von TS Paul » 11. September 2011 10:09
Mahlzeit, bin ich doch nen H schuldig geblieben zzzz

Hier ist es: ((H))
Das problem an der sache ist das, daß "Bauteil" zählt in dem der Gefahrenstoff gelagert ist. Soll heißen mit ner Folie oder nem Strich auf dem Boden kann man da nix ausrichten.
Nur mal so nen Beispiel:
Typ A und Typ B teilen sich eine Garage zum Schrauben. Typ A teilt die Garage in der mitte durch ein Bauzaunsegment das er mit Folie bespannt weil er Typ B nicht vertraut. Nun kommt die Kontrolle und die beiden Schmier - Treib- und Reinigungsmittellager befinden sich im selben Bauteil (Aussenwände) die mind. F30 erfüllen, so werden beide Lager als eines betrachtet, da im falle eines Falles die Folie keine trennung bei gefahr wie Feuer darstellt. Von Gasdicht wollen wir mal garnicht reden.
Grüße, Paul
Grütze, Paul
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