ein kollege von mir hat ein problem....
wenn er mit der dose bei ner werkstatt für eine reperatur einen preis ausgehandelt hat und dann bekommen die irgendeine schraube nich ab, brauchen also länger,
dürfen die dann den preis erhöhen???
Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com
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tomcatfisch hat geschrieben:Wenn ein schriftlicher Kostenvoranschlag vorliegt, darf die Rechnung den veranschlagten Preis um max. 10% übersteigen.
Mündliche Absprachen sind, wie überall, nicht bindend.
Eine Feststellung von Problemen bei der Arbeit muss eigentlich abgesprochen werden.
Arbeiten die nicht auf dem Kostenvoranschlag stehen und nicht bewilligt wurden macht die Werkstatt "gratis".
Luzie hat geschrieben:warum nicht
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