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Mechanikus hat geschrieben:Anders liegt der Fall freilich bei Motorrädern mit Vergaserverkleidung wie CZ 125 Jawa 175 oder MZ ES 150. Da kann ja keiner das Elend sehen. Denn eins stellt niemand in Abrede: Funktionieren wird er aller Voraussicht nach einwandfrei.
rwiegmann hat geschrieben:So, nun hat auch der TÜV seinen Segen dazu gegeben. Es gibt eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung gemäß § 15 (1) FZV. Siehe Anhang. Hat 51 Euronen gekostet, dazu kommt aber noch die Gebühr beim Straßenverkehrsamt, da gehe ich morgen hin.
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