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Maddin1 hat geschrieben:Bei uns auch so, als ich die Silverstar zugelassen habe fragte sie extra was ich haben will. Es gibt wohl nurnoch die neue Schriftart, aber die Größe ist wählbar. Ich habe dann ABG-EZ 93 auf 20x20cm genommen.
Robert K. G. hat geschrieben:Bei uns kann man nicht mehr wählen. Die neuen Kennzeichen sind Pflicht. Dreistellige Kennungen gibt es auch nicht mehr für Motoräder. Ich wollte mein altes Kennzeichen SHK - NP 6 behalten. Keine Chance. Nicht einmal als Kunschkennzeichen. Da ich aber keinen Bock hatte für dieses blöde neue Kennzeichen das dritte Mal umzubauen, hält mein Kennzeichen nur noch an einer Schraube. Und richtig erkennen kann man es auch nicht mehr.![]()
Gruß
Robert
TS Martin hat geschrieben:
Wählen kann ich in ganz Deutschland, denn dies ist genauestens in der FZV verankert.
Ich kann es gerne hier wieder rein verlinken.
Anlage IV FZV hat geschrieben:1. Abmessungen
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
c) Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180mm/220mm, Höhe 200 mm
d) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind, zuzuteilen.
Warum soll ich ein Kennzeichen gut finden was ich völlig blöd finde und meins auch nicht viel größer ist? Ich seh da keinen Fortschritt. Es sei denn man hat ein wirkliches Kuchenblech dran.Klaus P. hat geschrieben:ABER jetzt gibt es endlich kleine.
Massenweise lassen Besitzer neue anfertigen und jetzt dieses.
Es gibt nichts wunderliches als die Menschen.
Klaus
Bis jetzt habe ich noch kein Problem, nur das auf den Internetseiten von denen nur noch was vom neuen Kennzeichen steht. Und halt minimal 4 stellig. Ich wollte halt das schon im Vorfeld klären. Und bei 4 stellig kommt man bestimmt nicht mit 20x20 bei altem Kennzeichen hin.TS Martin hat geschrieben:Die FZV ist bundesweit verbindlich, aber an einigen Stellen gibt es KANN Bestimmungen.
Und hier sind die MA sehr zurückhaltend. Die Behördenleitung schon lockerer und die Länder tw. noch lockerer.
@ Micky: Wieso hast du derzeit ein Problem das alte zugeteilt zu bekommen? oder hast du erstmal angefragt?
Das stimmt!Klaus P. hat geschrieben:@ Micky
Ausnahmegenehmigung beantragen.
Beim Landrat.
Ich finde Kennzeichen überhaupt blöd.
TS Martin hat geschrieben:4 stellig wärst du bei 24/25 x 20.
Hast du ein kennzeichen noch reserviert oder meldest du vorher was ab oder um?