Koponny hat geschrieben:Ist es nicht so, das Zweiräder von der Winterreifenpflicht ausgeschlossen sind?
Dann ist doch jede weitere Diskussion eigentlich müßig....
Ja/Nein/Ja...Ronny...
Fall 1)
Wir fahren genau jetzt..in Hi schneits..mit unseren Motorrädern los..
Wir werden unterwegs von der Polizei angehalten-> Verkehrskontrolle..
"Es herrscht keine Winterreifenpflicht"..wird der Polizist sagen..
-> Gute Weiterfahrt...(Keinerlei Bußgeld)..aber gute Wünsche ;o)
Fall 2 )
Wir fahren los..verursachen im Schnee einen Unfall...
Die Polizei nimmt den Unfall auf..stellt fest,es wird keine Winterbereifung
gefahren (egal nun,ob es für die Moppeds welche gibt oder nicht)
--> und schreibt eine Anzeige..bußgelpflichtig.
Mit einem Hinweis für die Versicherung,dass eben ohne M+S gefahren wurde.
Vor der Versicherung muss nun bewiesen werden,warum keine M+S Bereifung gefahren wurde.
Sollte es a) keine passende Bereifung geben und nachweislich vorsichtig/angepasst gefahren worden sein..
wird die Versicherung den Schaden übernehmen (müssen).
Sollte es b) M+S Bereifung für das Krad am Markt nachweislich
käuflich zu erwerben geben...wird der Kradfahrer
mit zur Verantwortung gezogen.(%)
Bei Gespannfahrern mit Mischbereifung am KFZ , die nicht 100% gegen M+S Bereifung getauscht werden kann,
aber eine Teilbereifung gegen M+S getauscht wurde..wird die Versicherung auch dieses anerkennen müssen.
Grundsätzlich gilt ! Es gibt keine M+S-Pflicht..!!
Aber wehe..es geschieht ein Unfall,dann wird die Versicherung
im Falle der Nichtumrüstung (bei Bereifung die auch am Markt zu bekommen wäre) mit allen Mitteln
versuchen den Schaden auf den Verursacher ohne M+S zumindest % abzuwälzen..
PS...(Quelle -->Autobahn-Polizei) 10.2.07