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Antidote hat geschrieben:Moin Leutz,
kennt noch jemand diese Sonderregelung in Sachsen, bei der man auch mit 125er Schein eine 150er fahren durfte? Gab es so 1995 / 1996???
TS-Jens hat geschrieben:Das einzige was ich mir vorstellen könnte, wäre dass ein 16 Jähriger der 1990 in der DDR seinen A Schein gemacht hat, 150er fahren durfte obwohl er noch nicht 18 war (was er ja in der BRD dafür hätte sein müssen).
Alles andere ergäbe nicht wirklich sinn. Warum sollten zb. 1b Führerscheininhaber 150er fahren dürfen? Und dann nur in der ehem. DDR wo kein Mensch einen 1b Schein hatte?
Norbert hat geschrieben:TS-Jens hat geschrieben:Das einzige was ich mir vorstellen könnte, wäre dass ein 16 Jähriger der 1990 in der DDR seinen A Schein gemacht hat, 150er fahren durfte obwohl er noch nicht 18 war (was er ja in der BRD dafür hätte sein müssen).
Alles andere ergäbe nicht wirklich sinn. Warum sollten zb. 1b Führerscheininhaber 150er fahren dürfen? Und dann nur in der ehem. DDR wo kein Mensch einen 1b Schein hatte?
Autofahrer die vor dem 1.4.1980 den PKW Führerschein gemacht haben und keine Moppedpappe hatten?
Antidote hat geschrieben:Im Internet findest du keine Infos dazu, 1995 war das Internet noch nicht so verbreitet wie heute. Hab auch schon Zeitungsarchive durchwühlt, aber nix brauchbares gefunden...
Antidote hat geschrieben:...kennt noch jemand diese Sonderregelung in Sachsen, bei der man auch mit 125er Schein eine 150er fahren durfte? Gab es so 1995 / 1996???
knut hat geschrieben:auch ein motorradführerschein kostet heutzutage richtig geld - was mancher vielleicht nicht einfach so übrig hat....
Antidote hat geschrieben:Bei welcher Zulassungsbescheinigung? Die Papiere, also Brief / Schein???
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