Ich habe schon mehrere Polizisten gefragt, aber jeder hat was anderes gesagt..



Vieleicht hat einer von euch damit Erfahrung...
Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com
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Thor555 hat geschrieben:...da der aufsatz an ner militäremme ja original ist, sollte das auch ohne weiteres so gehen.....
harryderdritte hat geschrieben:ein Polizist hat zu mir mal gesagt, das die NVA Maschienen Sonderausführungen waren und das sie zur DDR Zeiten damit fahren durften aber nach der Wende nicht mehr zulässig wären..
zipp63 hat geschrieben:wo kein kläger da kein... ,
macht euch nicht ins hemd, den bullen kann man viel erzählen ........... die wissen auch nicht alles
Robert K. G. hat geschrieben:zipp63 hat geschrieben:wo kein kläger da kein... ,
macht euch nicht ins hemd, den bullen kann man viel erzählen ........... die wissen auch nicht alles
Doch Bernd, zumindestens dein Vorredner weiß bescheid.
Gruß
Robert
samasaphan hat geschrieben:Robert K. G. hat geschrieben:zipp63 hat geschrieben:wo kein kläger da kein... ,
macht euch nicht ins hemd, den bullen kann man viel erzählen ........... die wissen auch nicht alles
Doch Bernd, zumindestens dein Vorredner weiß bescheid.
Gruß
Robert
Und der kommt nicht von der Weide, sondern aus der Stadt.
Hille56 hat geschrieben:Was ist eigentlich mit dem Gitter am Rücklicht? Darf das denn dran sein?
Ich fahre jetzt 5 Jahre mit der NMA rum und es hat noch niemand etwas gesagt, weder Dekra noch Polizei.
Die andere Sache ist wie immer die der Haftungsfrage im Schadensfall. Wenn aber der Dekraprüfer die NMA so abnimmt....
Den Regulierstab darf man zumindest in Sachsen nicht öffentlich mitführen, da dieser dort wieder von der Polizei seit 2008 verwendet wird soviel ich weiss.
TS-Jens hat geschrieben:Offtopic:samasaphan hat geschrieben:Robert K. G. hat geschrieben:zipp63 hat geschrieben:wo kein kläger da kein... ,
macht euch nicht ins hemd, den bullen kann man viel erzählen ........... die wissen auch nicht alles
Doch Bernd, zumindestens dein Vorredner weiß bescheid.
Gruß
Robert
Und der kommt nicht von der Weide, sondern aus der Stadt.
Und noch dazu ne Bullette die schwer in Ordnung ist!![]()
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Wie gehts dir und deinem Ableger?
Grüße!
Chrono hat geschrieben: ... ..weiterfahren und im Falle das Falles auf den Bestandsschutz im Einigungsvertrag verweisen.Stimmt zwar nicht,zieht aber immer. ...
Taker hat geschrieben:In den Papieren meiner TS/A steht: Das Krad mit der Fahrgestellnummer xxx stammt aus den Beständen der ehmaligen NVA (DDR) und war dort zum Verkehr zugelassen. Das müsste doch heißen, das ich mit allem was bei der NVA dran war, auch heute noch fahren kann, oder nicht? sprich NMA, Regulierstab usw.
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