ETZ 251 Gespannmaschine ohne Brief zulassen?

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ETZ 251 Gespannmaschine ohne Brief zulassen?

Beitragvon Bort » 13. November 2010 20:14

Moin,

Prozedere is bekannt, uns stellt sich nur die Frage wie das mit den Gespannmaschinen ist. Sprich wir ham hier ne ETZ 251 stehen mit Gespannrahmen, aber noch keinen SW dazu um die Maschine gemeinsam beim Tüv vor zuführen. Gibts bei den werkseitig ausgerüsteten Maschinen den Wahlweisen Eintrag oder muss die Maschine mit SW nochmals zur Abnahme.

Von meiner ES und TS kenne ich das so, dass der SW drann sein musste, da es sich um eine Umrüstung handelte. Wie is das bei den Ätzen? Da sind die Anschlüsse ja festinstaliert. Schön wäre ja n Gespanneintrag.

Gruß und Dank

PS: Gibts hier irgendwo noch ne Briefkopie einer ETZ 251 Gespannmaschine?

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Re: ETZ 251 Gespannmaschine ohne Brief zulassen?

Beitragvon Stephan » 13. November 2010 20:19

Wenn man dem Schwietzer Typenkompass glauben darf, dann ist für eine ETZ kein Wahlweise Eintrag mehr möglich.

Mir ist aber auch von ETZ 251 bekannt, die 90 in der Fahrzeug-HO standen, komplett auf SW getrimmt aber ohne Beiwagen anhängend, Frag mal den Kurt (motorradfahrenwill)
Bitte schickt mir eure FIN, Motor-Nr. und Baujahr eurer ETZ 125/150 für die Analyse der Baureihe.
Die Daten werden vertraulich behandelt.


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Re: ETZ 251 Gespannmaschine ohne Brief zulassen?

Beitragvon TS Martin » 13. November 2010 21:59

Stephan hat geschrieben:Wenn man dem Schwietzer Typenkompass glauben darf, dann ist für eine ETZ kein Wahlweise Eintrag mehr möglich.


Dann sagen die was falsches.
Habe im Sommer alles klar gemacht für die Abnahme unserer 250er ETZ und der Prüfer sagte auch wenn im Brief steht: Krad m Beiwagen ist der wahlweise Eintrag wieder möglich.
Im KTA Typenschein steht die Möglichkeit des wahlweisen Eintrags eindeutig drin.
Und unsere Emmen genießen Bestandschutz.
Das sehen leider nicht alle Prüfer so und man muss sich den für sich geeigneten Prüfer erst finden oder nach und nach erziehen.

Ansonsten um den wahlweisen Eintrag zu bekommen musst du das komplette Gespann vorführen.
Führst du nur die Solomaschine vor wird aus deinem Gespannfahrzeug eine reine Solomaschine.
Und der nachträgliche Anbau müsste nach § 21 erneut abgenommen werden.

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Re: ETZ 251 Gespannmaschine ohne Brief zulassen?

Beitragvon Luzie » 13. November 2010 22:08

[ot]
TS Martin hat geschrieben: ... man muss sich den für sich geeigneten Prüfer erst finden oder nach und nach erziehen. ...


:rofl: :stupid:[/ot]
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Re: ETZ 251 Gespannmaschine ohne Brief zulassen?

Beitragvon TS Martin » 13. November 2010 22:18

Luzie hat geschrieben:[ot]
TS Martin hat geschrieben: ... man muss sich den für sich geeigneten Prüfer erst finden oder nach und nach erziehen. ...


:rofl: :stupid:[/ot]


Erziehen in Form von geben und nehmen. Leben und leben lassen.
Wenn was der Verkehrssicherheit entgegensteht soll und darf es der Prüfer nicht.
Wenn aber ab und an etwas Spielraum legal nutzbar ist, sollte er ihn nutzen.
Bis jetzt komme ich mit meinen 2 Prüfern sehr gut aus.

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