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Micky hat geschrieben:Was die Frage soll steht doch da.
Micky hat geschrieben:In einem Brief steht KTA Betriebserlaubnis im anderen steht davon nichts drin.
TS Martin hat geschrieben:KTA wird aber bei neuen Papieren immer weggelassen - egal woher die MZ oder so kommt. Daher immer alle Papiere (Briefe) aufheben. Ist verzichtbar diese Bemerkung seit der Einführung ... dafür steht die Nummer der KTA im Teil I meistens drinne, wenn nicht nur ein E - also nicht so einfach @ ETZChris.
asinus_maximus hat geschrieben:Und ich hab einfach keine Lust mal irgendwann bei einer Kontrolle in die Verlegenheit zu kommen, keine BE vorlegen zu können, obwohl in den Papieren darauf verwiesen wird. Der DEKRA - Mensch meinte zwar, dass da eh keiner nachfragt, weil die Reifenhersteller von damals eh nicht mehr diesen Typ produzieren, aber ich hab halt keine Lust auf eine unangenehme Polizeikontrolle.
asinus_maximus hat geschrieben:Ein positives DEKRA Gutachten "zur Beantragung der Betriebserlaubnis", wie es da drin steht, habe ich auch und musste ich der Zulassungsstelle entsprechend vorlegen
Ralle hat geschrieben:Der DEKRA Mann hat dir im Gutachten "positiv" bestätigt, also hat er die BE (heißt nichts anderes als Betriebserlaubis) erteilt. Weil du die erteilt bekommen hast, hat dir das Amt die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 ausgehändigt (auch als Fahrzeugschein und -brief bekannt), ohne Betriebserlaubnis hättest du die nicht bekommen. Da in deinem Fahrzeugschein, wie in den meisten neumodischen, nur noch eine Reifengröße und kein Hersteller drin steht kannst du alle Reifen ohne Probleme Fahren, die dem Maß entsprechen.
Ralle hat geschrieben: Im Normalfall richtet sich ja die DEKA nach dem was einst der Hersteler als Betriebserlaubnis für sein Motorrad bekommen hat, bei der ETZ gab es da keine Fabrikatsbindung.
Ralle hat geschrieben:Schau mal ob in dem Schreiben das dir die DEKRA gegeben hat Reifenhersteller vermerkt sind, wenn nicht, dann haben die auf dem Amt den Satz als allgemeine Floskel in deine Papiere geschrieben, wenn doch, dann musst du dich evtl. daran halten.
Ralle hat geschrieben:Aber abgesehen davon kommt jetzt das Thema ABE, dass wiederum ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis, die von z.B. Reifenherstellern im Nachgang für dieses Fahrzeug beantragt wurde um die eigenen reifen dafür verkaufen zu können. da gibt es wiederum einige für die ETZ, wenn du einen reifen fahren willst, der also aktuell aufgrund deines Gutachtens nicht erlaubt ist, aber es gibt eine ABE dafür, dann kannst du das machen, musst aber diese ABE mitführen (bekommt man beim Reifenhersteller, oder man lädt die sich z.B. hier im Forum runter. Wichtig ist nur das man eine ABE nicht mit einem Teilegutachten verwechseln darf, letzteres erfordert nämlich wieder eine Abnahme bei der DEKRA - kannst du noch folgen?
Paule56 hat geschrieben:Nee, im Ernst, putze die Emme, halt sie in Ordnung und Dich halbwegs an die StVO....
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