von Steinburger » 2. Juli 2010 17:14
Gestern hab ich nun den zweiten Tag Zulassungsstress hinter mich gebracht.
Leider erfolglos habe ich mit allen Mitteln der Kunst versucht ein kleines Kennzeichen zu bekommen. An diesen Paragrafenreitern ist das jedoch eiskalt abgeprallt.
Am Vortag war ich schon so weit, das die sich meine ES anschauen wollten, um entgültig zu entscheiden. Dazu sollte ich nach Gutachtenerlangung vorfahren.
Ich vermute die hatten dann zwischenzeitlich zu viel Zeit u haben so ihre Wissenslücke gefüllt. So kam es, das mir der Chef der Behörde voller Stolz in seinem Welzer zeigte, dass kleine Kennzeichen nur noch an KRads vor 01.07.1958 angebracht werden dürfen. Und das dann auch nicht regelmäßgi sondern auf Antrag u mit gesonderter Ausnahmegenehmigung nach 46 StVO. Ich solle mir eben eine Vorrichtung bauen, dass das Kz gerade u ordentlich beleuchtet angebracht ist, das würde bei den US Cars neuerdings ebenso gelten.
Was will man darauf noch sagen. Das die sich im nürnberger land so pissig haben, wurde mir vom freundlichen Gutachter schon angekündigt. Was in einigen anderen Kreisen wieder überhaupt kein Problem darstellt, meinte er. (beachte Hinweis in Gutachten, hat er von sich aus gleich eingetragen)
War kurz davor, es über Bekannte im andern Kreis zuzulassen. Is aber ein Mehraufwand und ich wollt entlich mal fahren.
Meine ES läuft übrigens ausgezeichnet. Sie hatte ihre Jungfernfahrt wärend des Zulassungsverfahrens, dürften gleich einmal 70 km gewesen sein. Ok, Gemisch is noch etwas fett, Leistung könnte noch bissel besser sein. Aber die neuen Teile wie Zylindersatz müssen sich wahrscheinlich erst aufeinander einspielen.
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Mein Beitrag zur Erhaltung sächsischer Ingenieurleistung.
Fuhrpark: MZ ES 175 (1960); MZ ES 175 (1959); MZ ES 250/1 (1966); MZ ES 250 (1960)