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manitou hat geschrieben:Mal eine Frage zum EU Recht für kaufen bwz. verkaufen.
manitou hat geschrieben:Ist im Fall eines Privatkaufes jegliche Sachhaftung wirklich ausgeschlossen, auch wenn der Verkäufer erhebliche Mängel verschweigt?
Im realen Fall geht es um einen Gebrauchtautokauf. Der Verkäufer verkauft ein Auto und verschweigt das die Elektronik nicht einwandfrei funktioniert. Lima oder elektrische Steuerung, die Batterie ist schon nach kurzen Strecken entladen. Neue Batterie hält auch nicht, wird vermutlich nicht geladen. Was letztlich zum Ausfall aller Agregate führt.
manitou hat geschrieben:Der Wortlaut ist :
Der Verkauf des KFZ folgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, sofern der Verkäufer nicht eine Garantie oder anders lautende Erklärung abgibt. Unberührt von diesem Ausschluss der SMH bleibt die Haftung für grob fahrlässiges Handeln sowie die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Ist aus dem Kaufvertrag der bei Mobile.de ausgedruckt werden kann.
TS_Blau hat geschrieben:Es ist/kann auch nur das ausgeschlossen werden was per Vertrag ausgeschlossen wurde. Wenn hier kein Absatz mit den Gewährleistungsausschlüssen vorhanden ist dann gilt eine einjährige Gewährleistungspflicht des Verkäufers.
Ansonsten schliesse ich mich boe an - verschwiegene Mängel am Objekt könnte man sogar als arglistige Täuschung auslegen.
boe hat geschrieben:Die defekte Lichtmaschine ist zweifellos ein dem Verkäufer bekannter Mangel und wurde verschwiegen.
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etz-250-freund hat geschrieben:boe hat geschrieben:Die defekte Lichtmaschine ist zweifellos ein dem Verkäufer bekannter Mangel und wurde verschwiegen.
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mh ,wer sagt das ? die lima kann ja auch sofort nach dem kauf den geist aufgegeben haben,das muß man auch beweisen können
das die lima schon beim verkäufer defekt war und er den defekt verschwiegen hat
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