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Aquaking hat geschrieben:Darf ich ohne Kennzeichen und TÜV zur Werkstatt fahren um den TÜV dort machen zu lassen oder ist das verboten ?
knut hat geschrieben:wenn du einen bestätigten tüv-termin hast und die versicherungsdoppelkarte mitführst,darfst du ohne kennzeichen auf direktem weg zum tüv und zur zulassungsstelle
die versicherung beginnt ja ab 0uhr des zulassungstages (sie endet auch erst 23.59 uhr wenn du mal abmeldest) fragt mich nicht nach paragraphen - erfahrungswerte 2x angehalten,2x fahrengelassen.....
knut hat geschrieben:wenn du einen bestätigten tüv-termin hast und die versicherungsdoppelkarte mitführst,darfst du ohne kennzeichen auf direktem weg zum tüv und zur zulassungsstelle
die versicherung beginnt ja ab 0uhr des zulassungstages (sie endet auch erst 23.59 uhr wenn du mal abmeldest) fragt mich nicht nach paragraphen - erfahrungswerte 2x angehalten,2x fahrengelassen.....
Der Bruder hat geschrieben:Unsere Zulassungstelle rückt erst ein Wunschkennzeichen bei der zulassung raus.
Wenn du das Kennzeichen vorher Prägen läst werden die richtig sauer
ETZ-Racer hat geschrieben:in Wirklichkeit geht das so:
mit den Papieren die vorhanden sind, sowie einer Doppelkarte zur Zulassungsstelle.
Dort wird das Fahrzeug bereits zugelassen und man bekommt das Kennzeichen zugeteilt, jedoch ohne Siegel.
Die Zulassungsstelle stelle eine Vorführbescheinigung aus, mit der man vom Standort des Fz. zum TÜV oder DEKRA fahren darf. Gültigkeit in der Regel 3 Werktage. Ebenfalls sind Fahrten zur Zulassungstelle mit dieer Bescheinigung zulässig.
Wenn der TÜVer seine Arbeit getan hat gibt es die Siegel - alles ist gut, oder aber der Kerl hatte soviel zu meckern, dann fährt man eben wieder schrauben und beschafft sich anschließend eben eine Bescheinigung solange bis es geklappt hat.
ETZ-Racer hat geschrieben:in Wirklichkeit geht das so:
mit den Papieren die vorhanden sind, sowie einer Doppelkarte zur Zulassungsstelle.
Dort wird das Fahrzeug bereits zugelassen und man bekommt das Kennzeichen zugeteilt, jedoch ohne Siegel.
Die Zulassungsstelle stelle eine Vorführbescheinigung aus, mit der man vom Standort des Fz. zum TÜV oder DEKRA fahren darf. Gültigkeit in der Regel 3 Werktage. Ebenfalls sind Fahrten zur Zulassungstelle mit dieer Bescheinigung zulässig.
Wenn der TÜVer seine Arbeit getan hat gibt es die Siegel - alles ist gut, oder aber der Kerl hatte soviel zu meckern, dann fährt man eben wieder schrauben und beschafft sich anschließend eben eine Bescheinigung solange bis es geklappt hat.
Fahren ohne Kennzeichen ist in Deutschland nicht gestattet, wer anderes behauptet sagt die Unwahrheit!!!
Hanseat hat geschrieben:ETZ-Racer hat geschrieben:in Wirklichkeit geht das so:
mit den Papieren die vorhanden sind, sowie einer Doppelkarte zur Zulassungsstelle.
Dort wird das Fahrzeug bereits zugelassen und man bekommt das Kennzeichen zugeteilt, jedoch ohne Siegel.
Die Zulassungsstelle stelle eine Vorführbescheinigung aus, mit der man vom Standort des Fz. zum TÜV oder DEKRA fahren darf. Gültigkeit in der Regel 3 Werktage. Ebenfalls sind Fahrten zur Zulassungstelle mit dieer Bescheinigung zulässig.
Wenn der TÜVer seine Arbeit getan hat gibt es die Siegel - alles ist gut, oder aber der Kerl hatte soviel zu meckern, dann fährt man eben wieder schrauben und beschafft sich anschließend eben eine Bescheinigung solange bis es geklappt hat.
So ist es bei Euch Ah ja.
Ein Fahrzeug ohne gültige HU kann aber lt. StVZO gar nicht zugelassen werden.
Der Bruder hat geschrieben:Unsere Zulassungstelle rückt erst ein Wunschkennzeichen bei der zulassung raus.
Wenn du das Kennzeichen vorher Prägen läst werden die richtig sauer
Luzie hat geschrieben:unser schilderpræger hat erst amtliche kennzeichen geprægt wenn er einen zettel vom amt hatteDer Bruder hat geschrieben:Unsere Zulassungstelle rückt erst ein Wunschkennzeichen bei der zulassung raus.
Wenn du das Kennzeichen vorher Prägen läst werden die richtig sauer
lorenz1808 hat geschrieben:Ansonsten ist es ja auch zulässig sein Fahrzeug nach der Abmeldung auf direktem Weg (am selben Tag) zu seinem endgültigen Bestimmungsort zu überfahren (max. im eigenen Kreis bzw. im direkt angrenzenden Nachbarkreis).
das Zauberwort heißt Vorführbescheinigung die entsprechende Verwaltungsvorschrift ist bundesweit gültig. Wenn es der Schreibstubenhengst nicht kennt, soll er sich halt kundig machen!lorenz1808 hat geschrieben:Unsere Zulassungsbehörde sagte zwar auch mal man darf am Tag der Zulassung von Zuhause aus auf direkten Weg zur Dekra und danach zur Zulassungsbehörde, aber habe es noch nie gemacht.
...
das ist eine ganz andere Baustelle, denn das Fahrzeug ist nach dem "Verwaltungsakt" weiterhin zuzuordnen und vorallem versichert, denn diese endet erst um Mitternacht.lorenz1808 hat geschrieben:Ansonsten ist es ja auch zulässig sein Fahrzeug nach der Abmeldung auf direktem Weg (am selben Tag) zu seinem endgültigen Bestimmungsort zu überfahren (max. im eigenen Kreis bzw. im direkt angrenzenden Nachbarkreis)....
Ralle hat geschrieben:Ich fahr morgen mit dem roten Händlerkennzeichen vom Kumpel, das ist die preiswerteste Alternative wenn man keine Papiere hat und Leute kennt
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