
Hat jemand von Euch ein Leichtkraftrad- Kennzeichen (255 mm x 130 mm) mit 2 Buchtsaben und 4 Zahlen,
also z.B. XY1234, in der unteren Reihe, oder gibt es das nicht?
Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com
Moderator: Moderatoren
motorradfahrerwill hat geschrieben:Soweit ich weiß gibts bei Kraftradkennzeichen max. 7 Stellen auf dem Schild (Autos max. 8 ).
Das angefragte Muster geht also nur bei Einzelbuchstaben vorn (z.B. B, K, M oder D ).
Deshalb werden bei den Zulassungstellen mit 2 und 3 Buchstaben meistens die 2.Einzelbuchstaben und 1bzw.2stellige Zahlen für Kräder "reserviert".
MfG Kurt
Da wird es auf jedem Blech eng und wäre Saison damit überhaupt realisierbar. Vermutlich eher nicht.
mein wunschkennzeichen wird hoffentlich: SG-MZ 2501
Jetzt seit einem Jahr in Siegburg :
Bild
Ich kriege wie gesagt immer noch das kotzen wenn ich das sehe und mir ist jeglicher Spaß auf eine weitere Zulassung vergangen.
Ralle hat geschrieben:Jetzt seit einem Jahr in Siegburg :
Bild
Ich kriege wie gesagt immer noch das kotzen wenn ich das sehe und mir ist jeglicher Spaß auf eine weitere Zulassung vergangen.
Sche..., was´n dat, da sollte man direkt mal nachfragen ob man die Werbefläche vermieten darf. Mein Beileid hast du.
Patrick Christian hat geschrieben:Ich kriege wie gesagt immer noch das kotzen wenn ich das sehe und mir ist jeglicher Spaß auf eine weitere Zulassung vergangen.
motorradfahrerwill hat geschrieben:Soweit ich weiß gibts bei Kraftradkennzeichen max. 7 Stellen auf dem Schild (Autos max. 8 ).
Das angefragte Muster geht also nur bei Einzelbuchstaben vorn (z.B. B, K, M oder D ).
Deshalb werden bei den Zulassungstellen mit 2 und 3 Buchstaben meistens die 2.Einzelbuchstaben und 1bzw.2stellige Zahlen für Kräder "reserviert".
MfG Kurt
lorenz1808 hat geschrieben:Stimmt nicht. Ich hätte, wenn ich das etwas größere L-Kradschild genommen hätte und auf die Saison verzichtet hätte, folgende Kombination erhalten können: OHV - TS 150 und das sind, wenn ich richtig zähle, 8 Kennungen.
Hanseat hat geschrieben: @ lorenz1808: Nur wegen der Saison und der paar gesparten Euros hast Du auf dieses tolle Kennzeichen verzichtet
Patrick Christian hat geschrieben:Ich kotze schon seit Monaten wenn ich mein Motorrad sehe:
8 Jahre lang sah es so aus:
Vom TÜV mangels Ausleuchtung auch Eingetragen.
Jetzt seit einem Jahr in Siegburg :
Ich kriege wie gesagt immer noch das kotzen wenn ich das sehe und mir ist jeglicher Spaß auf eine weitere Zulassung vergangen.
Gruß
Patrick
motorradfahrerwill hat geschrieben:Bei dem Schild ist aber auch nicht viel mit rumschnibbeln.![]()
MfG Kurt
andilescu hat geschrieben:Hanseat hat geschrieben:das ist eben nur bei kurzen Kombinationen möglich
Also hier hätte wohl mindestens noch ein weiteres Zeichen in der Kombination Platz gehabt, ohne dass der Zulassungsstempel hätte nach oben weichen müssen.
Unpassend finde ich vor allem die riesige Rückleuchte über dem kleinen Kennzeichen.
Stets gute Heimkehr,
Andreas
lorenz1808 hat geschrieben:Der Platz hinter der 82 ist schon vegeben und zwar durch die Saisonangabe.
Man hat mir die Saison ("verbotenerweise" - sollte bei L-Kradschilder eigentlich immer ganz rechts unten stehen) genau hinter der 82 geprägt um so weitere 15 mm am Kennzeichen zu sparen.
So hab ich statt 255 mm breite nur 240 mm.
Hier mal ein besseres Bild vom KZ.
andilescu hat geschrieben:Perfekt. Aber das große Rücklicht ...
Stets gute Heimkehr,
Andreas
lorenz1808 hat geschrieben:Stimmt nicht. Ich hätte, wenn ich das etwas größere L-Kradschild genommen hätte und auf die Saison verzichtet hätte, folgende Kombination erhalten können: OHV - TS 150 und das sind, wenn ich richtig zähle, 8 Kennungen.
Hanseat hat geschrieben:lorenz1808 hat geschrieben:Stimmt nicht. Ich hätte, wenn ich das etwas größere L-Kradschild genommen hätte und auf die Saison verzichtet hätte, folgende Kombination erhalten können: OHV - TS 150 und das sind, wenn ich richtig zähle, 8 Kennungen.
Lt. Anlage 4 zur FZV sind übrigens auch 8 Kennungen plus Saisonzeitraum möglich.
Hanseat hat geschrieben:...Damals bemühte man sich nicht einmal, sie schmaler zu prägen (und niemand störte sich daran)....
Luzie hat geschrieben: dafuer wird heute kohle fuer sondergenehmigungen und und und ausgegeben und dann wieder gequakt das alles so teuer ist.![]()
Luzie hat geschrieben: da kennt pløtzlich jeder die gesetzestexte und vorschriften, manche wollen sogar den Einheitsvertragich nenn ihn weiterhin ... kennen aber bei verkehrsverstøssen heist es wieder abzocke, wegelagerei...
Patrick Christian hat geschrieben:Ich kotze schon seit Monaten wenn ich mein Motorrad sehe:
8 Jahre lang sah es so aus:
Vom TÜV mangels Ausleuchtung auch Eingetragen.
Jetzt seit einem Jahr in Siegburg :
Ich kriege wie gesagt immer noch das kotzen wenn ich das sehe und mir ist jeglicher Spaß auf eine weitere Zulassung vergangen.
Gruß
Patrick
ES-Rischi hat geschrieben:Laut Einigungsvertrag haben alle DDR zugelassenen Fahrzeuge das Recht in den neuen Bundesländern ein kleines Nummernschild zu bekommen.(§62)
Emmy66 hat geschrieben:... nach ca 20 Minuten lebhafter Diskussion ...
Luzie hat geschrieben:Emmy66 hat geschrieben:... nach ca 20 Minuten lebhafter Diskussion ...
nu weis ich warum auf den zulassungstellen die wartezeit høher ist wie auf dem arbeitsamtich konnte das nie nachvollziehen weil ich immer nach 10 minuten wieder raus war, exklusiv der zeit beim schilderpræger
Emmy66 hat geschrieben:... nach ca 20 Minuten lebhafter Diskussion ...
Emmy66 hat geschrieben:... Und ich bin kein ewig Debatierender Querredner.......
Ralle hat geschrieben:Über diese Problematik habe ich letztens mit dem Amtsleiter unserer Zulasungsstelle gesprochen. Schlagt mich nicht wenn ich jetzt den Falschen Begriff verwende, bin kein Rechtsverdreher, aber er meinte die Nummernschild- Geschichte wäre damals eine Richtlinie, gewesen und eben diese müssen nach einem bestimmten Zeitraum verlängert werden. Genau das ist aber von offizieller Seite nicht geschehen. Damit sind Ämter nicht mehr daran gebunden diese Vorgabe auch umzusetzen und es liegt im Ermessen der Zulassungsstelle ob man noch danach verfährt und kleine Kennzeichn ausgibt oder nicht...
stæff_hahn hat geschrieben:
Gib doch bitte eine Quelle dazu an!!!
ränng-däng-däng hat geschrieben:...in Dresden kein Problem. Der Zulassungsleiter hatte früher selber eine MZ. Zusammen mit der Dekra hat es keine 20 min gedauert. So muss es sein!
Gruß Ingo
andilescu hat geschrieben:...Meiner Erfahrung nach hilft vor allem ein freundliches Auftreten. Belehrungen über die Paragraphenwelt kommen beim Gegenüber schlecht an....
Anlage II Kap XI B III Anlage II Kapitel XI Sachgebiet B - Straßenverkehr Abschnitt III hat geschrieben:
Punkt 5. Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung - StVZO - vom 26. November 1981 (GBl. I 1982 Nr. 1 S. 6)
mit folgenden Maßgaben:
a) Die Bestimmungen über Kennzeichen, Zulassungsscheine und Fahrzeugbriefe gelten bis zum 31. Dezember 1993.
b) Die Bestimmungen zur Verlängerung von bereits erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnissen gelten bis zum 31. Dezember 1991.
c) Die Bestimmungen zur Genehmigung von Nachträgen zu bereits erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnissen gelten bis zum Ablauf der Gültigkeit der jeweiligen Betriebserlaubnis, längstens jedoch bis 30. Juni 1994, fort.
6. Erste Durchführungsbestimmung zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - vom 29. März 1982 (GBl. I Nr. 17 S. 355) mit folgender Maßgabe:
Die sich auf Kennzeichen, Zulassungsscheine und Fahrzeugbriefe erstreckenden Vorschriften gelten bis zum 31. Dezember 1993 fort.
Ralle hat geschrieben:Hab gerade mal in Anlage II des Einigungsvertrages geschmökert und fogendes gefunden:Anlage II Kap XI B III Anlage II Kapitel XI Sachgebiet B - Straßenverkehr Abschnitt III hat geschrieben:
Punkt 5. Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung - StVZO - vom 26. November 1981 (GBl. I 1982 Nr. 1 S. 6)
mit folgenden Maßgaben:
a) Die Bestimmungen über Kennzeichen, Zulassungsscheine und Fahrzeugbriefe gelten bis zum 31. Dezember 1993.
b) Die Bestimmungen zur Verlängerung von bereits erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnissen gelten bis zum 31. Dezember 1991.
c) Die Bestimmungen zur Genehmigung von Nachträgen zu bereits erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnissen gelten bis zum Ablauf der Gültigkeit der jeweiligen Betriebserlaubnis, längstens jedoch bis 30. Juni 1994, fort.
6. Erste Durchführungsbestimmung zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - vom 29. März 1982 (GBl. I Nr. 17 S. 355) mit folgender Maßgabe:
Die sich auf Kennzeichen, Zulassungsscheine und Fahrzeugbriefe erstreckenden Vorschriften gelten bis zum 31. Dezember 1993 fort.
Keine Ahnung wie das zu berwerten ist, könnte aber sein das es Auswirkungen auf die in Anlage I gemachten Aussagen hat
Bisher wurde mir jedenfalls ein kleines Kennzeichen für die TS versprochen, mal sehen ob ich am Tag X wirklich eins bekomme
Ok, klingt überzeugendeMVau hat geschrieben:Es hat aber nichts mit den weiterhin gültigen Typscheinen zu tun. Sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Luzie hat geschrieben:eine "neckermann"-mz hatte doch schon immer ein grossen kennzeichen was war an der anders
JanG hat geschrieben:Luzie hat geschrieben:eine "neckermann"-mz hatte doch schon immer ein grossen kennzeichen was war an der anders
Der Fahrzeugbrief
Mitglieder in diesem Forum: thomsen61, Trabant_601L und 13 Gäste