Hallo,
ich will auf nen 18er ETZ 250 Hinterrad nen grobstolligen Geländereifen in 4.00-18 legal aufziehen. Frage: unter Downloads ist ne Briefkopie mit Eintrag 4.00-18 Metzeler Block K. Gilt die Markenbindung noch bei Motorradreifen oder kann ich damit auch nen anderen Hersteller in dieser Größe verwenden? Muss auf dem Reifen die 4.00-18 stehen oder ist damit auch die umgerechnete Größe 120/90-18 erlaubt? Oder wäre es einfacher nen 3.50-18 zu nehmen, die dafür umgerechnete GRöße ist ja 100/100-18, 100/90-18 bzw. 110/80-18. Welche Größe wäre bei Gelände die bessere? TÜV muss sich das natürlich auch anschaun, aber dazu muss der Reifen drauf, eh ich was falsches kaufe frage ich lieber euch.
Ach so, soll in ne TS 250 mit ETZ 250 Schwinge gefahren werden.
DANKE!
Gruß
Thomas