ABE für ETZ 250 was ist das?

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ABE für ETZ 250 was ist das?

Beitragvon Micky » 7. Dezember 2011 14:45

Was ist eigentlich die ABE für die ETZ 250? Allgemeine Betriebserlaubnis ist klar, nur wo steht die oder gilt der Brief schon als ABE?


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Re: ABE für ETZ 250 was ist das?

Beitragvon ETZChris » 7. Dezember 2011 14:47

was soll die frage? hier suchst du doch schon nach der ABE?!
viewtopic.php?f=13&t=51751
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Re: ABE für ETZ 250 was ist das?

Beitragvon Micky » 7. Dezember 2011 15:00

Was die Frage soll steht doch da.


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Re: ABE für ETZ 250 was ist das?

Beitragvon ETZChris » 7. Dezember 2011 15:03

Micky hat geschrieben:Was die Frage soll steht doch da.


lies dir mal deinen brief durch. dann wirst du feststellen, dass dort an einer stelle steht, welche nummer die ABE hat und zu welchem datum sie erteilt wurde. damit hat sich geklärt, dass der brief niemals die ABE sein kann. wie auch?!
der KFZ-brief ist fahrzeug gebunden, die ABE ist modellgebunden.

und da es in der DDR keine ABE (unter dieser bezeichnung) gab, mußt du dir die in dem anderen fred schon angefragten KTA-unterlagen besorgen.
einzig die neckermann-modelle sollten eine ABE haben. oder modelle ab 1990
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Re: ABE für ETZ 250 was ist das?

Beitragvon TS Martin » 7. Dezember 2011 15:06

In vielen Bundesländern wird der Brief aber als ABE anerkannt. Denn in ihm wird darauf verwiesen. Er ist aber nicht die ABE/KTA Typschein selbst.

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Re: ABE für ETZ 250 was ist das?

Beitragvon Micky » 7. Dezember 2011 15:09

In einem Brief steht KTA Betriebserlaubnis im anderen steht davon nichts drin.


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Re: ABE für ETZ 250 was ist das?

Beitragvon ETZChris » 7. Dezember 2011 15:10

Micky hat geschrieben:In einem Brief steht KTA Betriebserlaubnis im anderen steht davon nichts drin.


damit ist die frage doch schon geklärt. und wo du sie herbekommst, weißt du aus dem anderen fred auch. thema erledigt.
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Re: ABE für ETZ 250 was ist das?

Beitragvon TS Martin » 7. Dezember 2011 15:19

KTA wird aber bei neuen Papieren immer weggelassen - egal woher die MZ oder so kommt. Daher immer alle Papiere (Briefe) aufheben. Ist verzichtbar diese Bemerkung seit der Einführung ... dafür steht die Nummer der KTA im Teil I meistens drinne, wenn nicht nur ein E - also nicht so einfach @ ETZChris.

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Re: ABE für ETZ 250 was ist das?

Beitragvon Robert K. G. » 7. Dezember 2011 15:56

TS Martin hat geschrieben:KTA wird aber bei neuen Papieren immer weggelassen - egal woher die MZ oder so kommt. Daher immer alle Papiere (Briefe) aufheben. Ist verzichtbar diese Bemerkung seit der Einführung ... dafür steht die Nummer der KTA im Teil I meistens drinne, wenn nicht nur ein E - also nicht so einfach @ ETZChris.


Es gibt drei Varianten: KTA Betriebserlaubnis, ABE (ETZ Solo Westen), Einzelabnahme (ETZ Gespann Westen). Zusätzlich die verschiedenen Bestimmungen der Expotländer, wobei jetzige EU Staaten kein Problem darstellen.

Grundsätzlich gilt bei einem Westbrief dass eine Betriebserlaubnis, wie auch immer die aussieht, vorhanden ist. Also alles problemlos. Also bitte auch nicht krampfhaft Probleme konstruieren.

Gruß
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Re: ABE für ETZ 250 was ist das?

Beitragvon Christof » 7. Dezember 2011 16:47

Eine ABE für ein Fahrzeug ist die amtliche Erlaubnis Neufahrzeuge ohne amtliche oder behördliche Prüfung für den öffentlichen Straßenverkehr zu zulassen. D.h. ein Neuwagen bekommt damit automatisch bei seiner Neuanmeldung 3 Jahre TüV und die Betrieberlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr. Nichts anderes war die KTA-Erteilung in der DDR. Nach Ende der Serienfertigung erlischt die ABE. Somit müssen danach neuzugelassene Fahrzeuge einzeln nach § 21 StVZO abgenomen werden. Gleiches gilt für Fahrzeuge ohne ABE (z.B. Import- und Sonderfahrzeuge).
Grüße

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Re: ABE für ETZ 250 was ist das?

Beitragvon TS Martin » 8. Dezember 2011 19:34

Und die heutige ABE heißt COC Papier. Denn so kann man jedes Fahrzeug aus anderen EU Staaten importieren und selbst wenn dieses Fahrzeug so nicht für Deutschland bestimmt ist zulassen.

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Re: ABE für ETZ 250 was ist das?

Beitragvon asinus_maximus » 24. Januar 2013 13:26

Hallo liebe Leute,

auch wenn ich mit meinem ersten RE gleich kalten Kaffee aufwärme, wäre es schön, wenn ihr mir helfen könntet. Ich stehe nämlich grad vor dem Problem, dass ich eine gebrauchte ETZ gekauft und heute angemeldet habe - Schein und Brief habe ich neu bekommen - soweit kein Problem sonder eher :D . Ein positives DEKRA Gutachten "zur Beantragung der Betriebserlaubnis", wie es da drin steht, habe ich auch und musste ich der Zulassungsstelle entsprechend vorlegen, da das gute Stück seit 1995 abgemeldet war. Mein Problem ist jetzt, dass ich einerseits nicht weiß, was genau mit BE gemeint ist. Die Zulassungsstelle sagt, das sind die Papiere, die ich bekommen hab. Der "Experte" der Zulassungsstelle sagt, dass ich anstelle der BE immer das positive DEKRA Gutachten mitführen muss, da es MZ als Hersteller nicht mehr gibt und demnach die Einzelabnahme zählt. Die DEKRA - Stelle, bei der das Gutachten gemacht wurde, sagt, dass das modellgebunden ist und die ABE-Nummer (bin da jetzt nicht ganz sicher) im Fahrzeugschein steht und da entsprechend nachgeguckt werden kann, wenns Fragen gibt. Das Gutachten muss ich aber nicht mitführen.

Andererseits ist nämlich das Problem, dass im Fahrzeugschein steht: "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten". Und ich hab einfach keine Lust mal irgendwann bei einer Kontrolle in die Verlegenheit zu kommen, keine BE vorlegen zu können, obwohl in den Papieren darauf verwiesen wird. Der DEKRA - Mensch meinte zwar, dass da eh keiner nachfragt, weil die Reifenhersteller von damals eh nicht mehr diesen Typ produzieren, aber ich hab halt keine Lust auf eine unangenehme Polizeikontrolle.

Also dann wär ich für eine Lösungidee von euch zu der ganze Sache echt dankbar!

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Re: ABE für ETZ 250 was ist das?

Beitragvon Paule56 » 24. Januar 2013 13:41

asinus_maximus hat geschrieben:Und ich hab einfach keine Lust mal irgendwann bei einer Kontrolle in die Verlegenheit zu kommen, keine BE vorlegen zu können, obwohl in den Papieren darauf verwiesen wird. Der DEKRA - Mensch meinte zwar, dass da eh keiner nachfragt, weil die Reifenhersteller von damals eh nicht mehr diesen Typ produzieren, aber ich hab halt keine Lust auf eine unangenehme Polizeikontrolle.


Dann stopf Dir doch den ganzen Kram in die Tasche, am besten gleich noch mindestens eine Kopie der Geburtsurkunde ;-)

Nee, im Ernst, putze die Emme, halt sie in Ordnung und Dich halbwegs an die StVO....
dann hält Dich die Rennleitung auch nur an, wenn die gerade Lust auf`s Emmeschauen hat.
Von mir wollte noch keiner solch blödes Papierchen sehen, "rausgefischt" & angehalten hat mich auch noch keiner, aber nett unterhalten haben wir uns immer
Gruß
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Re: ABE für ETZ 250 was ist das?

Beitragvon Ralle » 24. Januar 2013 13:43

asinus_maximus hat geschrieben:Ein positives DEKRA Gutachten "zur Beantragung der Betriebserlaubnis", wie es da drin steht, habe ich auch und musste ich der Zulassungsstelle entsprechend vorlegen


Der DEKRA Mann hat dir im Gutachten "positiv" bestätigt, also hat er die BE (heißt nichts anderes als Betriebserlaubis) erteilt. Weil du die erteilt bekommen hast, hat dir das Amt die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 ausgehändigt (auch als Fahrzeugschein und -brief bekannt), ohne Betriebserlaubnis hättest du die nicht bekommen. Da in deinem Fahrzeugschein, wie in den meisten neumodischen, nur noch eine Reifengröße und kein Hersteller drin steht kannst du alle Reifen ohne Probleme Fahren, die dem Maß entsprechen. Im Normalfall richtet sich ja die DEKA nach dem was einst der Hersteler als Betriebserlaubnis für sein Motorrad bekommen hat, bei der ETZ gab es da keine Fabrikatsbindung. Schau mal ob in dem Schreiben das dir die DEKRA gegeben hat Reifenhersteller vermerkt sind, wenn nicht, dann haben die auf dem Amt den Satz als allgemeine Floskel in deine Papiere geschrieben, wenn doch, dann musst du dich evtl. daran halten. Aber abgesehen davon kommt jetzt das Thema ABE, dass wiederum ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis, die von z.B. Reifenherstellern im Nachgang für dieses Fahrzeug beantragt wurde um die eigenen reifen dafür verkaufen zu können. da gibt es wiederum einige für die ETZ, wenn du einen reifen fahren willst, der also aktuell aufgrund deines Gutachtens nicht erlaubt ist, aber es gibt eine ABE dafür, dann kannst du das machen, musst aber diese ABE mitführen (bekommt man beim Reifenhersteller, oder man lädt die sich z.B. hier im Forum runter. Wichtig ist nur das man eine ABE nicht mit einem Teilegutachten verwechseln darf, letzteres erfordert nämlich wieder eine Abnahme bei der DEKRA - kannst du noch folgen?
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Re: ABE für ETZ 250 was ist das?

Beitragvon asinus_maximus » 24. Januar 2013 18:56

Gleich zwei Helferlein... find ich ja super! :)

Ralle hat geschrieben:Der DEKRA Mann hat dir im Gutachten "positiv" bestätigt, also hat er die BE (heißt nichts anderes als Betriebserlaubis) erteilt. Weil du die erteilt bekommen hast, hat dir das Amt die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 ausgehändigt (auch als Fahrzeugschein und -brief bekannt), ohne Betriebserlaubnis hättest du die nicht bekommen. Da in deinem Fahrzeugschein, wie in den meisten neumodischen, nur noch eine Reifengröße und kein Hersteller drin steht kannst du alle Reifen ohne Probleme Fahren, die dem Maß entsprechen.


So weit okay... dann hat wohl jeder, der mir das heute bisher erklärt hat, wohl irgendwie ein bisschen Recht gehabt.

Ralle hat geschrieben: Im Normalfall richtet sich ja die DEKA nach dem was einst der Hersteler als Betriebserlaubnis für sein Motorrad bekommen hat, bei der ETZ gab es da keine Fabrikatsbindung.


Da hatte der DEKRA Mensch in irgendein Heftchen reingeguckt und mir auch drei Hersteller genannt (Pneumant, ...), die da wohl ursprünglich für gesorgt haben... da es die aber leider nicht mehr gibt, sollte ich wohl am besten nach Heidenau Ausschau halten...

Ralle hat geschrieben:Schau mal ob in dem Schreiben das dir die DEKRA gegeben hat Reifenhersteller vermerkt sind, wenn nicht, dann haben die auf dem Amt den Satz als allgemeine Floskel in deine Papiere geschrieben, wenn doch, dann musst du dich evtl. daran halten.


Nein, da stehen keine Hersteller drin... nur natürlich die Reifengröße...

Ralle hat geschrieben:Aber abgesehen davon kommt jetzt das Thema ABE, dass wiederum ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis, die von z.B. Reifenherstellern im Nachgang für dieses Fahrzeug beantragt wurde um die eigenen reifen dafür verkaufen zu können. da gibt es wiederum einige für die ETZ, wenn du einen reifen fahren willst, der also aktuell aufgrund deines Gutachtens nicht erlaubt ist, aber es gibt eine ABE dafür, dann kannst du das machen, musst aber diese ABE mitführen (bekommt man beim Reifenhersteller, oder man lädt die sich z.B. hier im Forum runter. Wichtig ist nur das man eine ABE nicht mit einem Teilegutachten verwechseln darf, letzteres erfordert nämlich wieder eine Abnahme bei der DEKRA - kannst du noch folgen?


Japp kann ich... du hast das so super erklärt wie kein DEKRA / Zulassungsmensch zusammen ;) Also entweder Reifen laut Gutachten oder (wenn nicht laut Gutachten), dann halt einen mit ABE und die immer dabei haben... Und wenn mal für irgendwas keins von beiden zutrifft, dann ab zu DEKRA... alles klar!

Paule56 hat geschrieben:Nee, im Ernst, putze die Emme, halt sie in Ordnung und Dich halbwegs an die StVO....

Das ist ja wohl Ehrensache ;) Das gute Stück bekommt demnächst Seitengepäckträger und Koffer und noch dazu eine neue Farbe und dann kommen auch ein paar Fotos :)

Also Leute... habt nochmal viiiielen Dank für Eure Hilfe!!!!!! :)

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Re: ABE für ETZ 250 was ist das?

Beitragvon P-J » 24. Januar 2013 19:12

Früher hies das mal "Mustergutachten". Bei Ford in Köln hat man beglaubigte Kopien davon kostenlos bekommen wenn man nachweisen konnte das man das entsprechende Fahrzeug dazu hat. Ich hatte den Wisch passend zu meinem 74er Mustang, hab ihn beim Verkauf des Wagens mit weggegeben. Wenn der Tüv sich steng an das gehalten hät was da drinne gestanden hat hät ich nie einen Zulassung bekommen. Die haben den Wisch von mir nie gezeigt bekommen. :mrgreen:

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