Blinker der ETZ

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Blinker der ETZ

Beitragvon VEB Zenker » 18. August 2011 21:44

hallo,
hab mal eine Frage. Darf man bei der ETZ 250 die Blinker an den Lenkerenden anbauen und die hinteren dafür weglassen??Hat da jemand Erfahrung??
gruss christian
...immer Blick nach vorn und die linke Hand zum Gruss

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Re: Blinker der ETZ

Beitragvon Dorni » 18. August 2011 21:46

informier dich mal, geht nur bis zu einem bestimmten Baujahr...

Fuhrpark: eins, aber meins :)
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Re: Blinker der ETZ

Beitragvon zweefünwer » 18. August 2011 21:54

kommt auf den Prüfer an, an meinen MZ's war es nie ein Thema, da ich aber noch einen Japan Chopper habe schon, da habe ich Ochsenaugen drann, eigentlich MSSS dann hinten auch was blinken, da ich aber eine Flügelspannweite von 1,10 m habe, hat der TÜV entschuldigung Dekra ein Auge zugedrückt.
Gruß zweefünwer

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Re: Blinker der ETZ

Beitragvon Norbert » 18. August 2011 22:02

zweefünwer hat geschrieben:kommt auf den Prüfer an, ....



genau, frag den der es eintragen soll.
Was wenn wir ja sagen und der Prüfer nimmt die Lenkerblinker nicht ab?
Gruß

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Re: Blinker der ETZ

Beitragvon klaus freudenfroh » 26. Dezember 2011 19:55

un wenn die für vorn un hinten geprüft sind??

im l***s katalog steht:
Lenkerendenblinker machen an Fahrzeugn ab 1.1.1987 die Heckblinker nicht überflüssig --> also wenn EZ vor 87 darf man mit lenkerendenblinkern fahren ohne hinten extra blinker zu haben??

un wegn der eintragung.. wenn die bliker ein E prüfzeichen besitzen müssen sie nicht vom tüv abgenommen werden!!
für mich is nur die frage ob dass denn nu immer so geht.. denn wenn man einen extremen lenker (stummellenker zb) hat, dann blinkt der blinker wenn er nach hinten blinkt ja eher meinen bauch an :D
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Re: Blinker der ETZ

Beitragvon UHEF » 26. Dezember 2011 20:28

im l***s katalog steht:
Lenkerendenblinker machen an Fahrzeugn ab 1.1.1987 die Heckblinker nicht überflüssig --> also wenn EZ vor 87 darf man mit lenkerendenblinkern fahren ohne hinten extra blinker zu haben??



In der Strassenverkehrszulassungsverordnung, oder wie das heisst, steht alles klar drin . Im Katalog steht im Kleingedruckten :mrgreen: ( Du kannst kaufen !!! )

Bis 1.1.87 ist O.K. Wie z.B. einen Spiegel.
Aber auch bei vorderen Blinkern war und ist die Bauhöhe und Breite zum Scheinwerfer und einiges mehr klar geregelt.

Mit Stummel kenne ich die Problematik von der Laverda sehr genau, es gibt Blinker ohne "E" die gehen und welche mit die gehen eben nicht. :D

un wegn der eintragung.. wenn die bliker ein E prüfzeichen besitzen müssen sie nicht vom tüv abgenommen werden!!
für mich is nur die frage ob dass denn nu immer so geht.. denn wenn man einen extremen lenker (stummellenker zb) hat, dann blinkt der blinker wenn er nach hinten blinkt ja eher meinen bauch an :D[/quote]

Zu "E" siehe oben :) :) :)

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Re: Blinker der ETZ

Beitragvon TS Martin » 26. Dezember 2011 21:15

Und nur "Ochsenaugen" mit E Prüfzeichen sind auch unzulässig. Mit Wellenprüfzeichen aber zulässig. Musste ich mir bei der IWL Abnahame erklären lassen - weiß aber kaum einer und wie sagte er: streng genommen.

Und Blinker sind ab 1960 (BRD) und in der DDR noch später erst vorgeschrieben gewesen. Heißt steht da KTA Betriebserlaubnis, kann es sein, dass du gar keine brauchst ...

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Re: Blinker der ETZ

Beitragvon Robert K. G. » 26. Dezember 2011 21:48

TS Martin hat geschrieben:...
Und Blinker sind ab 1960 (BRD) und in der DDR noch später erst vorgeschrieben gewesen. Heißt steht da KTA Betriebserlaubnis, kann es sein, dass du gar keine brauchst ...



Es handelt sich um eine ETZ. Martin - tu dir bitte selbst den Gefallen und lies richtig! Immer wenn etwas verbaut war, muss es auch wieder montiert werden. Eine ETZ ohne Blinker ist nicht zulassungsfähig. Egal wie sie zugelassen ist. Bis EZ 31.12.1986 reichen aber abgenommene Lenkerendenblinker. (wie bereits geschrieben wurde) Aber Vorsicht: Die meisten "Ochsenaugenblinker" im Zubehör sind nur nach vorn zugelassen. Auch wenn sie einen Lichtaustritt nach hinten haben. Dann müssen die Blinker trotzdem hinten montiert bleiben. In meiner Galerie sieht man, wie sowas dann aussieht.

Gruß
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Re: Blinker der ETZ

Beitragvon TS Martin » 26. Dezember 2011 21:53

@ Robert: Ich habe richtig gelesen.
Bei der ETZ braucht man welche.
Ich habe etwas zu weit ausgeholt.

Habe am Berliner freiwillig welche am Lenker verbaut - von Hella - Hinweis vom Prüfer: die sind durch das E Prüfzeichen nur nach vorne zulässig - ist bräuchte ich noch welche nach hinten oder alte Lenkerbkinker mit Wellenprüfzeichen oder ich mache nichts - weiß ja keiner und die Wirkung ist da ...

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Re: Blinker der ETZ

Beitragvon Robert K. G. » 26. Dezember 2011 22:13

TS Martin hat geschrieben:...
Habe am Berliner freiwillig welche am Lenker verbaut - von Hella - Hinweis vom Prüfer: die sind durch das E Prüfzeichen nur nach vorne zulässig - ist bräuchte ich noch welche nach hinten oder alte Lenkerbkinker mit Wellenprüfzeichen oder ich mache nichts - weiß ja keiner und die Wirkung ist da ...


Nach hinten sind viele schlicht nicht zugelassen *, wie ich bereits geschrieben habe. Da aber keine Blinker bei dir vorgeschrieben sind, musst du auch keine hinteren Blinker montieren.

Für den Fragesteller ist diese Information aber reichlich nutzlos.

Gruß
Robert

* Grund: Der Hersteller kann aufgrund der Bauart nicht garantieren, dass der hintere Lichtaustritt durch eventuelle Teile am Motorrad oder die Hand des Fahrers verdeckt sind. Er müsste dazu auch die Lenkerart vorschreiben. Es ist aber immer die Anbauanleitung zu beachten. Dort sind alle Abstände genau beschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Sonst ist nichts mit: "Musst du nicht eintragen lassen." Das gilt sowieso nur für Blinker mit dem E Prüfzeichen. Für DDR Teile ist das ohnehin vollkommen belanglos.
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Re: Blinker der ETZ

Beitragvon klaus freudenfroh » 26. Dezember 2011 22:35

also wenn an ner ETZ mit den ES ochsenaugen gefahren wird is es egal mit den ganzn abmessungen und so??

ich glaub bei hein gericke gibts lenkerendenblinker für vorne und hinten zugelassn
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Re: Blinker der ETZ

Beitragvon Robert K. G. » 26. Dezember 2011 23:22

klaus freudenfroh hat geschrieben:also wenn an ner ETZ mit den ES ochsenaugen gefahren wird is es egal mit den ganzn abmessungen und so??


Jaein. Durch den originalen Lenker sind die richtigen Maße bereits vorgegeben. Ist dieser nicht verbaut, dann halte man sich lieber an den weisen Norbert: Frage vorher beim TÜV/ Dekra an. Dann lasse dir die Blinker eintragen. Sonst darfst du bei fast jeder HU und Polizeikontrolle rumlamentieren. Bei einer TS 250 ("/0") ist das viel leichter. Diese gab es original auch ohne Blinker.

Zudem ist das Jahr der Erstzulassung entscheidend.

klaus freudenfroh hat geschrieben:ich glaub bei hein gericke gibts lenkerendenblinker für vorne und hinten zugelassn


Ja, gibt es. Aber auch dort muss man sich an die Anbauanleitung halten. Die beigefügten Papiere solltest du, ohne Eintragung, mitführen. Das ist aber bei Kontrollen ein Vorteil zu den (DDR) Ochsenaugen.

Gruß
Robert
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Re: Blinker der ETZ

Beitragvon Svidhurr » 27. Dezember 2011 09:34

Da steht immer noch eine Nummer nach dem Prüfzeichen auf den Gläsern.
Die sagt aus für welche Fahhrtrichtung (en) sie eine Zulassung haben.

Weiß jetzt leider nicht welche Nummer für beide Fahrtrichtungen steht.
Das sollte aber der Prüfer wissen.
Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


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Re: Blinker der ETZ

Beitragvon flotter 3er » 27. Dezember 2011 11:09

Hier mal eine ganz interessante Seite zu Umbauten im Allgemeinen.
Gruß Frank


„Ich glaube, dass die Dummheit aufgehört hat, sich zu schämen“ Heidi Kastner
Danke an alle die nichts zum Thema zu sagen hatten und trotzdem nichts dazu geschrieben haben....
Wenn du tot bist, dann weißt du nicht dass du tot bist. Es ist nur schwer für die Anderen. Genauso ist es, wenn du blöd bist.

Präsident und Gründer des GKV - Granseer Krawattenträgervereins...

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