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fränky hat geschrieben:"Nur" MZ wäre nix für mich - i ess au net jedn Dag Spätlza
oder anders gesagt, ich will MZ fahren, muss es aber nicht.
forcker hat geschrieben:Hallo!
Mal angenommen, es gäbe da jemanden, der im August 2004 mit seiner MZ zum TÜV gemusst hätte und bis heute nicht da war.
Abmelden und wieder anmelden ist ja fast teurer, als Versicherung und Steuern weiter zu zahlen.
Gäbe es einen Trick, jetzt 2 Jahre TÜV zu bekommen und nicht bis zum August zu warten?
Norbert hat geschrieben:...Ansonsten,es darf NIE,wirklich nie niemals nicht Aceton (also Vorsicht mit BREMSENREINIGER!) über die TÜV-Plakette laufen und auch Nieniemalsnicht darf man den Fzg.-Schein in der Jeans vergessen wenn die ihre Runden in der Waschmaschine dreht!!!!!
Sonst kann der TÜV-Mensch ja nichts mehr ablesen und muß dann 2Jahre kleben ! Gruß Norbert
Norbert hat geschrieben:Ansonsten,es darf NIE,wirklich nie niemals nicht Aceton (also Vorsicht mit BREMSENREINIGER!) über die TÜV-Plakette laufen und auch Nieniemalsnicht darf man den Fzg.-Schein in der Jeans vergessen wenn die ihre Runden in der Waschmaschine dreht!!!!!
Gruß
Norbert
Norbert hat geschrieben:Ansonsten,es darf NIE,wirklich nie niemals nicht Aceton (also Vorsicht mit BREMSENREINIGER!) über die TÜV-Plakette laufen
det hat geschrieben:.. sondern lediglich die Nutzung ebendieses Fahrzeuges im Straßenverkehr. Oder liege ich da falsch?
Ansonsten,es darf NIE,wirklich nie niemals nicht Aceton (also Vorsicht mit BREMSENREINIGER!) über die TÜV-Plakette laufen und auch Nieniemalsnicht darf man den Fzg.-Schein in der Jeans vergessen wenn die ihre Runden in der Waschmaschine dreht!!!!!
Sonst kann der TÜV-Mensch ja nichts mehr ablesen und muß dann 2Jahre kleben !
Koponny hat geschrieben:beim nächsten Mal einfach den Zeitraum nicht um zwei Jahre überziehen.
krippekratz hat geschrieben:öhm.. bitte wofür bekomm ich das bußgeld? solang man nich mit rumfährt braucht man auch keinen tüv oder^^
fränky hat geschrieben:"Nur" MZ wäre nix für mich - i ess au net jedn Dag Spätlza
oder anders gesagt, ich will MZ fahren, muss es aber nicht.
Hermann hat geschrieben:Das gilt auch für die dämliche Neuregelung der Fahrzeugpapiere: Der KFZ-Brief ist EIGENTUM des Fahrzeugbesitzers, er MUSS ausgehändigt werden! Entwertet werden darf er, aber KEIN Verkehrsamt darf ihn behalten!
boxer80 hat geschrieben:hallo,
wenn du jetzt hinfährst, bekommst du tüv bis august 2006.
auch wenn du im august hinfährst gibt es nur bis august. du mußt dann 2 x zahlen um bis 2008 tüv zu haben.
Wenn mein Fahrzeug auf Privatgelände steht braucht es kein Nummernschild,kein Tüv ,keine Versicherung. Und wer sein Fahrzeug angemeldet läst und keinen Tüv mehr hat,aber es nicht im Öffentlichen Bewegt,was ist da StrafbarNö, ist leider tatsächlich so, daß das Fahrzeug immer wenn es angemeldet ist, eine gültige TÜV-Plakette haben muß. Dabei ist es völlig egal, wo das Fahrzeug steht. Steht es also in der Garage, und ein schlechtgelaunter Bullizist kommt vorbei, während man am Schrauben ist, kann er einem einen reindrücken. Ist tatsächlich auch schon einigen Leuten so passiert.
krippekratz hat geschrieben:jau, das frag ich mich auchhatte aber auch keine prbleme mit dem 10 jahre abgelaufenenen tüv meiner die ganze zeit angemeldet gewesenen emme... nur halt 2 mal löhnen für einmal tüv
Und wer sein Fahrzeug angemeldet läst und keinen Tüv mehr hat,aber es nicht im Öffentlichen Bewegt,was ist da Strafbar
fränky hat geschrieben:"Nur" MZ wäre nix für mich - i ess au net jedn Dag Spätlza
oder anders gesagt, ich will MZ fahren, muss es aber nicht.
forcker hat geschrieben:mh.
also mal zusammengefasst:
anscheinend haben andere Leute das selbe Problem und es gibt keinen Trick und keine allgemeingültige Lösung, außer 2 Mal zu zahlen.
Für eine Untersuchung ist das doch sicher unzulässig, oder?
forcker hat geschrieben:mh.
also mal zusammengefasst:
anscheinend haben andere Leute das selbe Problem und es gibt keinen Trick und keine allgemeingültige Lösung, außer 2 Mal zu zahlen.
Für eine Untersuchung ist das doch sicher unzulässig, oder?
samasaphan hat geschrieben:Nö, ist leider tatsächlich so, daß das Fahrzeug immer wenn es angemeldet ist, eine gültige TÜV-Plakette haben muß. Dabei ist es völlig egal, wo das Fahrzeug steht. Steht es also in der Garage, und ein schlechtgelaunter Bullizist kommt vorbei, während man am Schrauben ist, kann er einem einen reindrücken. Ist tatsächlich auch schon einigen Leuten so passiert.
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Ein Betreten des Grundstückes zur Entstempelung ist so nicht zulässig! Das Fahrzeug befindet sich nicht auf öffentlichen bzw. faktisch-öffentlichen Straßenland, eine gültige Plakette daher dann auch NICHT nötig. Beim Verlassen des Grundstückes sieht die Welt schon anders aus!
Ein unberechtigtes Betreten des Grundstückes wäre demzufolge Hausfriedensbruch! Bei mir betritt kein Sheriff das Grundstück zu solch gewagten Dingen und meinen Mitarbeitern untersage ich solchen Schwachsinn!!
Lorchen hat geschrieben:Dazu gab es in der Ausgabe 01/2006 einen Artikel in der "Oldtimer-Markt". Scannen und hochpumpen?
samasaphan hat geschrieben:Ein Betreten des Grundstückes zur Entstempelung ist so nicht zulässig! Das Fahrzeug befindet sich nicht auf öffentlichen bzw. faktisch-öffentlichen Straßenland, eine gültige Plakette daher dann auch NICHT nötig. Beim Verlassen des Grundstückes sieht die Welt schon anders aus!
Ein unberechtigtes Betreten des Grundstückes wäre demzufolge Hausfriedensbruch! Bei mir betritt kein Sheriff das Grundstück zu solch gewagten Dingen und meinen Mitarbeitern untersage ich solchen Schwachsinn!!
fränky hat geschrieben:"Nur" MZ wäre nix für mich - i ess au net jedn Dag Spätlza
oder anders gesagt, ich will MZ fahren, muss es aber nicht.
Richy hat geschrieben:samasaphan hat geschrieben:Ein Betreten des Grundstückes zur Entstempelung ist so nicht zulässig! Das Fahrzeug befindet sich nicht auf öffentlichen bzw. faktisch-öffentlichen Straßenland, eine gültige Plakette daher dann auch NICHT nötig. Beim Verlassen des Grundstückes sieht die Welt schon anders aus!
Siehe auf Seite eins, dort hab ich den ensprechenden Paragraphen hingetippselt. Das Fahrzeug muß eine gültige Plakette haben, egal wo es sich befindet.
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[.Ein unberechtigtes Betreten des Grundstückes wäre demzufolge Hausfriedensbruch! Bei mir betritt kein Sheriff das Grundstück zu solch gewagten Dingen und meinen Mitarbeitern untersage ich solchen Schwachsinn!!
Das ist klar, aber es reicht auch schon, wenn dein Mopped im Garten steht, und der besagte, schlechtgelaunte Sheriff/Ordnungsamtmitarbeiter kann vom Fußweg aus das Nummernschild erkennen. Dann hat er alles, was er braucht: Kennzeichen, Tüv-Plakette, und Landeswappen auf dem Kennzeichen, dazu braucht er dein Grundstück nicht zu betreten.
Auch wenn es unwahrscheinlich klingt, aber schlechtgelaunte Ordnungshüter und Denunzianten gibt es leider zuhauf in .de. Ich bin unter anderem in einem Motorrad-Offroadforum unterwegs, bei denen wird es mit dem TÜV-Termin ja manchmal auch nicht so genau genommen, und dann liest man eben von solchen Sachen.
Und es ist ja schließlich kein Problem, das Kennzeichen mit einem alten Lappen abzudecken oder ein Stück Panzertape drüberzupappen.
MfG,
Richard
samasaphan hat geschrieben:b]Das ist FALSCH [/b]- die StVZO spricht vom Verkehrsteilnehmer. Ein fahrzeug auf Privatgrundstück ohne faktisch-öffebtlicher Verkehrsfläche nimmt eben NICHT am Straßenverkehr (StrVk) teil. Eine HU-Pflicht besteht aber auch nur für Fzg die am StrVk teilnehmen. Demzufolge kannst Du auf Deine´m Grundstück auch Fzg ohne gültige Plakette stehen haben
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Der Polizeibeamte kann von der Straße aus sehen was er will - ein Betretungsrecht leitet sich nicht daraus ab. Keine OWi (Ordnungswidrigkeit) vorhanden, da keine Teilnahme am öff. StrVk - kein Betretungsrecht!! Wehrt sich der Bürger mit körperlicher Gewalt gegen die Handlung des PolBeamten, liegt auch kein Widerstand gg Vollstreckungsbeamte vor. Ohne rechtmäßige Amtshandlung kein Widerstand! (BGH-Urteil!!)
fränky hat geschrieben:"Nur" MZ wäre nix für mich - i ess au net jedn Dag Spätlza
oder anders gesagt, ich will MZ fahren, muss es aber nicht.
fränky hat geschrieben:"Nur" MZ wäre nix für mich - i ess au net jedn Dag Spätlza
oder anders gesagt, ich will MZ fahren, muss es aber nicht.
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