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Maische hat geschrieben:Du musst im Falle eines nicht vorhandenen Briefs zuerst eine Vollabnahme machen lassen.....Manche SVAs wollen eine Erklärung an Eides statt, dass das Fzg nicht gestohlen ist, und rechtmäßig dir gehört. Anderen wiederum reicht wieder eine Aufbietung.
motorradfahrerwill hat geschrieben:Mal so aus Neugier:Gab es in der alten Bundesrepublik überhaupt offizielle E-Rahmen mit Eintragung in die Papiere?
Maische hat geschrieben:Das wäre nichts anderes, als würde man ne MZ mit Originalrahmen aber ohne Brief und Papiere aus der Scheune ziehen. Bekommst nie wieder zugelassen. Erstmal beweisen, das die Kiste schonmal zugelassen war. Kann ja schließlich auch einfach ne LPG Hofkarre gewesen sein.
Oder oder. …
Es ist rechtlich gesehen sogar so, dass wenn du einen nackigen Rahmen mit Brief erwirbst, und dort von 20 anderen Mopeds die Teile ran baust, zulassungstechnisch ein „Neufahrzeug“ ist. Dann hast vom Prinzip her das selbe Problem.
Maische hat geschrieben:Das wäre nichts anderes, als würde man ne MZ mit Originalrahmen aber ohne Brief und Papiere aus der Scheune ziehen. Bekommst nie wieder zugelassen. Erstmal beweisen, das die Kiste schonmal zugelassen war. Kann ja schließlich auch einfach ne LPG Hofkarre gewesen sein.
Oder oder. …
Es ist rechtlich gesehen sogar so, dass wenn du einen nackigen Rahmen mit Brief erwirbst, und dort von 20 anderen Mopeds die Teile ran baust, zulassungstechnisch ein „Neufahrzeug“ ist. Dann hast vom Prinzip her das selbe Problem.
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