Vollgutachten §21 StVZO Was ist das?

Alles, was oben nicht passt.

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Vollgutachten §21 StVZO Was ist das?

Beitragvon Mecklenburger » 10. September 2011 14:32

Hallo,
ich habe eine TS 150 Bj: 1985 11200km.
Ich möchte die TS 150 nach 15 Jahren Abmeldung wieder zulassen.
Nun sagt mir die nette Dame vom TÜV das ich einen § 21 StVZO machen muß.
Was ich an Papieren für die TS habe sind: Fahrzeugbrief(BRD),Rechnung (DDR),Durchprüfungsheft.
Wie und was ist ein Vollgutachten nach § 21 StVZO???

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Re: Vollgutachten §21 StVZO Was ist das?

Beitragvon TS Paul » 10. September 2011 14:35

Hallo,
Tante Gurgel hat 0,15 Sekunden gebraucht um diesen Link: http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/ ... nformieren auszuspucken :twisted:
Hilft das?

Grüße, Paul
Grütze, Paul
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Re: Vollgutachten §21 StVZO Was ist das?

Beitragvon Michael0107 » 10. September 2011 14:38

ist eigentlich nur ein normaler Tüv! ich war einfach bei einer werkstatt wo der dekramann eine probefahrt gemacht hat technische sachen durchschaut (bremsen,licht, etc.) und das war es dann! kosten waren rund 75€ glaube ich!
Gruss Michael

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Re: Vollgutachten §21 StVZO Was ist das?

Beitragvon TS-Willi » 10. September 2011 14:49

Nee ist nicht normaler TÜV. Plaketten kleben darf jede Überwachungsorganisation. Das Vollgutachten gibts aber nur bei der Technischen Prüfstelle, und die ist pro Bundesland jeweils in fester Hand. Wenn das Fahrzeug schon mal in der EU zugelassen war und die technischen Daten vorliegen, ist es aber easy.

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Grüße Willi
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Re: Vollgutachten §21 StVZO Was ist das?

Beitragvon eichy » 10. September 2011 14:52

TS-Willi hat geschrieben:Nee ist nicht normaler TÜV. Plaketten kleben darf jede Überwachungsorganisation. Das Vollgutachten gibts aber nur bei der Technischen Prüfstelle, und die ist pro Bundesland jeweils in fester Hand. Wenn das Fahrzeug schon mal in der EU zugelassen war und die technischen Daten vorliegen, ist es aber easy.

Genau. Kosten etwa 120 Ois. Tip: Wenn du irgendwelche Basteleien eingetragen haben willst, mach das gleich mit. Tip2: Such Dir einen TÜVer der sich mit MZ auskennt. Alle andern stellen nur dumme Fragen. Aus Erfahrung.
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Re: Vollgutachten §21 StVZO Was ist das?

Beitragvon Schwarzfahrer » 10. September 2011 15:16

Mecklenburger hat geschrieben:Hallo,
ich habe eine TS 150 Bj: 1985 11200km.
Ich möchte die TS 150 nach 15 Jahren Abmeldung wieder zulassen.
Nun sagt mir die nette Dame vom TÜV das ich einen § 21 StVZO machen muß.
Was ich an Papieren für die TS habe sind: Fahrzeugbrief(BRD),Rechnung (DDR),Durchprüfungsheft.
Wie und was ist ein Vollgutachten nach § 21 StVZO???


Frag mal lieber bei deinem Straßenverkehrsamt ob du wirklich ein §21 Gutachten brauchst, um die TS zuzuzlassen, da du ja schon einen Brief der in der BRD ausgestellt wurde hast. Meiner Erfahrung nach wissen sogar viele Prüfer nicht wann welches Gutachten erforderlich ist. Und am Ende entscheidet das Straßenverkehrsamt ob dein Krad zugelassen wird oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias

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Re: Vollgutachten §21 StVZO Was ist das?

Beitragvon PIK » 10. September 2011 15:29

Eigentlich läuft das unter "Wiederzulassung" und damit kannste zu jedem TüVer.
Vorausgesetzt die Daten in deinem BRD Brief stimmen auch mit deiner Maschine überein.

Die "Vollabnahme" macht man in der Regel nur, wenn kein Brief mehr vorhanden ist.

MfG Rolf
"Wenn man eine Katze auseinandernehmen will, um zu sehen, wie sie funktioniert, hat man als erstes eine nicht funktionierende Katze in den Händen."

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Re: Vollgutachten §21 StVZO Was ist das?

Beitragvon Dieter » 10. September 2011 16:45

Auch bei meinem ES 250/2 Gespann mußte ich eine Vollabnahme machen lassen trotz vorhandenem DDR Brief. Auch mein Hinweis das sie reichlich Maschinen im Rechner haben müßten half nichts. Genau so wenig halfen hier die reichlich mitgebrachten Unterlagen. Auch beim Wechsel der Zulassungsstelle war keine Besserung in Sicht. Da ich zuwenig Zeit zun Streiten hatte, habe ich halt die Vollabnahme gemacht. Hat aber alles ein wenig länger gedauert, da sie beim TÜV und beim Straßenverkehrsamt so lange brauchten um die richtigen Daten in ihre Rechner einzugeben. Die eigendliche Abnahme war kein Problem. Da wurde auch nur kurz nach den üblichen Sachen geschaut und mit Genuss eine Probefahrt gemacht. Die beim ersten Mal leider den Brenszug reißen ließ. Also kurz nach Hause, einen anderen Zug eingebaut und wieder hin. Da wurde nur kurz drauf geschaut und schon ging der Marathon am Rechner los.

Gruß
Dieter

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Re: Vollgutachten §21 StVZO Was ist das?

Beitragvon PIK » 10. September 2011 16:56

Wo warst du denn zur Abnahme? Weil bei "Vollgutachten" kann man da nicht zu jedem TüVer (Dekra usw).

-- Hinzugefügt: 10. September 2011 17:59 --

Ach, verlesen, der Trick ist BRD statt DDR brief.

Sorry :versteck:
"Wenn man eine Katze auseinandernehmen will, um zu sehen, wie sie funktioniert, hat man als erstes eine nicht funktionierende Katze in den Händen."

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Re: Vollgutachten §21 StVZO Was ist das?

Beitragvon TS Martin » 11. September 2011 11:08

1. Frag dein SVA ob die überhaupt ein Vollgutachten brauchen.
2a. Solltest du keines brauchen ab zu irgendeiner Organisation und max. 35 € gelöhnt das wars
2b. Ansonsten je nach Bundesland zum TÜV (in den verbrauchten Ländern) oder zur Dekra (in den neuen Ländern) - Ausnahme Berlin: hier beide - und Vollabnahme gemacht
3. Ab zum SVA mit einer eVB und angmeldet. Brief wird gegen ein EU Papier getauscht und das war es.

Fuhrpark: MZetten, Fahrzeuge aus dem AWZ und vom VEB FAJAS Suhl und Fahrzeuge aus dem Industriewerk Ludwigsfelde (IWL)
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Re: Vollgutachten §21 StVZO Was ist das?

Beitragvon Neubrandenburger » 11. September 2011 13:23

http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/ ... nformieren

Vollgutachten gemäß § 21 StVZO
Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!

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Re: Vollgutachten §21 StVZO Was ist das?

Beitragvon TS Martin » 11. September 2011 14:51

@ Neubrandenburger: Die 7 Jahre Regel ist inzwischen seit über 1 oder 2 Jahre Vergangenheit.
Grund: von Anfang an haben die Landkreise gesagt: wenn Brief vorhanden reicht die HU, da der Brief den Nachweis der ABE darstellt.

Dazu dieses Zitat:
Landkreis Oberhavel hat geschrieben:Die bisher geltende Löschungsfiktion nach 18 Monaten ist ab dem 01.03.2007 entfallen.
Fahrzeuge können für mindestens sieben Jahre, wenn die Betriebserlaubnis noch
nachgewiesen werden kann, sogar noch länger, ohne erneute Abnahme nach § 21 StVZO
wieder zum Verkehr zugelassen werden. Erst wenn die Fahrzeug- und Halterdaten im
Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden sind und die
Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die
Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden
können, ist ein Gutachten nach § 21 StVZO zu verlangen(siehe dazu § 14 Abs. 2 Satz 5
FZV).

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Re: Vollgutachten §21 StVZO Was ist das?

Beitragvon Mecklenburger » 14. September 2011 15:17

Vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Ich habe seit gestern TÜV :D §21 StVZO war mit Brief nicht nötig!

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Re: Vollgutachten §21 StVZO Was ist das?

Beitragvon MZ-Chopper » 14. September 2011 15:35

PIK hat geschrieben:Eigentlich läuft das unter "Wiederzulassung" und damit kannste zu jedem TüVer.
Vorausgesetzt die Daten in deinem BRD Brief stimmen auch mit deiner Maschine überein.

Die "Vollabnahme" macht man in der Regel nur, wenn kein Brief mehr vorhanden ist.

MfG Rolf

genau. nach rückfrage bei meinem TÜV´er
gibt es einen BRD brief, wird nur eine wiederinbetriebnahme durchgeführt, liegt die erstzulassung vor dem 01.01.1989 kostet es nur die TÜV -gebühren von 48 €.....
bedingung dabei ist aber, das alles am Moppet so aufgebaut wird, wie in den Papieren eingetragen ist
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