Moin,
Prozedere is bekannt, uns stellt sich nur die Frage wie das mit den Gespannmaschinen ist. Sprich wir ham hier ne ETZ 251 stehen mit Gespannrahmen, aber noch keinen SW dazu um die Maschine gemeinsam beim Tüv vor zuführen. Gibts bei den werkseitig ausgerüsteten Maschinen den Wahlweisen Eintrag oder muss die Maschine mit SW nochmals zur Abnahme.
Von meiner ES und TS kenne ich das so, dass der SW drann sein musste, da es sich um eine Umrüstung handelte. Wie is das bei den Ätzen? Da sind die Anschlüsse ja festinstaliert. Schön wäre ja n Gespanneintrag.
Gruß und Dank
PS: Gibts hier irgendwo noch ne Briefkopie einer ETZ 251 Gespannmaschine?