§13 Abs.1 FZV Ummeldung vergessen....

Alles, was oben nicht passt.

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§13 Abs.1 FZV Ummeldung vergessen....

Beitragvon edost78 » 1. Juni 2012 18:21

Hallo,

nichts ahnend begab ich mich zum Briefkasten und sah einen Brief vom Landratsamt. Ok aufmachen und dann:

Vollzug der Fahrzeug Zulassungsverordnung XXX-RD1 Motorad

wir haben erfahren, dass sich ihre Adresse geändert hat........

bitte bringen sie Zulassung Teil1, Tüv, Personalausweis mit....

Ja ich bin 2010 umgezogen, habe alles umgemeldet und leider die MZ TS und MZ RT 125 vergessen, fahre auch selten damit und der Bezirk hat sich auch nicht geändert. Was nun, wohl erstmal zur Stelle gehen un erklären das man es vergessen hat oder? Gibt es Strafe dafür?

lg

Enrico

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Re: §13 Abs.1 FZV Ummeldung vergessen....

Beitragvon Ralle » 1. Juni 2012 19:09

Haben dir dir keine Frist angegeben? Wir hatten sowas auch schon im Briefkasten, allerdings mit der Ergänzung das es eine Strafe gibt wenn man sich nicht innerhalb der nächsten 10 Tage meldet. Am besten du rufst einfach am Montag auf der Zulassungsstelle an und fragst nach. Die Kosten für die Umschreibung sind davon abhängig ob du schon neue KFZ- Briefe (Zulassungsbescheinigung Teil 2) hast und wenn ja ob schon beide Haltereinträge voll sind. Kosten der Umschreibung, knapp 30€ bis ca. 40 €.
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Re: §13 Abs.1 FZV Ummeldung vergessen....

Beitragvon edost78 » 1. Juni 2012 19:16

Hallo,

danke für die Antwort, habe eine Frist von 8 Tagen und der Fahrzeugschein ist der "neue". Das ist doch nur Geldschneiderei finde ich, sind ja 70€ dann, nur bei einem Umzug? Einträge gibt es noch nicht im neuem Brif! Muss man mit einer Strafe rechnen?

lg

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Re: §13 Abs.1 FZV Ummeldung vergessen....

Beitragvon Ralle » 1. Juni 2012 19:20

Tröste dich, ich war heute zufällig 4 Fahrzeuge ummelden, bevor mal so eine Mahnung kommt. Eins hatte noch den BRD- Brief, bei einem war wegen Tageszulassung der neue Brief voll. Insgesamt bin ich 128,70 € losgeworden. Und da kann ich noch froh sein das man in Sachsen inzwischen die alten Kennzeichen behalten darf, wenn man in den benachbarten Zulassungsbezirk wechselt, sonst wären noch mal 5 Kennzeichen dazu gekommen :shock:
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Re: §13 Abs.1 FZV Ummeldung vergessen....

Beitragvon der janne » 1. Juni 2012 21:02

benachbarter Kreis?
Wie wird das definiert?
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Re: §13 Abs.1 FZV Ummeldung vergessen....

Beitragvon trabimotorrad » 1. Juni 2012 21:17

Frag mal, wie ich abgek..zt habe, als ich nach Neulautern gezogen bin :evil: Neulautern ist die erste Ansiedlung im HN-Kreis, davor ist noch WN-Kreis aus dem ich herkomme. Damals 17 angemeldete Fahrzeuge = 17 neue Nummerschilder, 17X Umeldegebühr :(
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Re: §13 Abs.1 FZV Ummeldung vergessen....

Beitragvon Ralle » 2. Juni 2012 10:08

der janne hat geschrieben:benachbarter Kreis?
Wie wird das definiert?



Hier ein PDF mit der Regelung speziell für DD
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Re: §13 Abs.1 FZV Ummeldung vergessen....

Beitragvon der janne » 2. Juni 2012 10:19

danke dir Ralle.
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Re: §13 Abs.1 FZV Ummeldung vergessen....

Beitragvon hesi » 2. Juni 2012 11:56

Ich habe diesbezüglich auch noch eine Leiche im Keller!

Ich ziere mich wegen der Ummeldung, da ich ein kleines Kennzeichen habe 240x130 und zwar noch das alte ohne EURO.
In Thüringen kann man sein Kennzeichen nach Umzug in einen anderen Kreis behalten (sofern man als Thüringer innerhalb Thüringen umzieht). Wisst ihr, ob bei einer Ummeldung das alte Kennzeichen (also das ohne Euro-Emblem) bleiben darf?

Danke und Grüße
Hesi
Zuletzt geändert von hesi am 2. Juni 2012 20:40, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: §13 Abs.1 FZV Ummeldung vergessen....

Beitragvon Momo1508 » 2. Juni 2012 14:54

Geh einfach und melde die Fahrzeuge um. Solltest Du das nicht tun und ein dort sitzender Beamter passt das nicht kannst Du ein Ordnungswidrigkeitenverfahren bekommen :roll: .
Ist mir passiert :evil: , als rauskam, das ich mein Auto nicht umgemeldet habe. Ich glaube, ich mußte 15 € Strafe bezahlen :cry: .
Hingegen mit meinem anderen Auto bin ich bestimmt 12 Jahre ohne Ummeldung gefahren, aber das ist ein anderes Thema.

Mit Zweitakt Gruß
Momo1508

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