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Schau erst mal in deine Papiere... Steht da ein Wahlweise Eintrag drin, dann geht das ohne weiteres... zum Tüv muss du aber stets mit dem ganzen Gespann, sonst kann dir ein Übereifriger Graukittel den Gespanneintrag einfach austragen...mzheizer hat geschrieben:kann ich mein ts gespann auch wahlweise gespann solo fahren was muß ich beim tüv beachten
sammycolonia hat geschrieben: zum Tüv muss du aber stets mit dem ganzen Gespann,
eichy hat geschrieben:Ich bin auch schon Solo hin. Warum auch nicht? Woher soll denn der Dampfkesselprüplakettenklebemann wissen das es sich "normalerweise" um ein Gespann handelt?
sammycolonia hat geschrieben:Vor ca. 10 Jahren beim Kölner Tüv...
Mit genau so nem Wisch und der Solomaschine angetanzt...
O-Ton Prüver:
So nehm ich ihnen die Karre nicht ab!
Entweder sie bauen den Seitenwagen an und kommen wieder, oder wir tragen den aus und nehmen nur die Sollokarre ab!"
Und wenn so ein Halbgott in grünem Kittel der Meinung ist, das er recht hat, dann kannst du Skave Rasmussen heissen, der sitzt am längeren Hebel...
NOCH FRAGEN?
NICHT?
DANKE!SPOILER:
ich habe auch schon mal ein "wahlweise" Gespann nur als Solo getüvt. Der Prüfer hat allerdings im Prüfbericht vermerkt daß die Maschine Solo vorgeführt wurde und sofern man einen Unfall aufgrund eines technischen Defekts am Seitenwagen verursacht, dann selber haftbar wäre.
fränky hat geschrieben:"Nur" MZ wäre nix für mich - i ess au net jedn Dag Spätlza
oder anders gesagt, ich will MZ fahren, muss es aber nicht.
ets_g hat geschrieben:ich habe vor 2 jahren ein gespann zugelassen, war aber auch nur mit dem krad da, nach meinem hinweis es da auch einen beiwagen zu gibt sagte der prüfer das ist egal, beiwagen werden nicht mehr eingetragen.. hab auch nix in den papieren stehen.
Das hätt ich gern schriftlich.ets_g hat geschrieben:nach meinem hinweis es da auch einen beiwagen zu gibt sagte der prüfer das ist egal, beiwagen werden nicht mehr eingetragen.
Enz-Zett hat geschrieben:Hier bei uns kommt es auf die Art der Eintragung an: Seitenwagenmaschine mit wahlweise Solo-Betrieb = Vorführung zur HU mit Seitenwagen. Solomaschine mit wahlweise SW = nicht zwingenderweise mit SW zur HU.
Dass bei Solomaschinen mit wahlweise SW das Gespann ausgetragen würde, wenn der SW nicht dran ist bei der HU, ist nicht haltbar. Die Fahrzeuge sind grundsätzlich in jeder zulässigen Art HU-fähig, ohne dass die anderen zulässigen Arten dann gestrichen würden.
Das mag sein, ist aber nicht der (bzw. mein) Kernpunkt. Die interessantere Frage wäre, ob sie ohne Eintragung legal mit SW rumfahren. Ist nach allem was ich mir ergoogle nicht der Fall. Ok, wird wahrscheinlich erst dann weh tun wenn man an einen scharfen Kontrollierer gerät, oder wenn was passiert - dann aber richtig.zweitaktkombinat hat geschrieben:Ich behaupte, dass bei 90 % aller MZ hier kein Seitenwagen eingetragen ist.
Enz-Zett hat geschrieben:... Die interessantere Frage wäre, ob sie ohne Eintragung legal mit SW rumfahren....
Bei DEKRA o.ä. ist es auch so, dass sich die Leute in Bereichen, die sie nicht betreffen, schlecht auskennen. Dass mir dort aus Unkenntnis falsche Auskünfte gegeben wurden, ist mir nicht erst einmal passiert. Betroffene "Kunden" wissen da manchmal mehr und besser Bescheid bei den kleinen Details, Ausnahmen, Hintertürchen und u.U. Änderungen.ets_g hat geschrieben:da wäre wohl das einfachste und schnellste ein anruf bei der dekra oä.
Ja, das ist möglich. Denn als Betroffener kann man dann wissen wo eben dieser gesuchte und entscheidende Passus zu finden ist. Was der Prüfer / Kontrolleur / ... nicht weiß, weil er nicht betroffen ist, und es ihn damit nicht interessiert. Bis zu dem Zeitpunkt, wenn er es mal braucht (z.B. weil ich mit dem Problem vor ihm stehe). Nicht nur braucht, sondern auch den drive hat es dann auch genau wissen zu wollen. Und wie es hierzulande halt ist: So lange er nicht weiß, daß und wie es zulässig ist, ist erst mal alles verboten.ets_g hat geschrieben:erwartest du wirklich das hier jemand mehr weiß als ein tüv-prüfer? und dann auch noch mit schriftlichen belegen?
g-spann hat geschrieben:Es ist so: Bei älteren, von Hause aus gespanntauglichen Motorrädern (MZ TS-Baureihe, Moto Guzzi etc.) ist der Beiwagen ein "Anbauteil" (FgstNr. des SW nicht erforderlich!), der Anbau wahlweise und somit nicht Bestandteil der HU...bei (fast) allem, was danach kam, steht im Brief: "Für Beiwagenbetrieb nicht geprüft" bzw. "...nicht geeignet"; hier muss nachgerüstet, abgenommen und eingetragen werden...aber, wenn auch hier der Eintrag "wahlweise" gemacht wurde, kann man mit dem Solo-Motorrad zur HU fahren und alles ist in Butter...
Arni25 hat geschrieben:Ist es vielleicht noch ne TS250 mit EZ 81 und noch keine /1 ?
derwolf1303 hat geschrieben:Hab mal eben in den Daten der Fahrzeug-ABE nachgeschaut und festgestellt, dass bei den Ausführungen 239 001 und 239 002 im Feld 2.1 unter Bemerkungen in der ABE steht "für Beiwagenbetrieb nicht geprüft". Stimmt also schon was da steht im Brief.
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