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Ckone hat geschrieben:Gibt es da Unterschiede pro Bundesland oder ähnliches ?
Dieter hat geschrieben:.....dass es kein Anrecht auf ein kleines Nummernschild gibt. Es müssen sogar hohe Umbaukosten in Kauf genommen werden.....
Q_Pilot hat geschrieben:mindestens 25 Jahre alt
Kleines Kennzeichen für große Motorräder: (> 125 cc)
Wer das kleine, stilechte Kleinkraftradkennzeichen (160 x 240 mm) an seinem Motorrad befestigen möchte, muss 2 Regeln kennen. Erstens: das Motorrad muss vor dem 1.Juli 1958 erstmals in Betrieb genommen worden sein. Und zweitens muss das Original-Rücklicht montiert sein (oder eines, das der Prüfer als ein solches identifiziert), welches i.d.R. nicht für eine hinreichende Beleuchtung des großen Kuchenblechs (min. 240 x 240 mm) ausgelegt ist. Der Satz, den der Prüfer in den Prüfbericht einträgt und der dann später im KFZ-Brief und -Schein vermerkt ist, muss lauten:
Kennzeichen gemäss Paragr. 72 STVZO nach Muster A der Anlage V zur STVZO (Kleinkradschild)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite...
... Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein.
Und noch einen zum Fahrzeugbrief
Wenn Ihr den alten Brief noch habt, dieser aber ungültig ist, möchte man den doch auch gern behalten (besonders alte Originale), oder? Beim TÜV ist das alles kein Problem, aber einige Straßenverkehrsämter ziehen diesen auch gern zur Vernichtung ein. Drängt darauf, dass das Dokument durch Abschneiden einer Ecke ungültig gemacht wird und zurückgegeben wird, dies ist sehr wohl noch zulässig und gängige Praxis. Falls Sie Ihrer Behörde nicht trauen, würde ich vorher mal ganz höflich telefonisch nachfragen.
Andreas hat geschrieben:Ckone hat geschrieben:Gibt es da Unterschiede pro Bundesland oder ähnliches ?
Wenn der TÜVer verständnissvoll ist und sowas abnimmt, eintragen lassen!
Mit der Eintragung zum StVA und hoffen, das die (meist genervte) Schalterdame einen guten Tag hat, oder pennt.
Sollte sie sich weigern (was sie eigentlich müsste) -> Sache vergessen oder aber eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO beantragen (auf Grundlage des TÜV-Gutachten). Diese Ausnahmegenhmigung ist allerdings kostenpflichtig und ich weiß z.B., das mein Kollege aus dem Nachbarbüro sowas für NRW nicht ausstellt.
Lorchen hat geschrieben:I
Aber frag mal die Hauptstädter - keine Chance.
Lorchen hat geschrieben:Ihr Sachsen seid sowieso lockerer.
Lorchen hat geschrieben: Aber frag mal die Hauptstädter - keine Chance.
Nordlicht hat geschrieben:,in NL sind alle KZ klein und schön gelb dafür
knut hat geschrieben:Nordlicht hat geschrieben:,in NL sind alle KZ klein und schön gelb dafür
...und statt tüv-marken 3 schwarze punkte drauf
Nordlicht hat geschrieben:knut hat geschrieben:du weiß ja Knut,gelb bedeutet Achtung!!!!!!!!!!!!!!!!!Nordlicht hat geschrieben:,in NL sind alle KZ klein und schö...unn gelb dafür
MZracer_666 hat geschrieben:@ Lorchen: würde das veileicht auch mit meiner ETZ gehen , habe aber den alten Brief nicht mehr.![]()
Jens hat geschrieben:Hi Robert,
muß dir da widersprechen. Bei der Anmeldung meiner ES/2 hab ich in der Zulassungsstelle ohne Probleme ein kleines Kennzeichen bekommen. Und das ohne Ausnahmegenehmigung und ohne entsprechende TÜV-Empfehlungen.
ETZChris hat geschrieben:tja...so ist das...da weiß die rechte hand nicht, was die linke tut...oder: wenn nicht mal das landesministerium was weiß, wie soll es dann erst bei den landkreisen und städten aussehen?!? es muß doch vorschriften von OBEN geben!!! kein wunder, dass hier vieles im sande verläuft oder einfach den bach runtergeht...
Micky hat geschrieben:Weiß einer was das an Strafe kostet?
Biker100 hat geschrieben:... dass die Zulassungsstellen in Berlin sich sogar mit einem Hilfeersuchen an die Verkehrspolizei gewand haben. Diese soll verstärkt Ausschau nach kleinen Kennzeichen halten, Mängelberichte ausstellen und Kopien davon an die Zulassungstellen schicken. Das kann dann bis zu einer Anklage wegen Urkundenfälschung und Kennzeichenmißbrauchs gehen, wenn die kleinen Kennzeichen nicht eingetragen sind.
Biker100 hat geschrieben:In der Januar-Ausgabe der BN wird es einen ausführlichen Artikel dazu geben.
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