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 Betreff des Beitrags: Wertgutachten
BeitragVerfasst: 12. März 2011 23:52 
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seliger93
Hallo alle zusammen,

was meint Ihr:
Wir haben ja in unsere Babys mitunter einiges investiert, um sie auf die Strasse zu bekommen.
Jetzt passiert ein dummes Ding und wir werden "umgekarrt".!
Wie soll ich jetzt der gegnerischen Versicherung klar machen, daß mein Motorrad Baujahr zb 1968, 78 oder wie auch immer, nicht mit "200" € abgegolten ist. Vor dem Unfall habe ich zb. auf " 1500 " € gesessen.
Hilft mir da ein Gutachten, welches ich jetzt machen lasse und das mich im Moment pro Maschine 110 € kostet, oder ist das dann trotzdem für die Katz ?

Wer hat da schon Erfahrungen gemacht ?

Gruß

Fritz


Fuhrpark: MZ ES 150/1 von 1968 (etwas hübscher gemacht)

MZ TS 250/1 de luxe

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 Betreff des Beitrags: Re: Wertgutachten
BeitragVerfasst: 13. März 2011 00:04 
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Erfahrungen hab ich damit keine, aber ich denke, daß ein Gutachter auch nach einem etwaigen Unfall den Wert durchaus noch feststellen kann; vorhandene Rechnungen über teure verbaute Teile sind sicher hilfreich.
Und soweit ich weiß, kann man sich den Gutachter aussuchen, braucht sich hier also nicht mit einem abspeisen lassen, der vor allem dem Unfallgegner möglichst gut in den Kram paßt.

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Jeder hat ein Recht auf eine eigene Meinung, aber niemand hat ein Recht auf eigene Fakten. (Thomas Laschyk)

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 Betreff des Beitrags: Re: Wertgutachten
BeitragVerfasst: 13. März 2011 00:19 
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Wohnort: Hagenburg bei Hannover
Alter: 66
Hallo
ich war mal Sachversicherungsfachmann
daher
1. Haftpflichtschaden an den an unfallverursacher
Du kannst verlangen was ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Marrkt heute Wert ist
2. Kasko Voll oder Teil gilt prinz. dasselbe nur werden SB und Restwert abgezogen
3. Ausnahmen bilden anerkannte Oldtimer wo ein Wertgutachten von Wert ist
( ne ETZ 150Bj 95 sicher nicht aber ne RT 125 Bj. 52 sicherlich)
mfg peter


Fuhrpark: ETZ 251 Bj. 90
und einen alten Audi A4 bj 96

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