von ENRICO » 27. November 2010 20:52
Hallo!
Meiner Meinung und nachdem was ich gelesen habe, gilt das M+S nicht für Krafträder
Also ich habe mir dieses ganze EU-Zeugs mal auf Arbeit ausgedruckt und einen ganzen Haufen lesen müssen. Die Definition über M+S-Reifen (
Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage) ist NUR AB 4-Rädrige Kraftfahrzeuge bestimmt. Die Definition
Kraftfahrzeuge schließt in diesem Zusammenhang dann auch die LOF-FZ u.a. NICHT mit ein.
Irgend etwas ist da nicht ganz stimmig. Es wird wohl nicht tiefgründig nachgelesen und die Begriffsdefinitionen verallgemeinert.
Es heisst dort in RICHTLINIE 92/23/EWG DES RATES:Im Sinne dieser Richtlinie
— sind „Reifen“ neue Original- oder Ersatzluftreifen, einschließlich
Winterreifen mit Löchern zur Aufnahme von Spikes, die zur
Ausrüstung von Fahrzeugen im Sinne der Richtlinie 70/156/EWG
bestimmt sind. Diese Begriffsbestimmung schließt Winterreifen mit
Spikes nicht mit ein;
— sind „Fahrzeuge“ alle Fahrzeuge im Sinne der Richtlinie 70/156/
EWG des Rates;
In Richtlinie 70/156/
EWG des Rates steht:
HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN :
KAPITEL I
Begriffsbestimmungen
Artikel 1
Als Fahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie gelten - mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen sowie landwirtschaftlichen Zug - und Arbeitsmaschinen - alle zur Teilnahme am Strassenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge mit oder ohne Aufbau , mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h , sowie ihre Anhänger .
Besser kann ich es jetzt auch nicht erklären. Ich habe jetzt nach über 12h Schicht weder die Zeit und auch keine Lust mehr. Die EU-Richtlinien, es sind mehrere miteinander verknüpft, sind alle im Netz zu finden
Weiteres evtl. anderentags. Manchmal irre ich mich evtl. ?
Zuletzt geändert von
ENRICO am 27. November 2010 21:18, insgesamt 1-mal geändert.
MfG, Enrico
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