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guzzimk hat geschrieben:Hallo Alle,
wie kann ich bei meiner TS 250 von 1975 ein kleines/kleineres Kennzeichen bekommen,
guzzimk hat geschrieben:wie kann ich bei meiner TS 250 von 1975 ein kleines/kleineres Kennzeichen bekommen, möchte Sie jetzt nach TÜV-Vollabnahme zulassen.
guzzimk hat geschrieben:P.S.: Is ein Bing-Vergaser empfehlenswert ?
mueboe hat geschrieben:Oh, ein "kleines Kennzeichen" Fred.
Die SuFu ist Dein Freund.
guzzimk hat geschrieben:Hallo, vielen Dank an Alle die mir geantwortet haben !!
Leider wohne ich im Bezirk einer der schlechtesten Zulassungsstellen in Hessen/Deutschland (OF-Land)
mueboe hat geschrieben:..........Die SuFu ist Dein Freund...........
mueboe hat geschrieben:In Erfurt kannst eins bekommen, wenn:
- 6V Anlage drin
- Dekra oder TÜV bestätigt, dass Du eins haben musst wegen sonst scheisse Licht auf Kennzeichen
- das Gutachten nicht älter als 18 Monate ist
- sich der Zulussungsstellentyp davon überzeigt hat, dass der TÜV/DEKRA die Wahrheit gesagt hat und tatsächlich scheisse Licht auf Kennzeichen
- du 50 Euro für ne Ausnahmegenehmigung abdrückst
mueboe hat geschrieben:Ich habs bei meiner Camilla versucht und es scheiterte daran, dass mein Gutachten älter als 18 Monate war.
guzzimk hat geschrieben:Hallo, vielen Dank an Alle die mir geantwortet haben !!
Leider wohne ich im Bezirk einer der schlechtesten Zulassungsstellen in Hessen/Deutschland (OF-Land), hier wurde das Super-Kuchenblech erfunden. In meinem alten Bezirk DA-Land konnte man noch mit den Leuten reden, hier wird man gnadenlos abgefertigt-für meine A65 (von 1965) konnte ich nach zähem Ringen und Wunschkennzeichenkosten ("Wir haben Kenzeichenmangel") ein 22x22cm-Schild erreichen, was aber schon eine große Ausnahme bedeutet !
Trotzdem Danke und Grüße insbesondere nach Darmstadt (wo ich täglich arbeiten muß))
Markus
TS Martin hat geschrieben:AA 11 als Bsp. ist in Engschrift locker 20 x 20 auch drinne.
mueboe hat geschrieben:TS Martin hat geschrieben:AA 11 als Bsp. ist in Engschrift locker 20 x 20 auch drinne.
Eigentlich wollte ich zu den kleinen Kennzeichen nix mehr beitragen, aber hier muss ich einschreiten.
Martin, ich weiss nicht, wann Du deine HuFu zugelassen hast, aber seit Anfang des Jahres (März glaub ich) gilt eine neue Zulassungsverordnung, die die verkleinerten Zweireihigen Kennzeichen nur noch Leichtkrafträdern und landwirtschaftlichen Fahrzeugen zuweisst.
Alles andere ist nur über Wohlwollen (unter Umgehung der Gesetze und Normen (ohne Wertung)) möglich oder eben mit Ausnahmegenehmigungen, die sich die Ämter bezahlen lassen.
Und gerade Engschrift ist etwas, was die Damen und Herren vom Amt nur im extremsten Ausnahmefall vergeben.
Ein Beispiel wäre irgend ein Amischlitten mit kleinem Nummernschildausschnitt. Aber selbst da ist die Wahrscheinlichkeit in Erfurt höher ein Motorradschild zu bekommen (also EF-?? X) als dass man ein Autoschild (also EF-?? xx oder EF-?? xxx) in Engschrift genehmigt.
eMVau hat geschrieben:Der Dreh- und Angelpunkt ist der Einigungsvertrag (meistens als Einheitsvertrag bezeichnet). Dort steht, dass im Beitrittsgebiet erstmal in Verkehr gekommene Fahrzeuge weiterhin nach den damaligen Vorschriften zugelassen werden. Die KTA (für MZ in Dresden) hat die Typscheine ausgestellt und bestätigt, daß sie im Einklang mit der damaligen STVO der DDR sind. Die STVO schrieb eben diese Kennzeichen der kleinen Größe vor. Somit besteht vorsichtig gesagt rechtlich sogar ein Anspruch auf die kleinen Kennzeichen, wenn das Fahrzeug im Beitrittsgebiet erstmals zugelassen worden ist, und auch wieder dort zugelassen werden soll (Neue BL). Dies trifft nicht nur für Motorräder sondern auch für PKW und LKW mit Ausnahme der Sonder-Kfz (Armee VoPo) zu, da diese nicht im Einigungsvertrag erwähnt werden.
Ich zitiere:
Einigungsvertrag Anlage I Kap XI B III Anlage I Kapitel XI
Sachgebiet B - Straßenverkehr
Abschnitt III
und dort Abs. 2 Nr. 23 und 25:
"(23) Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die auf Grund solcher Betriebserlaubnisse hergestellten Fahrzeuge bis 30. Juni 1994 erstmals in den Verkehr gebracht werden.
(25) Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Einzelbetriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die betreffenden Fahrzeuge bis spätestens 31. Dezember 1991 erstmals in den Verkehr gebracht werden."
Weiterhin ist eine Eintragung der unzureichenden Ausleuchtung aufgrund 6V-Technik hilfreich. Immerhin waren die ersten Kennzeichen aufgrund des Lichtkegels auch in den Ecken abgeschrägt.
Ich würde mich diekt an die zuständige Landesbehörde wenden, mit o.g. Hinweis. Das es in Brandenburg so (siehe LBV) gehandhabt wird liegt nach meinem Kenntnisstand an eben diesem Einigungsvertrag.
Letzlich ist meine ES ´64 im April diesen Jahres in Mecklenburg Vorpommern zugelassen worden, mit dem kleinen Kennzeichen.
LG MV
Sven Witzel hat geschrieben:
HEF ( in Hessisch Nordost) fängt unter 24 nicht an zu arbeiten !
guzzimk hat geschrieben:Hallo Alle,
leider habe ich heute ein 24cm breites Schild bekommen, und dies war noch ein deutliches Entgegenkommen der Sachbearbeiterin, da haben sich filmreife Szenen abgespielt ("25cm ist bei uns vorgeschrieben!"), meine Zahlenkombi war auch nicht schuld (IK-81), na ja, hauptsache sie ist jetzt zugelassen.
Danke und Grüße
Markus
frankybln hat geschrieben:sofern du eine 6V E-Anlage hast, versuchs mal mit § 10 Abs 6 Satz 2 FZV. da steht sinngemäß drin, das das kennzeichen aus 20 m entfernung gut lesbar sein muss. das dürfte mit 6V und großem kennzeichen kaum zu schaffen sein.
ihre eigenen gesetze könne sie ja nicht ausserkraft setzen.
eMVau hat geschrieben: Edit: Übrigens war das Nationalitätskennzeichen der DDR bis 29.März 1982 das (D), erst ab dann galt das (DDR)....nur mal so am Rande.
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