Hallo an alle Gespannfahrer, die ihre MZ lt. Papieren NICHT solo fahren dürfen.
Da sind wohl meist Neckermann-Gespanne betroffen.
Ich habe für solch ein NM-Gespann (ETZ250) im Sommer 2025 per §21-Gutachten erfolgreich den Gespann-Zwang („… darf nur MIT Seitenwagen..“) in den Wahlweise-Betrieb (… darf ww. auch MIT Seitenwagen …“) umschreiben lassen.
Mein Vorgehen beschreibe ich im Folgenden.
Zu erst:
Den DEKRA-Mann meines Vetrauens in meiner bevorzugten Autowerkstatt, der gerade die HU-Prüfung am Gespann vornahm, habe ich gefragt, ob er ein Gutachten für den Eintrag „Wahlweise MIT STW“ anfertigen will/kann/darf. Er kenne sich zwar eher mit Autos aus, aber ja, er will/kann und darf. Ein paar Tage später trafen wir uns für Fotos vom Fzg, Typenschildern usw und zur Abstimmung, was ins Gutachten soll:
1) Wahlweise auch MIT STW (damit ich auch mal solo zur HU kann, hab ich ihn so NICHT gesagt)
2) Wahlweise auch MIT Windschild (ziehmlich groß, deshalb nur im Winter drann)
3) Beibehalten des Eintrags: Wahlweise auf STW-Rad ein Reifen mit 3,50-16 oder 3,25-16
4) Beibehalten des Eintrags des Tarozzi-Gabel-Stabis
Spoiler vorab: all das wurde positiv vom ihm begutachtet.
Ich solle ihm alle Informationen zum Seitenwagen, die die WW-Einträge untermauern, zukommen lassen.
Auf welche offiziellen Daten er Zugriff über seine „DEKRA“-Systeme hat, weiß ich nicht.
Folgende Informationen übergab ich:
Weil das Typschild vom STW vollkommen ausgeblichen ist und nur noch die FIN und beim Baujahr die Einer-Ziffer „4“ sichtbar ist:
-> Ermittlung des STW-Bj. 198(!)4 mit Hilfe eines Ausdrucks des betr. Abschnitt aus der Wissensdatenbank Gespanne/ „Stoye Seitenwagen von 1962 bis 1990“ (Danke Svidhurr, fürs Verwalten der Liste!). Da die Erstzulassung des Gespanns 1985 ist, ist das absolut plausibel. Wäre evtl. auch mit Hinweis auf die Ausführung des mitschwingenden Kotflügels und der Lichtanlage mgl. gewesen. Aber mit der Liste führte ich das MZ-Forum als „seriöse“ Datenquelle ein, trotz oder gerade mit meinem Hinweis, dass es zwar selbstverständlich KEINE offiziellen Daten sind, aber die Beiträge seien, ähnlich Wikipedia, von vielen MZ-Kennern, quasi Schwarmwissen, zusammen getragen und „Kontrolle gelesen“ …
Zur Vereinfachung seiner Recherche bzgl. STW-Daten mailte ich ihm:
Scann der Daten-Tabellen aus Buch „Ratgeber MZ“ + als PDF die Bedienungsanleitung MZ-Superelastik-Seitenwagen für MZ-Motorrad ETZ 250 (Danke miraculis, fürs Zusammentragen dieser wertvollen Unterlagen!)
Für den alternativen Reifen mit 3,25-16 fand er in seinen Datenbanken keine Legitimation und wollte den bisherigen Eintrag nicht fortführen, sondern streichen. Das wollte ich natürlich verhindern…
Mit einem 2.Zitat aus der Wissensdatenbank, diesmal Gespanne/ „Stoye Seitenwagen - Räder, 1962 - 1990“ (auch von Svidhurr) konnte ich ihn aber überzeugen.
Allerdings konnte ich ihn nicht dazu bewegen, das Gutachten OHNE Bezug auf eine bestimmte STW-Nummer zu schreiben.
Trotz der übergebenen Stellungnahme von VEB MZ Zschopau (31.5.1990): Wissensdatenbank, Gespanne [Gutachten] Wahlweise PSW oder LSW / ETZ 250.
Somit kann ich nur diesen bestimmten STW dranhängen.
Letztendlich bin ich mit dem Ergebnis zufrieden.
Das Geld ist es mir wert. Das Gutachten und die ehemalige Zulass.besch. veröffentliche ich hier.
Vielleicht hifts ja einem anderen Forums-Leser.
Allzeit Gute Fahrt.
Sigi