Luzie hat geschrieben:aber wenn die DDR-kenzeichen nicht mehr gueltig sind wer sagt denn das es sein muss das an einem alten DDR-fahrzeug ein kleines nummernschild, in "DDR-grøsse", dran muss,
eine "neckermann"-mz hatte doch schon immer ein grossen kennzeichen was war an der anders
Lies mal weiter oben.
Der KTA Typschein nimmt Bezug auf die StVZO der DDR und dort war verbindlich die Größe geregelt.
Und da die KTA Betriebserlaubnis nicht erloschen ist, ist auch auf den § der DDR StVZO noch zu achten und eine nach heutiger FZV Anlage IV verkleinertes Kennzeichen zuzuteilen.