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flotter 3er hat geschrieben:.... Sonder KFZ und die dürfen nicht von unberechtigetn Personen im normalen Strassenverkehr eingesetzt
flotter 3er hat geschrieben:Funkausrüstung - verboten (Fernmeldegesetz), Horn - verboten im normalen Straßenvekehr, Blaulichter ebenfalls (Verhüterlis drüber), Bettelbrett - in Funktion verboten. Regulierstab - im normalen Strassenverkehr verboten.
flotter 3er hat geschrieben:soweit mir bekannt ist, wird nix von dem für Privatpersonen eingetragen. Teile dürfen zwar z.T. dran sein, aber nicht funktionieren (z.B. Bettelbrett), oder abgedeckt (Blaulichter). Selbst wenn es aber eingetragen wäre, ist es z.B. beim Funkgerät lt. Fermeldegesetz verboten, das es funktioniert! Treffen sind wieder eine ganz andere Kiste - wenn du aber auf eigener Achse zu den Treffen fährst, gelten diese Bestimmungen. Der Tüv wird Dir auch nix eintragen, was im normalen Strassenverkehr nicht zugelassen ist - meiner jedenfalls nicht - und ich kenne den eigentlich ganz gut....
Andreas hat geschrieben: Wir wissen aber auch alle, dass der TÜV/Dekra nur dann einen Stempel klebt, wenn alles verbaute funktioniert, oder?! .
flotter 3er hat geschrieben: -wenn ich mir eine Antenne mit Fuchsschweanz an das Möp schraube, muß ich kein Radio dazu haben.
zweitaktkombinat hat geschrieben:Fogendes dazu: was ich noch habe:
Grundsätzlich haben nur Fahrzeuge die im Gesetz (Straßenverkehrszulassungsordnung) genannt werden ein Anrecht zum Führen von Blaulicht.
Die Benutzung blauer Rundumleuchten ist in Paragraph 52 StVZO geregelt.
Beim Anmelden eines Einsatzfahrzeuges sollte darauf geachtet werden, dass im Fahrzeugschein die Eintragung „Sonderkraftfahrzeug" vorgenommen wird.
Hängt alles sehr von deiner Zulassungsstelle ab, auf jeden Fall geht ohne Ausnahmegenehmigung in Verbindung mit entsprechenden Auflagen sehr wenig bis gar nichts. Blaulicht samt Sirene auf Privatfahrzeugen war mal, ist nicht mehr eintragungsfähig!!! Auch nicht mehr mit 07!!!
Ab 2007 neue FZV!
Einzige Ausnahme sin dFeuerwehrfahrzeuge mit H-Kennzeichen. Hier besteht die theoretische Möglicheit noch da Grauzone. Vorsaussetzung ist aber, dass das Fahrzeug so existiert hat.
Signalanlagen sind grundsätzlich zu demontieren.
Vor 2007 gab es Einzelentscheidung wie folgt:
Abweichend von den Vorschriften der StVZO: §19 Abs. 2a ( Betriebserlaubnis bleibt bestehen, obwohl der Träger des Fahrzeugs weder Bundespolizei noch Polizei ist). Im weiteren: § 49a Abs. 1, § 52 Abs. 3, § 55 Abs,3 StVZO. Bedingungen: Nachweis dass die Haftpflichtversicherung trotz Ausnahmegenehmigung weiter besteht, Freistellung von Schadensersatzansprüchen gegen das Bundesland XYZ, Blaulicht im öffentlichen Straßenverkehr blickdicht abdecken, Einsatzhorn außer Betrieb nehmen.
Aber es gibt "Regelungen":
Europarichtlinie ECR-R 48
Ausnahmegenehmigung nach §§ 70 StVZO
ECE-R 65
Hier mal Links:
http://rettungsoldtimer.de/
http://caar-ev.de/
http://www.feuerwehr-oldtimer.de/index.htm
http://www.oldtimer-info.de/
Mehr habe ich leider auch nicht mehr
Unterm Strich für Dein Vorhaben, ein Fahrzeug was so nie existiert hat = vergiss es.
Gruß
Alex
Andreas hat geschrieben:flotter 3er hat geschrieben: -wenn ich mir eine Antenne mit Fuchsschweanz an das Möp schraube, muß ich kein Radio dazu haben.
Und wenn ich mir eine ausziehbare Feuerwehr-Drehleiter mit oben angebrachten blauen Rundumlicht in den Schweinetrog bastel stört das auch niemanden, da es ja nicht funktionieren darf und ich zudem eine megagroße Socke drüber gestülpt habe?!
Das kann es doch nicht sein, oder?!
rmt hat geschrieben:Will sagen - laß sie Paragraphen schreiben - machs einfach oder lasses, hoffe aber nicht auf irgendeiner Absegnung von offizieller Seite.
zweitaktkombinat hat geschrieben: Dein Vorhaben hat es aber nie gegeben!!!
Andreas hat geschrieben:zweitaktkombinat hat geschrieben: Dein Vorhaben hat es aber nie gegeben!!!
Alles eine Sache der Überzeugung(sarbeit beim TÜVer und den zust. Sachbearbeitern).
Übrigens.....exakt solche 70er meinte ich.
Punkt 1 fehlt allerdings in "unserer" Version was die Sache vielleicht noch ein wenig vereinfacht.
zweitaktkombinat hat geschrieben:Mir ist auch noch was ganz anderes eingefallen, da hatten wir schonmal riesen Tamtam:
Da Du ja ein rotes Kreuz aufbingen möchtest. Es spielt keine Rolle was drumherum steht also DDR, oder sowas. Rotes Kreut ist ein internationales Hilfe-Zeichen, an das Pflichten gebunden sind! Natürlich nur sofern man sich im öffentlichen straßenverkehr bewegt, wa Du ja vorhast.
Simson Peti hat geschrieben:Erfahrungsgemäß ist die Zulassung solcher Fahrzeuge in den alten Bundesländer einfacher als in den neuen Bundesländern.
Ekki hat geschrieben: Im Gegenteil, wenn die anderen Verkehrsteilnehmer dadurch langsamer fahren würden, wäre das doch nur gut.
rmt hat geschrieben:...Der Tüv steckt wiederum in Sachen, die ihn mM nix angehen. Beispiel alter Ost-Seitenständer - war so und sollte eigentlich laut Bestandsschutz erlaubt sein (Einigungsvertrag), man bekommt aber trotzdem keinen Tüv...
Paule56 hat geschrieben:Bisher hatte ich noch keinen (außer staunenden Blick-) kontakt mit den "Kollegen"
Luzie hat geschrieben:originalsieht der andere auch aus nur das er automatisch einklappt
wer durch dieses ding schon mal ( wenn auch nur fast ) abgeflogen ist weis wovon ich rede.
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