Ich habe vor, meine 251er noch diese Woche zuzulassen, wenn der GTÜ-Mensch nichts dagegen hat.
Nun braucht man ja diese Abmeldebescheinigung in Form des alten Fahrzeugscheins oder des grünen Zettels von gaaanz früher

Ich habe beides nicht

Aber was ich habe, ist der KFZ-Brief.
Ich meine NICHT den neuen EU-Brief aka Zulassungsbescheinigung Teil II, sondern seinen Vorgänger, den 3seitigen Bundesdeutschen KFZ-Brief in A5.
Da ist ja auf der letzten Seite unten so ein Feld, wo Wiederinbetriebnahmen und Stilllegungen vom Amt abgestempelt werden.
Gilt dies auch als Abmeldebescheinigung? Das müsste es doch, oder?
Und wenn ja, weiso wird dies nirgendswo in Internetquellen erwähnt!?
Oder muss ich doch beim Amt einen Hampelmann machen, dass die mir das Kennzeichen geben?