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BeitragVerfasst: 17. November 2009 20:16 
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....denn das kann ins Auge gehen, wenn das Auge des Gesetzes der Sache kundig wird, habe ich grad eben in Oldtimer-Info.de gefunden aber lest selbst:



OLG CELLE vom 15.10.2009, (Az.:32 SS 113/09)
Erfüllung des objektiven Tatbestandes des § 326 I Nr.4 a StGB durch Schenkung eines fahrunfähigen Kfz an Privaten zum Ausschlachten

Das Verschenken eines nicht mehr fahrbereiten Altfahrzeuges an eine Privatperson zum Zweck des Ausschlachtens erfüllt den objektiven
Tatbestand des § 326 I Nr.4a StGB.(Text siehe unten)

Aus den Gründen:
...Gemäss § 4 Altfahrzeugeverordnung ist jeder, der sich eines Fahrzeuges entledigen will, verpflichtet, dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen. Dieser Verpflichtung ist die Angeklagte nicht nachgekommen. Es gibt keine Hinweise dafür, dass der unbekannt gebliebene Abnehmer einen solchen Betrieb führte. Durch die Übergabe ihres Fahrzeuges zum Ausschlachten an diesen Abnehmer hat die Angekl. das nicht mehr fahrbereite Altfahrzeug der vorgeschriebenen Abfallentsorgung entzogen und es "sonst beseitigt". Dadurch entstand die konkrete Gefahr eines unkontrollierten Freisetzens der umweltgefährdenden Stoffe, die sich noch in dem Fahrzeug befanden...).

____________________________________________________________
§326 StGB (Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen)
(1) Wer unbefugt Abfälle, die 1. Gifte oder Erreger von auf Menschen oder Tiere übertragbaren gemeingefährlichen Krankheiten enthalten oder hervorbringen können,

2. für den Menschen krebserzeugend, fruchtschädigend oder erbgutverändernd sind,

3. explosionsgefährlich, selbstentzündlich oder nicht nur geringfügig radioaktiv sind oder

4. nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind,
a) nachhaltig ein Gewässer, die Luft oder den Boden zu verunreinigen oder sonst nachteilig zu verändern oder

b) einen Bestand von Tieren oder Pflanzen zu gefährden,außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage oder unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren behandelt, lagert, ablagert, abläßt oder sonst beseitigt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.____________________________________________________________

Also lieber zum symbolischen Preis verkaufen (bzw. ankaufen.

Soweit der Text, ob ein Motorrad nun unter die Altfahrzeugverordnung fällt, oder ein findiges Organ der Ordnungsmacht das Ding als fälschlich entsorgten Abfall ansieht, irgendwie kann man in die Mühlen des Gesetzes geraten.

Gruß
Willy


Fuhrpark: Tretroller

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BeitragVerfasst: 17. November 2009 20:25 
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Das ist ja wohl typisch Deutschland wieder.

Verkaufen darf ich, aber verschenken ... ich fass mir an den Kopf.


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BeitragVerfasst: 17. November 2009 20:27 
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TS Martin hat geschrieben:
Das ist ja wohl typisch Deutschland wieder.

Verkaufen darf ich, aber verschenken ... ich fass mir an den Kopf.


So eng darf man das nicht sehen.
Teile des Urteil zu veröffentlichen reisst alles aus dem Zusammenhang.
Einfach mal das Urteil lesen und die Geschichte, die dahinter steht.

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XJ 600s Diversion - nix für Weicheier
Hin und wieder muss man dem Schicksal ein Angebot machen...
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"Camilla": MZ TS 250/1 Baujahr 1980 mit SE Baujahr 1967 - verkauft
ohne Namen: MZ TS 150 Baujahr kA steht im den Papieren und die liegen in der Garage - verkauft
"Christel von der Post": MZ ES 150/1 Baujahr 1975 - verkauft
"Teilehaufen": MZ ES 250/2 Baujahr 1968 - verkauft
"Mirinda" ES/2 Gespann mit Superelastik Bj. 1969 zu verkaufen
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BeitragVerfasst: 17. November 2009 20:43 
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BeitragVerfasst: 17. November 2009 20:48 
TS Martin hat geschrieben:
Das ist ja wohl typisch Deutschland wieder.

Verkaufen darf ich, aber verschenken ... ich fass mir an den Kopf.

Wenn Du einen Schenkungsvertrag (besser noch einen Kaufvertrag über einen Euro) machst und dabei natürlich die Käuferdaten festhältst, hast Du anschließend keine Probleme.
Das hat übrigens nichts mit "typisch Deutschland" zu tun, sondern dürfte in anderen zivilisierten Ländern kaum anders gehandhabt werden.

Gruß, Carsten


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BeitragVerfasst: 17. November 2009 20:51 
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Ich könnt da jetzt mal noch mehr dazu schreiben, aber ich lass es sein.

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BeitragVerfasst: 17. November 2009 20:52 
mueboe hat geschrieben:
Ich könnt da jetzt mal noch mehr dazu schreiben, aber ich lass es sein.

Das brauchst Du auch gar nicht, schließlich kann Jeder von uns rechtliche Fragen im Internet recherchieren.


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BeitragVerfasst: 17. November 2009 20:53 
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ne, nich zu rechtlichen Fragen, aber is egal. Ich halte meine Finger stille^^

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BeitragVerfasst: 17. November 2009 20:59 
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Is auch gut so


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BeitragVerfasst: 17. November 2009 21:18 
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Moin,

es steht so einiges geschrieben, auch von Fahrzeugen, die ein Ordnungsamt als Abfall verschrotten ließ.....

Gruß
Willy


Fuhrpark: Tretroller

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BeitragVerfasst: 17. November 2009 22:45 
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Ich hab noch nie ne MZ geschenkt bekommen :cry:

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Four wheels move the body. Two wheels move the soul. ~Author Unknown
MZ's die auf Trailern zu Treffen angekarrt werden zählen nicht. Oder, weil besser, mathematisch als -1.


Fuhrpark: MZ-ETZ250(300), MZ ETS250, MZ TS250/1-PSW, Stahmer GL1100Gespann, BMW R1100RT, Vespa GT, Royal Enfield 500Bullet, NSU Quickly, Kawasaki Z 200, Motobecane Mini-Moby, ČZ453, E-Scooter. Under Construction: MZ TS250/0. In Pflege: Vespa Ape50, Suzuki GS500e, Freeliner Bikeboard. Dosen: VW Touran 2,0TDI DSG, Ford Fiesta 1,5TDCi. Fast alles Vapefrei.
www.eichy.de

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BeitragVerfasst: 17. November 2009 22:50 
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eichy hat geschrieben:
Ich hab noch nie ne MZ geschenkt bekommen :cry:


Kann ja auch nix werden, dafür muss man "arm" wirken und nicht mit ner dicken BMW daherkommen :versteck:

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Gruß
Wolfgang


Fuhrpark: bis auf 5 "Nachwendeprodukte" von MuZ und Simson sortenreiner DDR - Fuhrpark ;-)

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BeitragVerfasst: 18. November 2009 00:09 
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P-J hat geschrieben:
OH MEIN GOTT, ich hab mich strafbar gemacht! :help: Ich habe ne s51 verschenkt. :shock:

Und ich mache es wieder, wenn mir danach ist! 8)


Ich suche zufällig eine!
Sag mir Bescheid wenns wieder soweit ist :roll:

Danke :ja:
Schraubi

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Ich war dabei: Elbe ´05 - Elbe ' 06 - Glesien ' 07 - Sosa ' 08 - Edersee ´08 - Sosa ' 09 - Heiligenstadt ´09 - Glesien ´10 - Daaden ´10 - Heiligenstadt ´11 - Lehesten ´11 - Linda ´12 - Holzthaleben ´12 - Meuchelfritz ´13 - Heiligenstadt ´13 - Zittau ´14 - Heiligenstadt ´15 - Waldfrieden ´15 - Zittau ´16 - Heiligenstadt ´17 - Heiligenstadt ´19


Fuhrpark: Seit 21.3.2014 Besitzer eines Karpatenschrecks (ehemaliger Wildschweinschreck aus Strausberg)

Der Putin geht mir auf den Sack, ständig ruft er an und will was wegen seinem Lada wissen...

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BeitragVerfasst: 18. November 2009 11:24 
Hanseat hat geschrieben:
Das brauchst Du auch gar nicht, schließlich kann Jeder von uns rechtliche Fragen im Internet recherchieren.


Klar doch, deshalb gibt es in Deutschland auch so wenige Rechtsanwälte. Wenn ich eines nicht mehr abkann, dann ist es diese ganze Laienjuristerei, der man stets und ständig begegnet. Auf diese Ratschläge und Auslegungen braucht man absolut NICHTS geben, sie sind komplett wertlos.

Jedes Forum und so gut wie jede Ebay-Artikelbeschreibung ist damit belastet, ich kanns nicht mehr sehen.

Dieser Fred ist auch wieder ein Beispiel dafür. Vielleicht geht es im Ausgangsfall tatsächlich um die billige Entsorgung eines alten Autos, wir wissen es nicht. Wenn jemand eine alte MZ verschenkt, die wahrscheinlich noch nicht mal im Westen zugelassen war, kräht da kein Hahn nach.

Sorry, musste mal raus.


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BeitragVerfasst: 18. November 2009 18:46 
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Moin,

wir leben, dafür sollten wir dankbar sein, in einem Land, wo niemand alles lesen muss. Vor allem nicht, was er nicht mehr lesen mag....ist doch schön, oder?

Im Übrigen habe ich vor vielen Jahren mal eine Anhängerkupplung verkaufen wollen, diese hing an einem Citroen CX. Der Interessent mochte den Wagen, den ich nach Demontage der AHK verschrotten wollte, dann als Teileträger auch haben. Naja, warum nicht, hab ihm das Ding also kostenfrei dazu gegeben.

14 Tage später kam Post wom Anwalt, ein verkehrsunsicheres Fahrzeug hätte ich seinem Mandanten verkauft, anbei die Kopie einer Werkstattrechnung über einige hundert Mark. Bremsscheiben und Beläge sowie Kleinkram wurden investiert. Und wisst ihr was? Ohne Zeugen bei der "Geschenkübergabe" hätte ich wahrscheinlich löhnen müssen. Und das ist etwa 25 - 28 Jahre her.

Besser geworden ist inzwischen nichts, sither gebe ich aber alle Brocken nur mit Vertrag ab.

Gruß
Willy
PS. Beitrag ohne Lesezwang. :ja:


Fuhrpark: Tretroller

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BeitragVerfasst: 18. November 2009 19:15 
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Also m. W. greift die Altfahrzeugverordnung bei Motorrädern nicht.
mueboe hat geschrieben:
Ich könnt da jetzt mal noch mehr dazu schreiben, aber ich lass es sein.

Also mich würde das schon interessieren.

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Liste der großen TS

Namenlos

Jeder hat ein Recht auf eine eigene Meinung, aber niemand hat ein Recht auf eigene Fakten. (Thomas Laschyk)

Mitglied der FBF


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BeitragVerfasst: 18. November 2009 20:17 
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Paule56 hat geschrieben:
eichy hat geschrieben:
Ich hab noch nie ne MZ geschenkt bekommen :cry:


Kann ja auch nix werden, dafür muss man "arm" wirken und nicht mit ner dicken BMW daherkommen :versteck:



BMW? Hatte ich mal.
War ein Baustelle, ein eher trauriges Teil. Wenns ein Pferd gewesen wäre, hät ichs erschossen..

Liebäuge gerade wieder mit sowas(K100LT).

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