Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com
Moderator: Moderatoren
FZV § 10 hat geschrieben:(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
TS Martin hat geschrieben:Habe extra nachgeschlagen und es stimmt:FZV § 10 hat geschrieben:(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
TS Martin hat geschrieben:Das DDR Blech nicht, aber man kann sich ein Kennzeichen vorab zuteilen lassen (meistens genügt die Reservierung) - oder warum kann man Serienkennzeichen reservieren. Dann prägen lassen und ab an Fahrzeug - ungestempelt - rede aber mit deiner ZuLa vorab.
@ Maik80: Du musst mich nicht anschreien - ich kann lesen ...
TS Martin hat geschrieben:Ich habe nichts überflogen -
TS Martin hat geschrieben:Unser Landkreis sagt eindeutig: ja.
TS Martin hat geschrieben:....ein Euro KZ ....mit der ZuLa ...ein KKZ ...den Traba .... KZ mit OHV. ... lieber KKZ ... ..Euro KZ. ...
coolmodie hat geschrieben:also ick fahre immer mit ost kennzeichen zum tüv zur ersten abnahme
Basti28 hat geschrieben:hm ich möchte doch bezweifeln das man mit DDR Kennzeichen zum Tüv fahren kann. Den Staat gibt es nichtmehr und dementsprechend verhält es sich mit seinen Gesetzen amtlichen Kennzeichnungen ect. alles was noch Bestand hat aus der Zeit steht im Einigungsvertrag und da steht nix von drin,das alte DDR Kennzeichen in irgendeiner gearteten Weise noch ihre Gültigkeit behalten.Daher interessiert auch keinen Prüfer irgendwelche Nummernschilder dieser Ära.Sonst könnte ich ja als nächstes mit meinen 35er Benz und seinen ersten Kennzeichen aus dem Reichsgau Thüringen zum Tüv rollen
Lorchen hat geschrieben:Es ist offenbar wieder keine einheitliche Regelung in unserem Ländle. Jeder Landkreis hat da seine eigene Auffassung.coolmodie hat geschrieben:also ick fahre immer mit ost kennzeichen zum tüv zur ersten abnahme
Schöner alter 353er - aber der linke Blinker geht nicht, rechts ist in Ordnung.
Lorchen hat geschrieben:Es ist offenbar wieder keine einheitliche Regelung in unserem Ländle. Jeder Landkreis hat da seine eigene Auffassung.coolmodie hat geschrieben:also ick fahre immer mit ost kennzeichen zum tüv zur ersten abnahme
Schöner alter 353er - aber der linke Blinker geht nicht, rechts ist in Ordnung.
Basti28 hat geschrieben:hm ich möchte doch bezweifeln das man mit DDR Kennzeichen zum Tüv fahren kann. Den Staat gibt es nichtmehr und dementsprechend verhält es sich mit seinen Gesetzen amtlichen Kennzeichnungen ect. alles was noch Bestand hat aus der Zeit steht im Einigungsvertrag und da steht nix von drin,das alte DDR Kennzeichen in irgendeiner gearteten Weise noch ihre Gültigkeit behalten.Daher interessiert auch keinen Prüfer irgendwelche Nummernschilder dieser Ära.Sonst könnte ich ja als nächstes mit meinen 35er Benz und seinen ersten Kennzeichen aus dem Reichsgau Thüringen zum Tüv rollen
coolmodie hat geschrieben:und wer soll das drr kennzeichen wieder zuteilen ?
du wieder sprichst dich ! mit deinen auszügen
noch nie ärger gehabt mit denn ddr kennzeichen aufn weg zum tüv......
das letzte zugeteilte kennzeichen am fahrzeug...da das fahrzeug noch nicht wiedererfasst wurde, ist es miest das ddr kennzeichen
im endeffekt muß jeder selber wissen was er macht.......
nur legal is och langweilig und typisch deutsch
Nach dem Abmelden ist das Kennzeichen noch für diesen Kalendertag für das bisherige Fahrzeug reserviert (= vom Amt zugeteilt). Erst am nächsten Tag kann es anderweitig vergeben werden.§ 10(4) FZV hat geschrieben:...wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
coolmodie hat geschrieben:wenn ick ne doppelkarte habe darf ick mit meinem kfz los zum tüv und zur zulassungsstelle
es muß ein kennzeichen amfahrzeug sein....ohne fahren geht nicht....
also dit alte ost kennzeichen ran mit watt ick den wagen aus der scheune geholt habe
Gergla hat geschrieben:coolmodie hat geschrieben:wenn ick ne doppelkarte habe darf ick mit meinem kfz los zum tüv und zur zulassungsstelle
es muß ein kennzeichen amfahrzeug sein....ohne fahren geht nicht....
also dit alte ost kennzeichen ran mit watt ick den wagen aus der scheune geholt habe
Hallo Coolmodie.![]()
So gehts mit Sicherheit nicht.Bei uns im Westen gehts so: Doppelkarte besorgen, Kennzeichen zuteilen lassen von der Zulassung, Kennzeichen ans Fahrzeug zum Tüv, mit den Fahrzeug zur Zulassung und Stempel auf Kennzeichen machen lassen.
Ich kann mir nicht vorstellen daß es im nahen Osten anders ist.![]()
Gruß Georg.
coolmodie hat geschrieben:also dit alte ost kennzeichen ran mit watt ick den wagen aus der scheune geholt habe
Basti28 hat geschrieben:"(4) Fahrten, ... dürfen ...mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden,
wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."
und da es keine vorübergehende Stillegung mehr gibt wie zu STVZO Zeiten ist das Kennzeichen nach Entfernung des Siegels NICHT mehr zugeteilt,d.h. sie können sofort wieder vergeben werden.
coolmodie hat geschrieben:ick habe gelesen.......vielleicht is dir was untergegangen........am besten machts jeder wie er es für richtig hält
war heut mit der 125er ts beim tüv.....mit ost kennzeichen am moped
coolmodie hat geschrieben:und andere hier im forum fahren mitm ost-helm mit ihrer mz durch de gegend.....
was auch nicht erlaubt ist.....
wie gesagt sei typisch deutsch und macht das was de machen darfst !
Klaus P. hat geschrieben:Das ist ja auch so ein Hammer,
sogar Stahlhelme darfst du fahren.
Da sollte der Versicherungsschutz für die Träger sofort wegfallen.
Und auch der gesetzliche.
Mitglieder in diesem Forum: Google Adsense [Bot] und 7 Gäste