Foren-Übersicht
Startseite
Aktuelle Zeit: 20. November 2025 08:46

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 13 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Gewährleistung ??
BeitragVerfasst: 2. März 2009 08:26 
Offline

Registriert: 27. Februar 2009 21:24
Beiträge: 17
Themen: 4
Wohnort: 04838 Eilenburg
Alter: 65
Hallo zusammen. Ich habe letzte Woche eine ETZ 150 gekauft. Laut Verkäufer alles i. o. und von Mängeln weiß er nichts. Ich habe auch eine Probefahrt gemacht - ohne Beanstandungen. Auf dem Kaufvertrag wurde vermerkt "gekauft wie besehen", sowie ..."unter Ausschluss einer Sachmängelhaftung." Also habe ich die Emme aufgeladen und mitgenommen. Am Wochenende bin ich nun mal ein bisschen übers Land gefahren und etwas belastet, die Gute. Ich habe dabei gemerkt, dass bei höherer Drehzahl und Belastung ab 5000 U/min die Kupplung rutscht. Bei der Probefahrt in der Stadt im Teillastbereich war das nicht feststellbar. Meine Frage: Ist der Verkäufer auch in diesem Fall aus der Haftung raus, denn letztendlich war der Mangel bereits beim Kauf vorhanden. Eine böse Absicht will ich ausdrücklich nicht unterstellen, ich schätze den Verkäufer als seriös ein. Sicher hat er, da er immer nur in der Stadt fährt, dies ebenfalls nicht bemerken können. Auch vom bestätigten Km-Stand her (18.000) war von einer verschlissenen Kupplung nicht auszugehen. Gleich noch eine Frage: Was kostet es ca. eine Kupplung für die ETZ 150 in der (Werkstatt instand zu setzen (Material + Arbeitszeit)? Für eine hilfreiche Antwort schon hiermit einmal herzlichen Dank.

_________________
mit besten Grüßen von Birgit


Fuhrpark: MZ ETZ 150 Bj. 1990

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gewährleistung ??
BeitragVerfasst: 2. März 2009 09:27 
Offline
------ Titel -------
Forum-Kalender-2011-Produzent

Registriert: 27. April 2007 14:29
Beiträge: 4219
Themen: 239
Bilder: 90
Wohnort: bei Rostock
Alter: 47

Skype:
adverso78
moin moin,

sollte es sich um einen reinen privatverkauf handeln hast du keinerlei garantie oder gewährleistungsansprüche so wie ich weiß... im kaufvertrag steht es ja auch drin und du hast es unterschrieben... Privat zu Privat ...

anders sieht es da bei Händlern aus... die haben gesetzlich eine gewährleistung zu geben meine ich...

zu der kupplung... dürfte nicht all zu viel kosten...

ne neue kupplung für die 150er kostet: knapp 40 euro bei ost2rad z.b.

http://www.ost2rad.de/product_info.php/info/p881_Reparatursatz-Kupplung-MZ-125---150.html

ich denke der wechsel dauert mit öl ablasen usw. max. 1h... und je nach werkstatt halöt den stundenlohn + die üblichen schmiermittel usw.... also so um die 100 euronen denke ich mal... kann ich aber nicht mit gewähr sagen

gruß maik

_________________
Rundlampenschweinchenliebhaber-Clubmitglied Nr 103


Kein Kraftstoff im Kraftstoffbehälter --> Kraftstoff auffüllen!


Fuhrpark: MZ 500 RS Blackstar Gespann
BK 350 Gespann
Trabi 601
Zero SR/F Elektrobike

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gewährleistung ??
BeitragVerfasst: 2. März 2009 10:11 
Offline
Benutzeravatar
------ Titel -------
Treffen Glesien Organisator

Registriert: 16. Februar 2006 21:00
Beiträge: 9915
Themen: 94
Bilder: 9
Wohnort: nordsachsen
Alter: 63
wechsel erstmal das öl - vielleicht packt die kupplung dann wieder richtig - drauf achten daß der kupplungszug spiel hat !

_________________
Partisanenrocker


Fuhrpark: Arctikcat 400 , Brixton Crossfire xs125 , TS250 Lastengespann

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gewährleistung ??
BeitragVerfasst: 3. März 2009 13:30 
Offline
Moderator
Benutzeravatar
------ Titel -------
Heiligenstadt 2009/2011 Organisator,
2015 Helfer
FBF-Papparazzo

Registriert: 17. Februar 2006 14:20
Beiträge: 14992
Artikel: 7
Themen: 158
Bilder: 26
Wohnort: 92348
knut hat geschrieben:
wechsel erstmal das öl !

Würd ich auch vorschlagen - bitte Getriebeöl GL 3 oder GL 4 nehmen, kein GL 5!
Es gibt verschiedene sehr gute, ich persönlich habe in meinen 2-Taktern gute Erfahrungen mit Castrol Manual EP 80 W gemacht, andere schwören auf Addinol.
Und es darf auch kein Molykote oder dergleichen als Zusatz ins Getriebeöl, sonst rutschts auch... :wink:
Gruß, Martin.

_________________
Liste der großen TS

Namenlos

Jeder hat ein Recht auf eine eigene Meinung, aber niemand hat ein Recht auf eigene Fakten. (Thomas Laschyk)

Mitglied der FBF


Fuhrpark: Silverstar
ES 250/2-Gespann
TS 250/1
GasGas TXT 200

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gewährleistung ??
BeitragVerfasst: 3. März 2009 13:37 
genau... ölwechsel bei fahrzeugen die man gebraucht kauft ist eigentlich obligatorisch. und dann würde ich wie schon gesagt wurde auch noch nach der kupplungseinstellung sehen. der hebel muß leichtes spiel haben!


Nach oben
  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gewährleistung ??
BeitragVerfasst: 3. März 2009 13:37 
Offline
Moderator
Benutzeravatar
------ Titel -------
RT-Spender
Forentherapeut
Acetylsalicylsäure Dealer

Registriert: 28. Februar 2006 13:53
Beiträge: 17282
Artikel: 2
Themen: 240
Bilder: 13
Wohnort: Gransee
Alter: 63
der Verkäufer ist definitiv raus aus der Haftung - sonst braucht man solche Verträge nicht. Du hast unterschrieben "gekauft wie gesehen" heißt, du hattest Gelegenheit dich mit dem Kaufobjekt umfassend vertraut zu machen. Wie weit du das wirklich getan hast ist dabei unerheblich. Rechtslage ist bei Privatverkauf da ganz eindeutig!

_________________
Gruß Frank


„Ich glaube, dass die Dummheit aufgehört hat, sich zu schämen“ Heidi Kastner
Danke an alle die nichts zum Thema zu sagen hatten und trotzdem nichts dazu geschrieben haben....
Wenn du tot bist, dann weißt du nicht dass du tot bist. Es ist nur schwer für die Anderen. Genauso ist es, wenn du blöd bist.

Präsident und Gründer des GKV - Granseer Krawattenträgervereins...


Fuhrpark: Viele....

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gewährleistung ??
BeitragVerfasst: 3. März 2009 13:56 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 1. Februar 2009 21:57
Beiträge: 103
Themen: 11
Wohnort: östlich von Berlin, MOL
Alter: 47
dieses "gekauft wie gesehen" ist heutzutage umsonst! Damit schützt sich der Verkäufer nicht vor irgendwelchen Gewährleistungsansprüchen.

"SACHMÄNGELHAFTUNG AUSGESCHLOSSEN", so muss es heißen.

Und sowas hatte er ja vermerkt!

_________________
Drosseln sind Vögel, und haben in Motoren absolut nix verloren!


Fuhrpark: ETZ 125

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gewährleistung ??
BeitragVerfasst: 3. März 2009 13:57 
Offline
Technischer Admin
Benutzeravatar
------ Titel -------
AmForumSchrauber
Mr. Kardan

Registriert: 9. März 2006 22:15
Beiträge: 18441
Artikel: 31
Themen: 597
Bilder: 831
Wohnort: Freiberg
Alter: 46
lol. bei allen mopeds, die ich bis jetzt gekauft habe wurde einfach nur ein dicker strich bei "Mängel" gemacht :D

naja zum teil konnte man die dinger auch nur zu zweit schieben

ansonsten sehe ich das wie frank. war das moped denn angemeldet?

wenn ja warum bist du da nicht gleich mal ne richtige runde gefahren?

_________________
Anleitung: Getriebe BK350 - Kardan BK350 - Falke Beiwagen - Ein Bericht
Segel: Blog: Segeln Steemit: Steemit
Windows: ReBoot - Linux: BeRoot!
Wichtige Links: Forumregeln, Netiquette, Knowledge Base, Galerie, Karte, Forumkeller


Fuhrpark: BK350 (10/1956) - ES250 (06/1961) - ETS250 (??/197?) - TS150 (irgendwann/1984) - Skoda Octativa Kombi 1.9Tdi 81kW @ 500Tkm (09/2001) - Pfährt: Moto Guzzi V35 II (11/81) Umbau auf 650ccm und 50PS - Silverstar Classic (03/1994)

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gewährleistung ??
BeitragVerfasst: 3. März 2009 17:06 
Offline
Ehemaliger
Benutzeravatar

Registriert: 10. November 2006 16:12
Beiträge: 5439
Artikel: 1
Themen: 106
Wohnort: Zauberwald
Alter: 47
Ganz so einfach ist das mit dem Ausschluß der Sachmangelhaftung aber nicht.
Zumindest beim Zeitpunkt des Verkaufs bekannte schwere Mängel dürfen nicht verschwiegen werden.
Eine Kupplung ist ein Verschleißteil, da wird es sowieso schwierig.

Entscheidend ist, wie der Verkäufer seine Ware angepriesen hat, bzw. welche Versprechungen er gemacht hat. Wenn er den technischen Zustand z.B. als 100% i.O. beschrieb, dann ist er nach meinem Ermessen haftbar. Sagte er lediglich, das KFZ wäre fahrbereit und keine Mängel bekannt, kann man wenig machen.
Es sei denn, man kann dem Verkäufer nachweisen, daß er Mängel arglistig verschwiegen hat.

In jedem Falle macht es keinen Sinn, sich hier rechtliche Schritte vorbehalten zu wollen - nicht bei dem Streitwert!

Was anderes ist es allerdings, freundlich nach Kulanz (=einen nachträglichen Preisnachlaß) zu fragen.
Und mit freundlich meine ich das Bewußtsein, daß die eigenen Ansprüche rein unverbindlichen Charakter tragen.



Ich würde übrigens auch erst mal einen Ölwechsel machen und die Kupplungsgrobeinstellung justieren und danach weitersehen.
Im übrigen ist der Belagwechsel ganz leicht und aus dem Stehgreif möchte ich sagen, man braucht auch keine Spezialwerkzeuge dazu.
Ich weiß allerdings nicht, wie man ohne Drehmomentschlüssel die richtige Vorspannung der Tellerfeder hinbekommt.

_________________
Viele Grüße,
Arne


Abendbrot - dein starker Partner, wenn's ums Sattwerden geht


Fuhrpark: .
ETZ 250
ETZ 150 im ewigen Aufbau

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gewährleistung ??
BeitragVerfasst: 3. März 2009 17:42 
Offline
Moderator
Benutzeravatar
------ Titel -------
RT-Spender
Forentherapeut
Acetylsalicylsäure Dealer

Registriert: 28. Februar 2006 13:53
Beiträge: 17282
Artikel: 2
Themen: 240
Bilder: 13
Wohnort: Gransee
Alter: 63
ETZploited hat geschrieben:
Was anderes ist es allerdings, freundlich nach Kulanz (=einen nachträglichen Preisnachlaß) zu fragen.
Und mit freundlich meine ich das Bewußtsein, daß die eigenen Ansprüche rein unverbindlichen Charakter tragen.
:zustimm:

_________________
Gruß Frank


„Ich glaube, dass die Dummheit aufgehört hat, sich zu schämen“ Heidi Kastner
Danke an alle die nichts zum Thema zu sagen hatten und trotzdem nichts dazu geschrieben haben....
Wenn du tot bist, dann weißt du nicht dass du tot bist. Es ist nur schwer für die Anderen. Genauso ist es, wenn du blöd bist.

Präsident und Gründer des GKV - Granseer Krawattenträgervereins...


Fuhrpark: Viele....

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gewährleistung ??
BeitragVerfasst: 3. März 2009 18:26 
Offline

Registriert: 22. Februar 2006 13:15
Beiträge: 21023
Themen: 187
Bilder: 0
ETZploited hat geschrieben:
Ich würde übrigens auch erst mal einen Ölwechsel machen und die Kupplungsgrobeinstellung justieren und danach weitersehen.
Im übrigen ist der Belagwechsel ganz leicht und aus dem Stehgreif möchte ich sagen, man braucht auch keine Spezialwerkzeuge dazu.
Ich weiß allerdings nicht, wie man ohne Drehmomentschlüssel die richtige Vorspannung der Tellerfeder hinbekommt.



locker aus dem handgelenk. was anderes sind 5Nm nämlich nicht ;)

_________________
Gruß
Christian


Fuhrpark: *

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gewährleistung ??
BeitragVerfasst: 3. März 2009 20:54 
Offline
Benutzeravatar
------ Titel -------
Mr. Räuchermann

Registriert: 26. März 2007 00:48
Beiträge: 8924
Themen: 130
Bilder: 35
Wohnort: Herleshausen
Alter: 37
Zur Rechtslage in Kurzform ( genaues darf man ja nicht ):

Gekauft wie gesehen stellt keinen vollständigen Gewährleistungsausschluss dar.
Erfasst werden dadurch lediglich Mängel die auch für den Laien mit durchschnittlichem Empfängerhorizont erfasst werden können ( Etwa Sitzbank gerissen ). Da fällt die Kupplung nicht drunter, da sie sich ja im inneren des Motors befindet und man nicht erwarten kann, dass man den Motor beim Kauf öffnet.

Auch die Formulierung "unter Ausschluss der Sachmängelgewährleistung" greift nur eingeschränkt, Grundsätzlich kann man ja im Zuge der Privatautonomie da reinschreiben was man will. Wird jedoch ein Mangel vorsätzlich ( mit wissen und wollen ) oder grob fahrlässig ( außer acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt im besonderen Maße ) verschwiegen, so greift der Ausschluss nicht. Problem wie immer die Beweislast.


So viel mal in aller Kürze dazu...

_________________
Bild
OT-Paragraphenreiter


Fuhrpark: Fuhrpark: ETS 150 Bj 72, ETZ 250A Bj 87, ETZ 250F Bj 86, BMW RnineT Urban G/S Bj 18

Standpark: EMW R 35/3, ES 250 Bj.59, ES 300 Bj. 63, ES 250/2 Gespann Bj 68, ES 250/2A Bj 72, TS 250 Gespann Bj 75, TS 125 Neckermann Bj. 78, ETZ 250 Bj. 84

verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gewährleistung ??
BeitragVerfasst: 3. März 2009 21:49 
Offline

Registriert: 27. Februar 2009 21:24
Beiträge: 17
Themen: 4
Wohnort: 04838 Eilenburg
Alter: 65
Hallo Zusammen,
vielen Dank für die durchweg guten und sachlichen Tipps von Euch in rechtlicher und technischer Hinsicht.
Ich schaffe die Emme morgen in eine MZ-Werkstatt und lasse mal nach der Kupplung sehen.
Vielleicht ist es ja doch nicht so schlimm.
Sobald ich einen Preis habe, wende ich mich mal höflich an den Verkäufer.

Tschüß und viele Grüße

Birgit

_________________
mit besten Grüßen von Birgit


Fuhrpark: MZ ETZ 150 Bj. 1990

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 13 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: RenéBAR und 23 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Impressum

Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de