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TS Martin hat geschrieben:Ich gehe davon aus, dass das reicht plus eine gültige HU.
Sollten sie noch im Besitz des alten DDR Briefes sein, so brauchen sie nur eine Hauptuntersuchung machen. Die Betriebserlaubnis ist immer noch gültig und somit kein Vollgutachten notwendig. Als Betriebserlaubnis gelten auch ausländische "Nicht EU" Papiere.
Paule56 hat geschrieben:IMHO
egal woher du ein Fahrzeug (und sei es eine MZ, re-) importierst (oder auch importieren lässt) zur Erlangung einer hiesigen Daseinsberechtigung im Straßenverkehr ist die Vollabnahme vonnöten.
die außergrenz-wertigen Papiere tauscht keine Zulassungsstelle in D einfach so durch!
Ist das KFZ letztmalig zu Zeiten vor der EU-Mitgliedschaft Ungarns zugelassen und Du hast keine glaubhaften Nachweise, dass das Fahrezug tatsächlich erst nach EU-Beitritt importiert wurde ....
kann Dir ohne anerkannte Beglaubigung zur Einfuhr die Zulassung sogar verwehrt werden, bzw. der Einfuhrzoll steht trotzdem noch an
EU - Länder haben da ein sehr enges Schema, in NL bekommst beispielweise eine "Ausfuhrbestätigung" des dortigen "TÜV", obwohl die sich sonst gar nicht für Zweiräder interessieren, da werden die Zulassungen/Abmeldungen komplett über die Post abgewickelt.
Du wirst nur fragen, höflich bitten können und hoffen, an genau den Sachbearbeiter mit allen Papieren in der Hand wieder gelangen zu dürfen
TS Martin hat geschrieben:Nicht EU Papiere = Papiere aus heutigen EU Staaten. Nicht das einer denkt Russland oder USA. Es geht um die Papiere vor dem Beitritt von Österreich, Ungarn, Polen und wie sie heißen. Und @ Robert es ist ein behördliches Schreiben der oberen Straßenverkehrsbehörde. Selbst im ZWF und die Berliner ZuLa kennen diese Regelung. Also einfach mal nichts sagen, wenn man nicht auf den aktuellen Stand ist.
TS Martin hat geschrieben:Nicht EU Papiere = Papiere aus heutigen EU Staaten. Nicht das einer denkt Russland oder USA. Es geht um die Papiere vor dem Beitritt von Österreich, Ungarn, Polen und wie sie heißen. Und @ Robert es ist ein behördliches Schreiben der oberen Straßenverkehrsbehörde. Selbst im ZWF und die Berliner ZuLa kennen diese Regelung. Also einfach mal nichts sagen, wenn man nicht auf den aktuellen Stand ist.
Woelli hat geschrieben:So, die Zulassungsstelle hat sich geäußert. Also die gute Frau meinte, nach dem ich ihr dem Wisch von oben gezeigt habe, dass es reicht eine Vollabnahme nach §21 zumachen und sonst ist nur noch der Kaufvertrag von nöten. Und das ist auch nur von Nöten da in meinem Schein die Reifengröße etc nicht steht.
Hab auch gleich mal nach meiner RT gefragt die in den 70er abgemeldet wurde. Hier brauch ich sogar nur zur HU und sonst nichts, da in den alten Papieren alles drin steht.
Paule56 hat geschrieben: ...es geht hier um ein Fahrzeug aus Ungarn, was möglicherweise entweder 1988 bzw. 1998 in HU abgemeldet wurde ....
Das dementsprechende Papier hatte seine Gültigkeit als Zulassungsbescheinigung, vor mehr als einem Jahrzehnt schon im Herkunftsland verloren, als Eigentumsnachweis mag es noch gegolten haben, gelten ....
Grundsätzlich ....
wann kam Schengen oder der EURO nach D?
HU ist seit 2004 dabei, aber da war das Pamphlet schon kein gültiges Schriftstück/Urkunde mehr
Einigungsvertrag innerhalb D und Beitrittsbekundungen zur EU bedeuten schon einen himmelweiten Unterschied
Paule56 hat geschrieben:ist schon merkwürdig .....
egal wo ich hingucke, steht überall, egal welches Fahrzeug ohne diese coc-Zettel importiert wird, braucht ne 21er
dann brauchts einen Kaufvertrag, die Rechnung des Einfuhrunternehmens (vorzugsweise Schenker) und und und
oder ist der legere Umgang wie im Fall der TS dem Umstand geschuldet, dass das Teil für die Behörden kein Fahrzeug ist,
es keinen Brief im herkömmlichen Sinne erhält, keine Steuerpflicht entsteht .....
Woelli hat geschrieben:Jup hat sie auch gesagt. Hätte da ein wenig mehr drauf gestanden hätten die das auch genommen.
Woelli hat geschrieben:Ich hab'ne FernlichkontrolleDafür aber keine Leerganganzeige ... Aber orginal so. Kabel für Leergang liegen aber.
Woelli hat geschrieben:Ich hab'ne Fernlichkontrolle![]()
Paule56 hat geschrieben:...
ich fahre immer mit Licht und mir ist Hubraum wichtiger .....![]()
...
Woelli hat geschrieben:Wie was wo? Plastedingens auf Steuerkopf?
Woelli hat geschrieben:Was hat's mit der kappe auf sich? Warum hat die eine ein Loch?
TS Martin hat geschrieben:@ Robert: Und genau, dass war ein Fehler - ich habe es für alle pauschalisiert.
Robert K. G. hat geschrieben: Du beschreibst es sehr schön mit deinem holländischen Fall.![]()
wolf60 hat geschrieben:Robert K. G. hat geschrieben: Du beschreibst es sehr schön mit deinem holländischen Fall.![]()
Das liegt aber ausnahmsweise nicht an den deutschen Behörden, sondern an den holländischen. In NL behält ein Fahrzeug bis zu seinem "Ableben" immer sein bei der Erstanmeldung vergebenes Kennzeichen, egal wie oft es den Besitzer wechselt. Wenn jedoch das Fahrzeug ins Ausland verkauft wird, muss der Zentralbehörde dies mitgeteilt werden, damit die das nun nicht mehr benötigte Kennzeichen wieder freigibt. Die Behörde stellt dann eine Ausfuhrgenehmigung aus und entlastet damit den Verkäufer von allen weiteren Nachforschungen, was mit dem Fahrzeug in der Zukunft passiert.
Woelli hat geschrieben:Ach die wurden quasi normal ausgeliefert und wurde in Ungarn dann idividuell umgebaut? Bei mir sieht das im meinem Tacho aber sehr hochwertig aus bzw. Sieht das blaue Glas der Fernlichtkontrolle die eigentlich grün sein müsste nichtso aus als hätte das einer "umgefriemelt"
Woelli hat geschrieben: Leider haben die meine ungarischen Papiere eingezogen...
Woelli hat geschrieben:Achja mehr Papiere haben die in Ungarn nicht. Das was bei uns Brief und Schein war, war dort dieser kleine Zettel.
TS Martin hat geschrieben:Erstmal Glückwunsch.
Einziehen müssen sie alles was nicht aus Dtl. oder der DDR ist.
Grund: einige EU Länder verlangen die Rückgabe ausgereichter Papiere.
Du hast Brief und Schein? Eigentlich ist nur Schein und eine Bescheinigung "Betriebserlaubnis nach § ... erteilt".
Woelli hat geschrieben:Ich hab einen ganz normale Zulassung und Brief wie man bei Auto auch hat.Offtopic:
Die Polizei hat ich eben das erste mal rausgezogen
TS Martin hat geschrieben:Meine Vermutung geht aber woanders hin:
25 1200 Kraftrad m LB
25 2200 Leichtkraftrad, Kraftrad
Also auf die Schlüsselnummern.
Bei ersterer ereilt dich meistens ein Steuerbescheid.
Versicherungstechnisch ist das inzwischen Bockwurst geworden.
Nur steuerlich und zwecks LKradschild eigentlich (betone eigentlich) nicht.
Woelli hat geschrieben:Bei mir steht drin Kraftrad mit LB... Soll ich wohl auch noch Steuern zahlen?
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