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Alex hat geschrieben:125er sind pauschal steuerbefreit.
P-J hat geschrieben:Das ist das Merkwürdige,fast willkürliche vom Amt. Kalle´s DKW RT125 kostet Steuer, Cris´s MZ Rt125 Keine. Beider sind als Kraftrad im selben Kreis angemeldet. Deshalb habe ich auch gefragt. Ich hoffe das ich die TS passend hinbekomme. Die Zulassungsstelle kennt mich schon als Störenfried. Und der Kampf beginnt aufs Neue.
ETZChris hat geschrieben:so und nun ich noch:
ETZ150, 123ccm, 8KW und "kraftrad, leichtkraftrad"
und ich hab nen brief und zahl keine steuern.
ist die verwirrung nun komplett???
henrik5 hat geschrieben:ETZChris hat geschrieben:so und nun ich noch:
ETZ150, 123ccm, 8KW und "kraftrad, leichtkraftrad"
und ich hab nen brief und zahl keine steuern.
ist die verwirrung nun komplett???
Sei lieber still. Sonst fordern die nach.
ETZChris hat geschrieben: so und nun ich noch:
ETZ150, 123ccm, 8KW und "kraftrad, leichtkraftrad"
und ich hab nen brief und zahl keine steuern.
ist die verwirrung nun komplett???
TS Martin hat geschrieben:... bbH ...
http://www.motorradonline.de hat geschrieben:Motorrad oder Leichtkraftrad?
Seit dem 1. März 1996 heißen 125er bis maximal 15 PS, egal ob alt oder neu, Leichtkrafträder beziehungsweise Leichtkraftroller. Diese Fahrzeuggattung hat keinen Fahrzeugbrief, sondern nur eine Betriebserlaubnis und ist damit steuerfrei. Groß ist die Steuerersparnis allerdings nicht - gerade mal 18 Mark sind’s.Wenn die 125er bereits vor dem 1. März 1996 zugelassen war, hat der Halter noch die freie Wahl, ob er eine Einstufung als Motorrad oder Leichtkraftrad wünscht. Und das ist nicht ganz unwichtig. Für die Zulassung als Motorrad sprechen die meist niedrigeren Versicherungstarife: Die Haftpflicht kostet in der Klasse bis 17 PS in der Regel weniger als 150 Mark pro Jahr (bei 100 Prozent Schadenfreiheitsrabatt). Bei den Leichtkrafträdern (bis 15 PS) reicht die Tarifskala von rund 120 Mark bis immerhin rund 750 Mark pro Jahr - nachzulesen im Vergleich der Leichtkraftrad-Versicherungstarife in MOTORRAD 5/1997. Manche Versicherer gewähren Fahrern, die über 25 Jahre alt sind, Sonderrabatte, andere stufen Leichtkraftroller günstiger als Leichtkrafträder ein - hier lohnt also ein penibler Vergleich der Versicherungsbedingungen. Auch wenn sich die Wahl bei der Zulassung zwischen Motorrad und Leichtkraftrad scheinbar noch nicht bis zu allen Prüfstellen und Zulassungsbehörden herumgesprochen hat, im Verkehrsblatt 6/1996, herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, stand auf Seite 165 zu lesen: »Motorisierte Zweiräder bis 125 cm³ und 11 kW (aber mehr als 80 cm³ oder mehr als 80 km/h), die nach altem Recht als Krafträder der Klasse 1a einzuordnen waren, fallen nunmehr in die Klasse 1b und können mit einer Fahrerlaubnis dieser Klasse zugeführt werden, selbst wenn sie als Krafträder zugelassen sind.« Diese Wahlmöglichkeit entfällt bei den 125ern, die erst nach diesem Stichtag in den Verkehr gekommen sind: Sie gelten ohne Wenn und Aber als Leichtkrafträder.Die armen 16jährigen müssen übrigens mit meist rund 1000 Mark bei der Versicherung deutlich mehr auf den Tisch blättern. Apropos 16jährige: Auf 80 km/h gedrosselte 125er erhalten ein kleines Kennzeichen, die offenen Leichtkrafträder ein normal großes, alle zwei Jahre zum TÜV müssen beide Varianten.
P-J hat geschrieben:Das sind Agumente. Und wieder werde ich siegreich sein!
ETZChris hat geschrieben:so und nun ich noch:
ETZ150, 123ccm, 8KW und "kraftrad, leichtkraftrad"
und ich hab nen brief und zahl keine steuern.
ist die verwirrung nun komplett???
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