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Ollom hat geschrieben:Also in meinen Papieren steht Kraftrad/Leichtkraftrad drinn.Und ich fahre damit![]()
Wurde aber auch noch nicht angehalten.Dürfte aber auch keine Probleme geben.
LVM hat geschrieben:Wegen Wartungsarbeiten ist http://www.lvm.de vorübergehend nicht erreichbar.
Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre LVM Versicherungen
Thor555 hat geschrieben:... ganz egal ob das ne 125er, leichtkraftrad oder auch nur ne 50ccm maschine wäre, wenn die mit mehr als 80km/h zugelassen ist darfst du sie unter 18 bzw. ohne den motorradführerschein (kenne die genauen europabezeichnungen nicht) nicht fahren.
Hanseat hat geschrieben:Thor555 hat geschrieben:... ganz egal ob das ne 125er, leichtkraftrad oder auch nur ne 50ccm maschine wäre, wenn die mit mehr als 80km/h zugelassen ist darfst du sie unter 18 bzw. ohne den motorradführerschein (kenne die genauen europabezeichnungen nicht) nicht fahren.
Weshalb meinst Du, dass er mit Klasse A1 z. B. ein Kleinkraftrad aus den 70er-Jahren nicht fahren darf?
(Für die Jüngeren: Diese "schnellen 50er" hatten keine Geschwindigkeitsbegrenzung und liefen i. d. R. über 100 km/h.)
Gruß, Carsten
Ralle hat geschrieben:Schade, gerade als der Endpreis errechnet werden sollte:LVM hat geschrieben:Wegen Wartungsarbeiten ist http://www.lvm.de vorübergehend nicht erreichbar.
Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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Das mit dem PKW könnte der Pferdefuß sein, aber schaun wir mal wenn die wieder online sind...
TS Martin hat geschrieben:Edit: ab diesen Jahr bei Neuverträgen sind es nicht mehr: 22,02 sondern 24,13
TS Martin hat geschrieben:Da spielt das Alter des Fahrer keine Rolle....RT auf Eltern anmelden und versichern, denn die haben ja auch ein Auto und dieses ist idealerweise bei der Versicherung
Anderswo in den Bedingungen steht das Versicherte Fahrzeuge nur von Personen mit entsprechendem Führerschein gefahren werden dürfen, der 16jährige kann also nicht mit als Fahrer für den PKW angegeben werden und gehört somit nicht zum Fahrerkreis. Aus den sonstigen Personen fällt der 16jährige auch raus weil er nicht 23 Jahre alt ist. Er dürfte das Leichtkraftrad nur fahren wenn er es kaufen möchte und daher eine Probefahrt macht, Lehrling in einer Werkstatt ist und eine Probefahrt macht, alls Lehrling im Hotel das Leichtkraftrad für eine Dienstfahrt benutzt oder ein Notfall vorliegt. Alles Sachen die man im Schadenfall nachweisen müsste, dass dürfte recht schwierig werden. Ansonsten besteht auch bei der LVM eine Altersbeschränkung für Motor- /Leichtkrafträder:LVM hat geschrieben:1.1 Fahrerkreis und Fahreralter
Das Fahrzeug darf nur von den im Antrag angegebenen Fahrern gefahren werden. Gelegentliches Fahren von anderen als den angegebenen Personen ist zulässig, sofern diese anderen Personen mindestens 23 Jahre alt sind oder wenn es sich um die Fahrt eines Kaufinteressenten, Kfz-Reparateurs, Hotelangestellten im Dienst oder um eine Fahrt anlässlich einer Notfallsituation handelt.
LVM hat geschrieben:2 Krafträder, Leichtkrafträder
– Ausstattung des Fahrzeugs mit einem automatischen Blockierverhinderer (Antiblockiersystem)
– Ihr Alter
– Fahrerkreis und Fahreralter
– SF-Klasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung
– Zahlungsperiode (jährlich, halbjährlich, vierteljährlich)
Thor555 hat geschrieben:... das war aber schon immer so, und unwissenheit schützt vor strafe nicht, ich durfte mit meinem 50er schein leider auch nicht die quickly fahren, da die mit 60km/h in den papieren aufschlug.
Ralle hat geschrieben:Aha, daher der Tarifunterschied, für 8,50 € ist so ein Schutzbrief (der nur für den PKW gilt) aber allemal günstiger als selbst abschleppen oder eine Mitgliedschaft im Automobilclub (bin trotzdem drin).
Wenn der Vertreter beim Vertrag Zugeständnisse macht ist das ok, Hauptsache er schreibt die ordentlich im Vertrag nieder und weiß dann auch im Schadensfall noch davon.
Wie ich schon sagte de LVM ist eine gute Alternative, verhandeln muß am Ende jeder selbst
Hanseat hat geschrieben:Ralle hat geschrieben:Aha, daher der Tarifunterschied, für 8,50 € ist so ein Schutzbrief (der nur für den PKW gilt) aber allemal günstiger als selbst abschleppen oder eine Mitgliedschaft im Automobilclub (bin trotzdem drin).
Wenn der Vertreter beim Vertrag Zugeständnisse macht ist das ok, Hauptsache er schreibt die ordentlich im Vertrag nieder und weiß dann auch im Schadensfall noch davon.
Wie ich schon sagte de LVM ist eine gute Alternative, verhandeln muß am Ende jeder selbst
Wir haben mittlerweile alle Fahrzeuge bei der HDI. Die Prämien liegen teilweise 30% unter denen der HUK, der wir uns früher anvertraut hatten.
Da auch die Autos bei der HDI sind, sparen wir bei den Motorrädern richtig.
Gruß, Carsten
Thor555 hat geschrieben:Ollom hat geschrieben:Also in meinen Papieren steht Kraftrad/Leichtkraftrad drinn.Und ich fahre damit![]()
Wurde aber auch noch nicht angehalten.Dürfte aber auch keine Probleme geben.
das stimmt so nicht, dein führerschein hat micht kraftrad/leichtkraftrad nur bedingt zu tun, du darfst nur fahrzeuge führen mit einer bauartbedingten höchstgeschwindigkeit von max. 80km/h, wenn in deinem schein mehr als 80km/h stehen bist du ohne gültige fahrerlaubnis und ohne versicherungsschutz unterwegs, ganz egal ob das ne 125er, leichtkraftrad oder auch nur ne 50ccm maschine wäre, wenn die mit mehr als 80km/h zugelassen ist darfst du sie unter 18 bzw. ohne den motorradführerschein (kenne die genauen europabezeichnungen nicht) nicht fahren.
deshalb ist die 125er von steppenwolf mit 85km/h genauso wie meine mit 95km/h in der versicherung auch wesentlich günstiger, weil sie eben nicht mehr von unter 18 jährigen mit dem mopedführerschein gefahren werden dürfen.
rein theoretisch und auch praktisch reicht auch schon ne eintragung von 81km/h.
ergo:
wenn du 80km/h im brief drin hast kannst du sie mit 16 fahren, versicherung ist aber eben sehr hoch(500 euro+), wie das bei mopedführerscheinfahrzeugen nunmal so ist.
wer ne 125er mit 80km/h günstig versichern will, muss zumindest den motorradführerschein haben, und ich kann mir nicht vorstellen, dass die keine u 18 fahrer klausel dann nicht mit im vertrag steht,.
wer ne versicherung kennt, die das ohne eine solche klausel macht, soll die mir bitte sofort mitteilen, da ich nur einen kenne, der die 125er seines sohnes so versichert bekommen hat, der hat aber alle seine geschäftsversicherungen und min. 6 andere fahrzeugversicherungen bei seiner vericherung laufen, dass der natürlich bessere verhandlungsargumente als ein normalsterblicher hat ist klar.
mutschy hat geschrieben:Anfangs steigst du beim Motorrad mit 100% ein, jährlich wirds dann geringer, solange kein Schaden verursacht wurde. Verursachst du im ersten Jahr nen Schaden, steigste auf 140%, ansosnten gehts jährlich immer weiter abwärts, bis du irgendwann bei 25% angekommen bist.
Gruss
Mutschy
dude hat geschrieben:Also ich hab drei Zweiräder und ein Auto bei 4 verschiedenen Versicherungen:
Simson Star bei der HUK für ca. 50,-€ im Jahr pauschal (Versicherungskennzeichen)
Simson Sperber bei der Württembergischen für 29,-€ im Jahr pauschal (Oldie-Versicherung)
MZ TS250 bei der Itzehoer für 105,-€ * 100%
Und nen Polo bei der HDI, Konditionen weiß ich im Moment nicht, aber auch recht günstig.
Alle Versicherungen bei einem Unternehmen laufen zu lassen ist m.E. nicht sinnvoll.
Keine der oben genannten Versicherungen konnte mir für die anderen Fahrzeuge ein günstigeres Angebot machen.
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