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Moderator: Moderatoren
Benzin_Trinker hat geschrieben:hallo
ich habe 2 fragen:
die erste:
darf man die hinterradschwinge verchromen lassen sowie z.b. bei der eskort
die zwote
darf man diesen tacho im öffentlichen straßenverkehr betreiben
vielen dank max
Schumi1 hat geschrieben:Zu 2.:
wie in der Seite zu sehen ist ist der Tacho für viele Modelle gedacht,z.B. alle möglichen Roller oder auch Benelli,
also müßte er wohl auch zulässig sein.Die Frage ist eher mit welcher Übersetzung er angeschlossen werden muß.
Gruß Schumi.
mutschy hat geschrieben:
Beim Tacho verhälts sich anders:
Der gezeigte zeigt zwar die Geschwindigkeit an, hat aber kein "Wegstreckenzählwerk", was ebenfalls in der StvZO bzw FZV vorgeschrieben is.
Schumi1 hat geschrieben:Zu 1.:
Warum sollte man eine Schwinge nicht verchromen dürfen
Nordtax hat geschrieben:Schumi1 hat geschrieben:Zu 1.:
Warum sollte man eine Schwinge nicht verchromen dürfen
Weil sich durch die Behandlung die Materialeigenschaften verändern können.
Patrick Christian hat geschrieben:In der Regel geht eine verchromung mit jeder Menge schleifarbeit daher, daher auch eine schwächung des Materials und der Schweißnähte.
Das wird für fast jeden Tüv ein rotes Tuch sein, auch wenn es nur sehr geringe abtragungen sind, wer steht für die Haltbarkeit gerade?
Zweitens, zur Vorgang gehören verschiedene Beizen und Laugen, die schnell mal ein Materialgefüge negativ beeinflussen können.
Also, möglich ist es bestimmt, ob unbedenklich muss jeder für sich entscheiden, ohne eine entsprechende Eintragung würde ich soetwas nicht machen.
Gruß
Patrick
Benzin_Trinker hat geschrieben:darf man die hinterradschwinge verchromen lassen sowie z.b. bei der eskort
Norbert hat geschrieben:Benzin_Trinker hat geschrieben:darf man die hinterradschwinge verchromen lassen sowie z.b. bei der eskort
Tante Google hilft auch Dir:
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=10388
-> Beitrag 16
da steht alles....
Das meiste geschriebene hier sind Vermutungen und fromme Wünsche.
letztlich entscheidet der TÜV/DEKRA , egal was wir hier sagen!
TS Martin hat geschrieben:Wenn man sich das durchliest - echt interessant - da ja auch von Wärme die Rede ist und das würde heißen das pulvern auch unzulässig sein würde.
Guesi hat geschrieben:Also bei mir wollte der TÜV einen Tacho mit ABE haben, da an meiner Maschine nur ein Drehzahlmesser dran war.. Ich denke der gezeigte Tacho ist nur als zusätzliche rTacho, aber nicht als alleiniger Tacho zulässig.
Oder hat der Tacho ne ABE ?
GüSi
Benzin_Trinker hat geschrieben:naja ok gut also ich werde das dann wohl sein lassen mit der schwinge.........
vielen dank für eure zahlreichen beiträge
nochmal zum tacho:
ich glaube der hat weder abe noch e zeichen ?
ich habe mal bei koso angefragt wie es aussieht mit der zulassungHallo, wichtig ist bei einem Tacho das es richtig anzeigt, und beleuchtet ist. Ich fahre selbst so ein Tacho seit Jahren, habe mehrere Tüv Abnahmen mit diesen Instrumenten durchführen lassen und hunderte davon verkauft. Es gab bei uns noch NIE diesbezüglich irgendein Problem. Also - Die Instrumente kann man bedenkenlos montieren. Grüße Das Koso Team Volker hat geschrieben:
mfg max
g-spann hat geschrieben:.man kann jeden x-beliebigen Fahrradtacho
Klaus P. hat geschrieben:Puvern darfst du. Chromen wäre auch quatsch, weil es bei Verwindungen reißen wird.
wenn beleuchtet !!!P-J hat geschrieben:Also zulässig
Halimash hat geschrieben:Also Schwinge verchromen darfst du .....Tüv hat´s bestaunt aber nicht bemängelt!
Klaus P. hat geschrieben:Puvern darfst du. Chromen wäre auch quatsch, weil es bei Verwindungen reißen wird.
Der Chrome auf dem Foto ist locker 20 Jahre alt ......Da ist nix mit reißen !
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