Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

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Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon MZ ES 250/0 » 28. Juni 2011 12:50

Hallo,
Meine ES 250/0 läuft jetzt endlich und bald muss ich zum TÜV. Deshalb ist meine Frage auf was der Tüv bei einer MZ ES 250/0 besonders achtet. :wink:


Meine Kettenschläuche sind nicht die besten sollte ich die für den TÜV wechseln ??? :oops:

Brauche ich eine Blinkanlage bei Baujahr 1958 ??? :roll:

PS: Was kostet eigentlich ein Kurzzeitkenzeichen für die ES 250/0 ???
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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon ETZChris » 28. Juni 2011 12:51

er achtet bei einer MZ auf das gleiche, wie bei einer honda, kawa, bmw oder sonstwas...

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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon Alex » 28. Juni 2011 12:57

Ich hatte mal einen, der mir nicht glauben wollte daß (auf jeden Fall noch für EZ 1997) nur eine Bremse als "Betriebsbremse" definiert sein muß und die andere daher nicht ans Bremslicht angeschlossen ist. Immerhin hat er dann recherchiert, hat insgesamt 20 Minuten länger gedauert.

Die TS150-Bremsen wurden bei mir mal mockiert, obwohl an sich gut eingestellt. Ich hatte den Prüfer dann bequatschen müssen, daß die Trommelbremsen generell nicht allzu toll sind, was ja auch stimmt.

Generell sind Dinge, die ab Werk bei den Emmen anders waren als beim Rest bei West-Prüfern immer sehr "beliebt"...

Gruß Alex
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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon MaHa76 » 28. Juni 2011 13:40

schau dass de einen suchst der auch fährt.... Die die nicht fahren haben keine Ahnung- die erzählen dann was vom 2. Spiegel, Bremslichtschalter und so...

Die FIN sollte lesbar sein, Reifengröße sollte passen, eventl. ein Nachweis (wobei du nicht in der Beweispflicht bist), Seitenständer ist immer wieder ein Streitthema (ich laße meinen original), dass alle Lichter gehen sollte standard sein, möglichst trocken und man sollte merken dass se beim Bremsen langsamer wird ....

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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon Arni25 » 28. Juni 2011 13:45

MZ ES 250/0 hat geschrieben:Brauche ich eine Blinkanlage bei Baujahr 1958 ??? :roll:


BJ ist egal, es zählt EZ. Blinker sind ab EZ 01.01.1962 vorgeschrieben.

Ansonsten - wenn die Karre nach eigenem menschlichen Ermessen gut ist einfach hinfahren.

Ist sowiso ein Lotteriespiel an was für einen Prüfer man gerät....
Gruß Arni

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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon wolf60 » 28. Juni 2011 15:00

Da würde ich mir überhaupt keinen Kopp draus machen. Hinfahren und gut. Die meisten Prüfer finden es eh toll, wenn sie mal eine Runde auf einem echten Oldtimer drehen dürfen, dementsprechend lax fällt dann die Prüfung aus. Wenn die Bremsen einigermassen ziehen, die Elektrik funktioniert und das Fahrwerk nicht total ausgeschlagen ist, gibt es mit einem derartig alten Motorrad beim TÜV eigentlich nie Probleme. Kettenschläuche sind relativ unwichtig, solange sie nicht total zerfleddert sind. Blinkanlage brauchst du, wie Arni schon schrieb, bei EZ 1958 nicht. Wichtig ist eigentlich nur, dass der Prüfer die Fahrgestellnummer gut ablesen kann und die Reifengröße mit der eingetragenen übereinstimmt. Das solltest du auf jeden Fall überprüfen, bevor du zum TÜV fährst.

Was das Kurzzeitkennzeichen angeht, hängt es davon ab, ob das Fahrzeug nachher auch normal angemeldet wird. Wenn ja, werden einfach nur 5 Tage zum tatsächlichen Anmeldezeitraum hinzugerechnet, also nicht der Rede wert. Wenn nein, dann wird es in der Regel schweineteuer, weil die Versicherungen hier einen Pauschalbetrag berechnen, der für PKW und Motorräder gleich ist und bei einem kleinen Motorrad teurer werden kann als die normale Jahresprämie. Beim Straßenverkehrsamt kostet es um die 20 €, dazu kommen noch die Kosten für den Schildermacher. Kurzzeitkennzeichen sind da aber etwas billiger als normale, pro Schild werden da etwa 10 € fällig.

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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon kutt » 28. Juni 2011 15:17

Beim mir wird immer nach:

- Beleuchtung
- Lenkkopflager
- Rahmennummer
- Reifen (Profil und richtige Größe)
- Lenkerschloss
- wenn drann: Seitenständer

geschaut

ach ja und Probefahrt (Bremsen)
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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon ritzel » 28. Juni 2011 15:28

Ich bin mal durchgefallen weil der Lenkerschlosspinokel weg war,es ging -ewig -mit einem hinten dran geschraubten Seilschloss,da konnte man gleich die Mütze mit dranpappen...(der Typ ist dann vorzeitig in "Rente"mit einer mittelschweren Yacht,die Werkstatt hat seitdem wieder enormen Zulauf..) Ralf-B.aus L

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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon Bratoletti » 28. Juni 2011 16:22

Wozu brauchst Du ein Kurzkennzeichen?
Frage Deine Versicherung, zur Zulassungsstelle und zum TÜV kannst Du mit der Versicherungsnummer ohne Kennzeichen fahren.
Michael
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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon Luzie » 28. Juni 2011 16:53

Bratoletti hat geschrieben:Wozu brauchst Du ein Kurzkennzeichen?
Frage Deine Versicherung, zur Zulassungsstelle und zum TÜV kannst Du mit der Versicherungsnummer ohne Kennzeichen fahren.
Michael


ueber die bruecke wuerde ich nicht gehen :!:

auf was achtet der TÜV bei mz besonders :?: :arrow: auf den korekten sitz der embleme am tank :versteck: :runningdog: :schaf: :rofl: :bussi:
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Angrillen -´16 -´18 -´23 -´24 -´25
Abgrillen -´13 -´14 -´15 -´16 -´17 -´18 -´19 -´2o -´21 -´22 -´23 -´24
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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon Bratoletti » 28. Juni 2011 17:11

Luzie hat geschrieben:ueber die bruecke wuerde ich nicht gehen :!: :

Wohl Fehmarn-Belt-Brücke?
Ich mach das so, spar Geld, und andere haben das auch schon gemacht.
Habt Ihr TÜV in DK?
Michael
Zuletzt geändert von Bratoletti am 28. Juni 2011 17:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon Arni25 » 28. Juni 2011 17:25

Bratoletti hat geschrieben:Wozu brauchst Du ein Kurzkennzeichen?
Frage Deine Versicherung, zur Zulassungsstelle und zum TÜV kannst Du mit der Versicherungsnummer ohne Kennzeichen fahren.


Kann man das auch irgendwo offiziell nachlesen?
Gruß Arni

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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon MZ-Chopper » 28. Juni 2011 17:29

Bratoletti hat geschrieben:
Luzie hat geschrieben:ueber die bruecke wuerde ich nicht gehen :!: :

Wohl Fehmarn-Belt-Brücke?
Ich mach das so, spar Geld, und andere haben das auch schon gemacht.
Habrt Ihrt TÜV in DK?
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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon Luzie » 28. Juni 2011 17:30

Bratoletti hat geschrieben: ...
Habrt Ihrt TÜV in DK? ...


ja nur hier heisst das SYN
Arni25 hat geschrieben:

Bratoletti hat geschrieben:Wozu brauchst Du ein Kurzkennzeichen?
Frage Deine Versicherung, zur Zulassungsstelle und zum TÜV kannst Du mit der Versicherungsnummer ohne Kennzeichen fahren.


Kann man das auch irgendwo offiziell nachlesen?


das wuerde mich auch mal interessieren, denn der tuev-mann macht keine probefahrt ohne kennzeichen :!:
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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon 601 » 28. Juni 2011 17:34

Bratoletti hat geschrieben:Wozu brauchst Du ein Kurzkennzeichen?
Frage Deine Versicherung, zur Zulassungsstelle und zum TÜV kannst Du mit der Versicherungsnummer ohne Kennzeichen fahren.
Michael

Ohne Kennzeichen darf man nicht fahren, aber mit ungestempelten, wenn sie von der Zulassungsstelle zugewiesen wurden (eine Online-Reservierung reicht nicht).

FZV §10 Absatz 4:
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon vaniljeice » 28. Juni 2011 17:35

Arni25 hat geschrieben:
Bratoletti hat geschrieben:Wozu brauchst Du ein Kurzkennzeichen?
Frage Deine Versicherung, zur Zulassungsstelle und zum TÜV kannst Du mit der Versicherungsnummer ohne Kennzeichen fahren.


Kann man das auch irgendwo offiziell nachlesen?

sowas sagte die tante von der zulassungsstelle auch zu mir. also mit der versicherung alles klar machen, dann mit deinem papierwulst zur zulassungsstelle. da nen schriebs abholen und du darfst an einem bestimmten tag zum tüv/dekra... fahren. wenn die polizei dich anhält: denen den schriebs von der zulassungsstellentante unter die nase halten und weiter zur hu, bestehen, wieder nach hause. und schon kannste dir n richtiges kennzeichen holen.
wo das steht weiß ich auch nicht... wie gesagt... die zulassungsstellen-tante (die übrigens viel freundlicher war, als die von der meldebehörde) sagte das zu mir. ;D
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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon Bratoletti » 28. Juni 2011 17:48

Arni25 hat geschrieben:Kann man das auch irgendwo offiziell nachlesen?

Typisch deutsch, wenn es eine Möglichkeit gibt was zu tun, brauche ich sofort die Stelle, wo die Regel steht.
Frag deine Versicherung. Steuerbetrug begehst Du am Tag der Zulassung nicht, du lässt ja zu.
Andere Gründe warum man nicht fahren dasrf, gibt es nicht.
Das Kennzeichen ist nichts als ein Nachweis, dass die Steuer bezahlt ist.
MZ-Chopper hat geschrieben:mein tüv-mensch hat mir das nich so gestattet....schieben oder mit anhänger anliefern

Das kann man ändern: frag vor dem TÜV Termin, dass Du mit oder ohne Hänger, ist ja egal mit der Maschine ohne
Schild kommst. Bei meinen Prüfungen bei DEKRA wurde 5 m gebremst auf dem Hof oder dort ne Runde gefahren.
Alles eine Sache des vorher Fragens, das kann viel Geld sparen, indem es vermeintlich verschlossene Türen öffnet. :P
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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon Scharkoon » 28. Juni 2011 17:49

Kurz gesagt: Alles was für deine Sicherheit und die Sicherheit anderer Wichtig ist muss funktionieren.

Bremsen, Beleuchtung, Reifen/Räder, Feder/Telegabel. Egal ob ein Motorrad von 1930 oder 2011 beim TÜV vorgeführt wird. Es wird immer auf das gleiche geachtet.
Bloß einen Abgasuntersuchung musst du mit deiner ES nicht machen.

MFG Alex

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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon Alex » 28. Juni 2011 17:58

[quote="Das Kennzeichen ist nichts als ein Nachweis, dass die Steuer bezahlt ist."][/quote]
Ist nicht richtig, das Kennzeichen dient auch der Identifizierung, z.B. im Schadensfall, bei Unfallflucht, bei Diebstahl, etc.; daher muß es ja sichtbar angebracht sein, sonst könnte man es ja im Kofferraum oder Topcase lassen.
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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon Stachi » 28. Juni 2011 18:08

aber wie wollen die die Kette nachgucken?
Ich fang nicht an die Kiste dort auseinander zu schrauben....

bin im J uli auch dran
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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon vaniljeice » 28. Juni 2011 18:18

Bratoletti hat geschrieben:
Arni25 hat geschrieben:Kann man das auch irgendwo offiziell nachlesen?

Typisch deutsch, wenn es eine Möglichkeit gibt was zu tun, brauche ich sofort die Stelle, wo die Regel steht.

ja... und? natürlich ist das typisch deutsch. und wo ist da das problem? so und darum "funktioniert" deutschland.
frag lieber bei der zulassungsstelle als irgend nen versicherungsvertreter, denn die vergibt das kennzeichen und die wissen auch wo diese regel steht und von denen bekommst du (oder auch nicht) diese "sonderregelung"!
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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon Michael0107 » 28. Juni 2011 18:23

ich war diesen märz beim tüv.
der motor lief zu diesem zeitpunkt nicht richtig (zylinderdeckel undicht, hat man sehr gut gehört und gemerkt)
alte reifen aus ddr-zeiten waren auch drauf.
der rest wie bremsen, beleuchtung, spiegel... war i.o.!
was ich nur vorne weg gemacht hatte, war den seitenständer demontiert, wäre angeblich nicht erlaubt!
das ergebniss: tüv erhalten ohne mängel :lol: !
gehe aufjedenfall nicht direkt zu einer dekra-stelle, die haben meistens zuviel zeit und sind auch gleich mal zu zweit und schauen! hatte die ts bei einem zweiradhändler da kommt einer und mit oftmals bestimmt nicht so viel zeit!
Gruss Michael

Es ist nicht gut, für eine Idee zu sterben,
von der man leben muss!


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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon Arni25 » 28. Juni 2011 18:28

Bratoletti hat geschrieben:Typisch deutsch


Ja, denn die Leute die sich evtl. daran stören reagieren genauso - typisch deutsch.

Da heißt es vorbereitet sein. 8)


Die Tatschache mit den ungestempelten Kennzeichen ist mir neu - danke für den Hinweis!
Gruß Arni

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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon Robert K. G. » 28. Juni 2011 18:42

Ohne Kennzeichen fahren ist nicht! Aber mit ungestempelten, sprich den alten Kennzeichen, darf man bei vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen fahren. Steht auch auf dem grünen Wisch den sie dir dort in die Papiere tackern.

Gruß
Robert
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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon Michael0107 » 28. Juni 2011 18:46

Robert K. G. hat geschrieben:Ohne Kennzeichen fahren ist nicht! Aber mit ungestempelten, sprich den alten Kennzeichen, darf man bei vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen fahren. Steht auch auf dem grünen Wisch den sie dir dort in die Papiere tackern.

Gruß
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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon MaxNice » 28. Juni 2011 18:49

ich mache das auch so, allerdings sind nur zulassungsfahrten erlaubt, zum TÜV fahren ist nicht erklärte man mir, es sei denn, die prüfstelle ist direkt nebenan, wie das hier in DD so der fall ist.
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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon 601 » 28. Juni 2011 18:58

Bratoletti hat geschrieben:Typisch deutsch, wenn es eine Möglichkeit gibt was zu tun, brauche ich sofort die Stelle, wo die Regel steht.
Frag deine Versicherung. Steuerbetrug begehst Du am Tag der Zulassung nicht, du lässt ja zu.
Andere Gründe warum man nicht fahren dasrf, gibt es nicht.

Wenn du das Risiko einer Ordnungswidrigkeit mit 50 Euro und 3 Punkten in Kauf nimmst ("Fahren ohne Zulassung"), dann gibt es in der Tat keine anderen Gründe.
Voraussetzung ist allerdings, dass deine Versicherung eine solche Fahrt dir auch wirklich gewährt, denn normalerweise gewähren sie nur Fahrten gemäß $10 Abs. 4 FZV, dazu muss dir aber ein Kennzeichen zugewiesen werden.
Ansonsten begehst du zusätzlich eine Straftat wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz.

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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon Robert K. G. » 28. Juni 2011 19:20

Michael0107 hat geschrieben:
Robert K. G. hat geschrieben:Ohne Kennzeichen fahren ist nicht! Aber mit ungestempelten, sprich den alten Kennzeichen, darf man bei vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen fahren. Steht auch auf dem grünen Wisch den sie dir dort in die Papiere tackern.

Gruß
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0 probleme

:?: :?: :?:
Was willst du mir sagen? Ein Motorrad auf einem Anhänger ist eine Ladung. Diese muss selbstverständlich nicht zugelassen werden. Wäre auch leicht balabala.

Du darfst mit Doppelkarte und ungestempelten Kennzeichen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen Fahrten im Zusammenhang mit einer Zulassung machen. Endgültig stillgelegte Fahrzeuge dürfen mit entwerteten Kennzeichen nur von der Zulassungsstelle nach Hause bewegt werden. Was ist daran so kompliziert. Ohne Kennzeichen darf nicht gefahren werden. Es geht hier um die möglichkeit das Fahrzeug eindeutig identifizieren zu können. Wenn man kein Kennzeichen hat kann man sich ein umgestempeltes Kennzeichen vorab zuteilen lassen. Habe ich alles schon gemacht. Bitte lest einfach den Wisch den ihr bei der Abmeldung bekommen habt. Da steht das alles drin. :roll:

Gruß
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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon Michael0107 » 28. Juni 2011 19:28

sorry, wollte ja nur meine erfahrung hier mitteilen und niemanden zu nahe treten! vielleicht manchmal besser so :stumm: !!!
Gruss Michael

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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon UHEF » 28. Juni 2011 20:02

Kennzeichen und Quatsch und bla bla bla war nicht gefragt.

Hallo,
Karre sollte klar sein - so wie man eben bedenkenlos morgens vom Hof fährt - dann klappts auch, der Rest ist menschliche Erfahrungssache.
Ich fahr seit Jahren zu dem gleichen TÜV. Das ist glaube ich das beste was man tun kann. Man kennt sich eben als Mensch, man kennt seine Denkweise, seine Arbeit usw. seit Jahren.
Ich kann ihn nicht und ich möchte ihn nicht in .........bringen. Denn er macht sich von o. g. Dingen genau ein Bild und weiss halt was er beim jeweiligen Fahrzeug kontrollieren muss! Er tut das dann auch. Mach es Dir nicht unnötig schwer und ihm auch nicht und dann hat er das Motorrad z.B. schon im Rechner .....oder es ist ne' Vollabnahme kost ja extra na gut die Arbeit mach ich mir denkt er, denn der kommt ja öfter. Er ist nur ein Mensch wie wir Alle.
Ich grinse jetzt ohne .-)
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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon Wartburg 311 QP » 13. Februar 2012 22:30

Hi ich habe am 30.01. diesen Jahres TÜV für meine ES bekommen. Karre stand in einer Werkstatt und konnte aufgrund der Witterung keinen Meter gefahren werden.

Wie hat der Prüfer die Bremsen getestet ? Ist das etwa nicht relevant ( klar ist es das ) ?

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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon Wolle69 » 13. Februar 2012 22:59

Und ich häng mich gleich mal ran:

Der Vorbesitzer hat das Typenschild geschliffen - nur die eingestanzte Nummer des Rahmens ist zu erkennen (und stimmt), nicht aber Baujahr und Typ. Ich habe zwar schon ein neues Schild, wollte das aber gern erst nach der Rahmenlackierung (nächstes Jahr?) dranbasteln, wenn's geht. Müssen die restlichen Daten da auch drauf stehen? Darf ich die ggf. in das alte, geschliffene Schild einschlagen? Oder doch besser das neue Schild montieren?
Ciao
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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon Dieter » 13. Februar 2012 23:04

Als ich im Herbst mit meiner kleinen ES bei der Dekra war, fing der TÜV Mensch an zu denken. Dabei kam heraus, das angeblich der Lenker minimal schief ist. Da könnte was abreißen. Also keine Plakette. Zu einer anderen Stelle gefahren, keine Probleme. Ohne Mangel. Ich habe den Lenker vorher nachgesehen. Nichts ist schief. Nur der vordere Kotflügel zeigt ein wenig zur Seite. Wenn ich mal Lust habe, schraube ich ihn mal gerade an.

Also wie schon gesagt. Manchmal fällt jemandem was neues ein. Das kann man manchmal nicht direkt wechseln. Bei einem Auto war mal ein minimales Spiel in der Lenkung. Der Prüfer meinte nur da muß die ganze Lenkung neu. Also direkt zur Werksatt. Dort hat der Meister mal eben mit einem 10er Schlüssel 2 Schrauben ein wenig nachgezogen. Danach bin ich direkt wieder zu dem Prüfer. Der hat mich zwar etwas dumm angesehen, Aber er konnte nichts mehr finden. Anschließend habe ich ihm mitgeteilt, das seine Diagnose komplett daneben lag.

Gruß
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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon Basti28 » 13. Februar 2012 23:24

also bei der hu meiner es war der prüfer echt garnicht nachsichtig wegen oldtimer usw. der vorbesitzer hatte hinten in den Endschalldämpfer sechs kleine bohrungen gesetzt =erheblicher Mangel weil sich das abgasverhalten verschlechtert laut dem kittelheini, :stupid: die Trommelbremse hat er bemängelt, obwohl die fast unbenutzt war und völlig normal funktionierte=2.erheblicher mangel.eine speiche fehlte im hinterrad 3.erheblicher mangel. tja also denke besser nicht das du nen bonus bei denen hast.
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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon TS Martin » 13. Februar 2012 23:34

Arni25 hat geschrieben:BJ ist egal, es zählt EZ. Blinker sind ab EZ 01.01.1962 vorgeschrieben.


Nicht ganz richtig. Auch bei Krädern nach dieser EZ ohne Blinker mit einer entsprechenden Betriebserlaubnis genießen Bestandschutz. Bsp. sind ETS, MZ 125/3 usw. Alle EZ nach 62 und ohne Blinker ab Werk - Bemerkung KTA-Betriebserlaubnis ...

Ansonsten Thema HU mit Chopper: Abgas max. 4,5 % - sie hatte 4,7 % - der Prüfer: passt schon - schreibe ich 4,44 % ins Protokoll - bestanden.

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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon mutschy » 14. Februar 2012 09:43

Wolle69 hat geschrieben:Und ich häng mich gleich mal ran:

Der Vorbesitzer hat das Typenschild geschliffen - nur die eingestanzte Nummer des Rahmens ist zu erkennen (und stimmt), nicht aber Baujahr und Typ. Ich habe zwar schon ein neues Schild, wollte das aber gern erst nach der Rahmenlackierung (nächstes Jahr?) dranbasteln, wenn's geht. Müssen die restlichen Daten da auch drauf stehen? Darf ich die ggf. in das alte, geschliffene Schild einschlagen? Oder doch besser das neue Schild montieren?


Ein Typenschild is lt §59StVZO Pflicht, daher würd ich sicherheitshalber eins fertig machen u anbringen. Das kannste auch alleine machen, solange die Daten korrekt sind, ein Prüfer o.ä. is dafür nich nötig.

Gruss

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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon kutt » 14. Februar 2012 10:14

Stimmt - für meinen Falke musste ich auch eins machen
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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon Robert K. G. » 14. Februar 2012 11:35

kutt hat geschrieben:Stimmt - für meinen Falke musste ich auch eins machen


Genau! Sinnloser Weise gibt es auch kaum Vorgaben wie es auszusehen hat. FIN, Typ, Baujahr und zulässiges Gesamtgewicht reichen in den meisten Fällen aus.

Gruß
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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon audioconcept » 14. Februar 2012 12:33

Bratoletti hat geschrieben:Wozu brauchst Du ein Kurzkennzeichen?
Frage Deine Versicherung, zur Zulassungsstelle und zum TÜV kannst Du mit der Versicherungsnummer ohne Kennzeichen fahren.
Michael

Hi, wie meinst du das denn? Ich kenne es nur, das man auf direkten wege nach dem Abmelden noch nach Hause fahren darf! Aber umgekehrt, kann ich nicht wirklich glauben.

-- Hinzugefügt: 14. Februar 2012 12:44 --

Scharkoon hat geschrieben:Kurz gesagt: Alles was für deine Sicherheit und die Sicherheit anderer Wichtig ist muss funktionieren.

Bremsen, Beleuchtung, Reifen/Räder, Feder/Telegabel. Egal ob ein Motorrad von 1930 oder 2011 beim TÜV vorgeführt wird. Es wird immer auf das gleiche geachtet.
Bloß einen Abgasuntersuchung musst du mit deiner ES nicht machen.

MFG Alex


Hi Alex,

ab wann muss man denn ein AU machen? Muss ich bei meiner Es250/1 Bj.-66 eine AU machen?

@Bratoletti
Ich habe aber noch kein ungestempeltes Kennzeichen. Da ich erst eine Vollabnahme machen muss für neue Papiere. Welches ungestempelte Kennzeichen soll ich mir denn dann dranmachen?



Ich hab gerade die Zulassungstelle angerufen, und die sagen das darf man nicht.
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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon skeeve » 14. Februar 2012 12:53

Die AU ist fällig bei Erstzulassung ab 1989.

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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon Maik80 » 14. Februar 2012 13:00

audioconcept hat geschrieben:@Bratoletti
Ich habe aber noch kein ungestempeltes Kennzeichen. Da ich erst eine Vollabnahme machen muss für neue Papiere. Welches ungestempelte Kennzeichen soll ich mir denn dann dranmachen?



Ich hab gerade die Zulassungstelle angerufen, und die sagen das darf man nicht.


Zieh Dich doch daran nicht so auf. Pack das Teil aufn Hänger und bringe es so hin.



Ein ungestempeltes Kennzeichen bekommt man, wenn man es vorher online reserviert und dann sich beim Schilderheini oder online pressen lässt. Die Tante bei der ZuLa macht dann lediglich die Aufklebers drauf.
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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon TS Martin » 14. Februar 2012 13:03

Möglich ist es - heißt: Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen - aber seit eVB etwas aufwändiger - lieber KKZ benutzen.

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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon audioconcept » 14. Februar 2012 13:06

Maik80 hat geschrieben:
audioconcept hat geschrieben:@Bratoletti
Ich habe aber noch kein ungestempeltes Kennzeichen. Da ich erst eine Vollabnahme machen muss für neue Papiere. Welches ungestempelte Kennzeichen soll ich mir denn dann dranmachen?



Ich hab gerade die Zulassungstelle angerufen, und die sagen das darf man nicht.


Zieh Dich doch daran nicht so auf. Pack das Teil aufn Hänger und bringe es so hin.



Ein ungestempeltes Kennzeichen bekommt man, wenn man es vorher online reserviert und dann sich beim Schilderheini oder online pressen lässt. Die Tante bei der ZuLa macht dann lediglich die Aufklebers drauf.


Es würde es enorm erleichtern wenn man es darf. Online hab ich mein Kennzeichen reserviert. Aber Stadt sagt nein. Auf die Antwort der Versicherung warte ich noch. Oder soll ich die Polizei fragen? Es muss doch da eine klare Linie geben?
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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon Wolle69 » 14. Februar 2012 13:18

Steht doch da:

601 hat geschrieben:Ohne Kennzeichen darf man nicht fahren, aber mit ungestempelten, wenn sie von der Zulassungsstelle zugewiesen wurden (eine Online-Reservierung reicht nicht).

FZV §10 Absatz 4:
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.


Also gibt es zwei Bedingungen:
1. Zulassungsbehörde teilt Kennzeichen zu.
2. Versicherung erlaubt entsprechende Fahrten.

Die Bedingungen kannst du nur erfüllen, wenn du die Behörde und die Versicherung entsprechend kontaktierst. Versicherung sollte klappen, Behörde? Guck einfach mal in der FZV nach, ob ein Anspruch (!) auf Zuteilung eines Kennzeichens besteht. Wenn ja, ist doch alles geklärt: ausdrucken, mitnehmen, vorlegen.
Ciao
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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon Trabant » 14. Februar 2012 13:21

Ich bin davon überzeugt, je gammeliger ein KFZ aussieht, um so genauer wird hingeschaut. Ich würde das auch so machen. Meistens wird dann auch was gefunden, wie z.b.
Bremslicht nicht hell genug, Blinkfrequenz nicht in der Norm, eine Speiche nicht fest genug, Diebstahlsicherung nicht OK, irgendwas mit den Reifen, Weg Bremspedal zu lang usw.
Kann ja nicht sein, das so ein Schrott mängelfrei ist.
Ein Freund aus einer Werkstatt in der der Tüv immer vorbei kommt, sagt auch, der muss was finden, denn die Prüfer werden auch stichprobenartig überprüft.
Darum hat er mir geraten vor dem Tüv keine neuen Reifen drauf zu machen, sondern die alten Glatzen drauf zu lassen und keine neue Blinkbirne einzubauen.
Gesagt getan. Prüfer freut sich, hat was gefunden und die neuen Reifen lagen schon bereit. Als der Knabe Mittags wieder da war, war alles fertig und Plakette drauf.

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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon Robert K. G. » 14. Februar 2012 13:22

audioconcept hat geschrieben:...
Ein ungestempeltes Kennzeichen bekommt man, wenn man es vorher online reserviert und dann sich beim Schilderheini oder online pressen lässt. Die Tante bei der ZuLa macht dann lediglich die Aufklebers drauf.


Es würde es enorm erleichtern wenn man es darf. Online hab ich mein Kennzeichen reserviert. Aber Stadt sagt nein. Auf die Antwort der Versicherung warte ich noch. Oder soll ich die Polizei fragen? Es muss doch da eine klare Linie geben?[/quote]

"Nur" online reservieren reicht nicht. Es muss auch zugeteilt werden. Also du musst schon zur Zulassungsstelle gehen.

Einfacher ist es bei VORÜBERGEHEND!!!, nicht aber engültig, abgemeldeten Fahrzeugen das alte vor der Abmeldung zugeteilte Kennzeichen zu verwenden. Dazu brauchst du aber die "Doppelkarte" (ich weiß die gibt es nicht mehr, es ist nur noch eine Nummer) dass das Fahrzeug versichert ist. Des Weiteren musst du die alten Papiere mit dir führen. UND es geht nur mit einem Kennzeichen der BRD!!! Also bitte das nicht mit einem alten DDR Kennzeichen versuchen. Du darfst mit dem Fahrzeug nur zur HU und zur Zulassungsstelle fahren. Auch nicht auf der Fahrt Brötchen oder Blumen für die Frau holen...

Du darfst auch nur in deinem Landkreis oder dem Nachbarkreis das Fahrzeug bewegen. Habe ich selbst schon problemlos so gemacht.

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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon Ex-User Chrono » 14. Februar 2012 13:33

Mein TÜVer kommt zu mir..morgen zb und macht ne Vollabnahme :mrgreen:
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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon Wolle69 » 14. Februar 2012 13:35

Robert K. G. hat geschrieben:... Dazu brauchst du aber die "Doppelkarte" (ich weiß die gibt es nicht mehr, es ist nur noch eine Nummer) dass das Fahrzeug versichert ist.


Ich würde in dem Fall damit zum Versicherungs-Menschen gehen und den das ausfüllen lassen:
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2 ... 11_72.html
Ciao
Wolle

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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon Robert K. G. » 14. Februar 2012 13:38

Wolle69 hat geschrieben:
Robert K. G. hat geschrieben:... Dazu brauchst du aber die "Doppelkarte" (ich weiß die gibt es nicht mehr, es ist nur noch eine Nummer) dass das Fahrzeug versichert ist.


Ich würde in dem Fall damit zum Versicherungs-Menschen gehen und den das ausfüllen lassen:
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2 ... 11_72.html


Ich lasse es mir immer per E-Mail schicken und drucke es selber aus. Was anderes macht die Versicherung mit der Zulassungsstelle auch nicht mehr. Das Blatt ist nur noch ein Nachweis für dich selbst. Der Vorteil ist, dass man so innerhalb weniger Minuten einen Versicherungsnachweis bekommt.

Gruß
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Re: Auf was achtet der Tüv bei MZ ???

Beitragvon Wolle69 » 14. Februar 2012 13:56

Schon richtig.

Meinem Versicherungsmenschen könnte ich persönlich bestimmt erklären, dass er bitte die Gewährleistung der Versicherung für Fahrten gemäß FVZ §10, Abs. 4 explizit als Vermerk auf diesem Wisch einfügt und das so unterschreibt (nach Prüfung durch ihn, ob er das von seiner Versicherungsgesellschaft aus so darf). Kann man evtl. auch fernmündlich klären, aber bei einer Direktversicherung bspw. sehe ich da schwarz.

Ich tendiere aber auch zur Hänger/Transporter-Variante. Die Möglichkeit hat aber nicht jeder auf die Schnelle, daher kann ich das individuell geschilderte Anliegen gut nachvollziehen. Was für eine Mehrheit hier jedoch in diesem Zusammenhang auch interessant sein dürfte:

FZV § 9, Absatz 3:
(3) Auf Antrag wird einem Fahrzeug ein Saisonkennzeichen zugeteilt. (...) Das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur während des angegebenen Betriebszeitraums in Betrieb genommen oder abgestellt werden. § 16 Absatz 1 bleibt unberührt. Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betriebszeitraums bei Fahrten zur Abmeldung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des § 10 Absatz 4.

Hier steht keine Hauptuntersuchung explizit aufgeführt. Wie sieht das in der Praxis aus?
Ciao
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