von IFA-Rider » 4. Februar 2007 20:52
So, jetzt bin Ich nicht mehr der Jüngste hier!
Willkommen in unserem schönen Forum.
Ich sehe, du bist auf die Erhaltung der Emmen aus und nicht auf deren Verbastelung zu Crosszwecken!
Sehr gut!
Also wenn du die ES ohne Brief wieder auf die Straße bringen willst, musst du entwerder eine Umbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA (nix KTA) besorgen aber eigentlich kann sich der TÜV die Daten auch einsehen ob sie geklaut iss oder nich. (Rahmennummerüberbrüfung)
Kannst du also entscheiden ob du einige Euros für die Bescheinigung vom KBA ausgibst oder das den TÜV machen lässt wobei ich mir beim TÜV nur zu 90% sicher bin das der die Daten einsehen kann!
Meine: ETZ 150 Bj. 1988; MZ Baghira 660E Bj. 2000; ETZ 250 Bj. 1986; S51 Enduro 12V
Liste der Lager und Wellendichtringgrößen der MZ-Motoren TS und ETZ: viewtopic.php?p=262380#262380
Verbrauch ETZ 150
Verbrauch Baghira 660
Fuhrpark: MZ ETZ 150 Bj. 1988; MZ Baghira E Bj. 2000; S51 Enduro 12V
Baustelle: MZ ETZ 250 Bj. 1986
Dose: Audi A4 2.0 TDI