalt für Prüfer und Behörden.
CJ hat geschrieben:lothar hat geschrieben:...Wo ist die Vorschrift in der StVZO zu finden, die die Eintragung eines vom Serientyp abweichenden Vergasers
zwingend erforderlich macht?...
In der StVZO findest du, wie in den meisten Gesetzen, nur einen abstrakten Sachverhalt. Hier im §19(2) Nr.3 StVZO.
Die Konkretisierung findet sich im sog. Beispielkatalog. Eine Diskussion über die Verbindlichkeit hatten wir hier schon mal. Auf jeden Fall ist es die gängige Orientierungshilfe und Anhalt für Prüfer und Behörden.
dscheto hat geschrieben:Enz-Zett hat geschrieben:dscheto hat geschrieben:Danke! Ok, der Vergaser steht drin. Aber wo steht, dass man eine Änderung eintragen lassen muss, wenn sich die Leistung des Motors, die im Fahrzeugschein aufgeführt ist, nicht ändert?
§21 StVZO.
...
Es gibt in dem Wisch überhaupt keine Abgaswerte!
Enz-Zett hat geschrieben: ...
Nach Abgaswerten hast du auch nicht gefragt. ...
dscheto hat geschrieben:Enz-Zett hat geschrieben: ...
Nach Abgaswerten hast du auch nicht gefragt. ...
Bitte verdreh jetzt nicht die Tatsachen und Du hast meine entsprechende Antwort darauf nicht entsprechend zitiert oder verstanden.
Die Abgaswerte hast Du in Deinem Beitrag ins Spiel gebracht zur Erlöschung der BE. Ich habe darauf verwiesen, das darin keine zu finden sind, Du hattest Dich aber darauf berufen.
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